Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags“ beschlossen. Das Kindergeld beispielsweise wird um 4,00 € pro Monat erhöht. „Das ist ein schlechter Witz“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, und schließt sich damit auch der Meinung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes und des Kinderschutzbundes an.
Die Änderungen im Detail:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro)
– Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
– Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung)
– Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
– Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
– Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
– Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Bernd Werner: „Auf der einen Seite spüren alle, auch wir, den Mangel an Fachkräften. Auf der anderen Seite wird das Geld für den Nachwuchs um 4,00 Euro pro Monat erhöht. Das geht doch nicht zusammen.“
Vorstand Bernd Werner sagte: „Die Große Koalition erklärt uns diese Kindergelderhöhung als einen Beschluss, der sich in die „familienfreundliche Politik der Bundesregierung“ einfüge.“ Was aber sei daran familienfreundlich, so Bernd Werner? „Nur jede vierte Familie kann den Freibetrag zur Steuerminderung nutzen. Deshalb ist das Kindergeld die entscheidende Leistung. Im Wahlkampf hatte die Union noch eine Erhöhung um 30 Euro versprochen.“