Kindergeld in der Ausbildung – Die Familienkasse hatte einer Auszubildenden die Kindergeldzahlungen direkt nach der bestandenen Abschlussprüfung gestrichen. Zu früh, urteilte jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 7 K 407/16). „Die Ausbildung und damit der Anspruch auf Kindergeldzahlung endet erst mit dem Ausbildungsvertrag“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Das klingt eigentlich logisch. Doch jetzt muss erst noch der Bundesfinanzhof entscheiden.“

Kindergeld in der Ausbildung

Kindergeld in der Ausbildung – Bild: goodluz – fotolia.com

Endet das Kindergeld in der Ausbildung mit bestandener Prüfung?

In dem verhandelten Fall hatte die Tochter des Klägers eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin absolviert. Am 20. Juli hatte sie die Abschlussprüfung bestanden. Der Ausbildungsvertrag lief noch bis Ende August. So lange wurde auch die entsprechende Ausbildungsvergütung gezahlt.

Für die Familienkasse eindeutig: Sie verlangte das für August gezahlte Kindergeld zurück. Das Berufsziel sei mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht, so die Kasse. Sie berief sich auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dort heißt es in Paragraph 21 Abs. 2:

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Wie lange bekommt man das Kindergeld tatsächlich?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg argumentierte anders:  Das Berufsziel sei zwar in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht. Doch erst mit der Vollendung des Ausbildungsvertrages – zum 31. August – sei die Tochter befugt gewesen, ihre Berufsbezeichnung zu führen. Bis dahin habe sie auch ihre Ausbildungsvergütung erhalten. Außerdem stand sie erst zum 1. September dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Die Kindergeld-Zahlung für den Monat August 2015 entspreche auch dem Sinn und Zweck der Regelung, nach dem Kindergeld gezahlt wird, so das Finanzgericht.  Mit dem Kindergeld solle die kindbedingte Minderung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern während der Ausbildungszeit des Kindes berücksichtigt werden.

Nun wird sich das höchste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, mit der Sache beschäftigen (Az. III R 19/16).

Mehr zum Thema Ausbildung in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen

 

Kindergeld in der Ausbildung – Finanzgericht gewährt Kindergeld bis zum Ende des Ausbildungsvertrages ultima modifica: 2021-08-03T14:18:38+02:00 da Redaktion LSTHV