Koffer schon gepackt? Lohnsteuererklärung endlich abgegeben? Falls nicht, kann das unter Umständen teuer werden. Deshalb sollten Sie Ihre Steuerangelegenheiten am besten vor der Urlaubsreise erledigen.

Die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung war am 31. Mai abgelaufen.  Haben Sie diese verstreichen lassen, müssen Sie demnächst mit einem Brief vom Finanzamt rechnen. Darin wird Ihnen erneut eine Frist eingeräumt. Lassen Sie diese wiederum verstreichen, kann das Finanzamt Ihnen einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent auf die festgesetzte Steuer berechnen.

Am einfachsten ist es, Sie suchen sich steuerlichen Beistand, zum Beispiel bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Die kümmern sich um alles – und Sie können sich auf Ihre Urlaubsvorbereitungen konzentrieren und dann Ihren wohlverdienten Urlaub genießen.

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Koffer schon gepackt? Lohnsteuererklärung endlich abgegeben? ultima modifica: 2017-05-08T13:27:23+02:00 da Redaktion LSTHV