Lebensversicherung Steuer – Wieviel Steuern muss ich für meine Kapitallebensversicherung zahlen – Die Kapitallebensversicherung ist ein Klassiker der Altersvorsorge. Ältere Verträge garantieren mitunter Zinsen bis zu 4 Prozent. Doch wie greift der Fiskus bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung zu? „Auch steuerlich gesehen lohnt es sich gerade bei älteren Policen, diese zu behalten“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.
Lebensversicherung Steuer – Wieviel Steuern muss ich für meine Kapitallebensversicherung zahlen?
Steuerlich gesehen werden Kapitallebensversicherungen grob in zwei Kategorien eingeteilt. In ältere Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und in Verträge, die nach dem 1.1.2005 unterzeichnet wurden. Die älteren Verträge sind in der Regel steuerfrei. Dagegen müssen bei Auszahlung oder Kündigung jüngerer Verträge Steuern gezahlt werden. Aber hier gibt es Unterschiede. Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Es müssen auch keine Sozialabgaben gezahlt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- der Vertrag muss mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben;
- mindestens fünf Jahre lang müssen Beiträge eingezahlt worden sein;
- die Lebensversicherung muss in einer Summe ausgezahlt werden und nicht als Rente;
- Wurde der Vertrag nach dem 31.03.1996 abgeschlossen, muss der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent betragen haben (während der gesamten Laufzeit).
Wird eine derartige Versicherung als monatliche Rente ausgezahlt, dann muss der Ertragsanteil versteuert werden. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Beispielsweise liegt der Ertragsanteil bei Renteneintritt mit 65 Jahren bei 18 Prozent. Der Ertragsanteil ist im Paragraph 22 des Einkommensteuergesetzes festgelegt.
Muss ich für meine Lebensversicherung Steuer zahlen, wenn diese nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde?
Bei Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, fallen immer Steuern an. Erfolgt die Auszahlung in einer Summe, werden die Erträge abgeltungssteuerpflichtig:
- Die Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent;
- Solidaritätszuschlag wird fällig;
- bei Kirchenmitgliedern fällt auch Kirchensteuer an.
- Allerdings gilt hier der Sparerfreibetrag: 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Paare.
Die Höhe der Steuern kann man verringern, wenn man bestimmte Voraussetzungen einhält:
- die Versicherung muss mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben,
- die Auszahlung erfolgt erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherten,
- bei Vertragsabschluss ab 2012 darf die Auszahlung erst nach dem 62. Geburtstag erfolgen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann wird nur die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Die Erträge werden so berechnet: Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge. Wird eine nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherung als Rente ausgezahlt, dann fällt auch hier Ertragsanteilbesteuerung an.
Ich habe für meine Lebensversicherung Steuer gezahlt – wie bekomme ich die zu viel gezahlte Steuer zurück?
Grundsätzlich behalten die Versicherungsunternehmen die Steuern ein und führen sie direkt ab. Versicherte erhalten darüber eine Steuerbescheinigung. Wird die ermäßigte Besteuerung wirksam, dann kann man sich die zu viel abgezogenen Beträge mit der Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Dabei muss die Steuerbescheinigung der Versicherungsgesellschaft dem Finanzamt vorgelegt werden.
„Versicherte müssen also unter bestimmten Umständen selbst aktiv werden, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen“, sagt Timo Bell. „Außerdem bedenken viele Versicherte die steuerlichen Konsequenzen nicht, wenn sie eine Police verkaufen oder sich auszahlen lassen wollen. Wer hier Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, oder sich von einem Steuerberater betreuen lässt, der ist gut beraten.“
Wieviel Steuer ist zu erwarten? Bin Rentner, NV veranlagt, mtl. netto Rente 830,oo Euro. LV Auszahlung, Vertr.Abschluss 3/2008, einm. Einz. 60.000 Euro. Rückkaufwert z.Zt. ca. 98.000 Euro.
Muss der Zugewinn voll versteuert werden?
Danke für Ihre Anmerkung.
Als erstes sollten Sie mit der Versicherung in Verbindung treten und anfragen, ob überhaupt Einkommensteuer anfällt. In der Regel waren bisher Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren steuerfrei.
Wenn Steuern anfallen, sollten Sie, wenn der Sparerfreibetrag von 801 € noch bei keiner Bank beantragt wurde, diesen bei der entsprechenden Versicherung beantragen. Sollten Sie eine aktuelle Nichtveranlagungs–Bescheinigung vom Finanzamt haben, so können Sie diese der Versicherung übermitteln, dann dürften keine Steuern anfallen. Wenn dies nicht zutrifft, müssen Sie mit 25 % Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag rechnen. Die abgezogene Steuer können Sie sich mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr zum Teil oder komplett erstatten lassen. Bei der Erstellung der Steuererklärung können Sie die Hilfe unseres Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo,
wir würden gerne wissen ob wir, wenn wir die Lebensversicherung meines Vaters als Sicherheit bei der Bank für einen Immobilienkauf hinterlegen, diese steuerpflichtig machen. Die Versicherung stammt aus 1978 und ist derzeit unseres Wissens steuerfrei.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
D.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Ob die Bank die Lebensversicherung Ihres Vaters als Sicherheit akzeptiert können wir Ihnen nicht sagen. Wenn diese Lebensversicherung dann zur Tilgung des Kredites genutzt wird, dann müsste Ihr Vater Ihnen die Summe schenken bzw. vererben und dann könnte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer entstehen. Zu klären wäre auch, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.