Müssen Auszubildende Steuern zahlen und wie bekommen sie ihr Steuergeld zurück? Azubis müssen in ihrer Ausbildung nicht nur hart arbeiten und lernen, sie müssen sich auch noch mit Steuern beschäftigen. Ist eine Steuererklärung für Auszubildende lohnenswert? Mit dem Schulabschluss 2018 beginnen viele Jugendliche einen neuen Lebensabschnitt – sie werden im Rahmen einer Berufsausbildung berufstätig. Viele haben jetzt zum ersten Mal auch Kontakt mit dem Finanzamt. Das heißt: Werden vom Ausbildungsgeld tatsächlich Steuern einbehalten, dann sollte man als Auszubildender auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.

Müssen Auszubildende Steuern zahlen
Müssen Auszubildende Steuern zahlen – Bild: photographee.eu – fotolia.com

Müssen Auszubildende Steuern zahlen

Grundsätzlich müssen Auszubildende Steuern zahlen. Im Paragraph 1 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

“Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.”

Jeder Bürger, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, ist damit per Gesetz zur Einkommensteuer verpflichtet, also steuerpflichtig – das gilt auch für hier ansässige ausländische Staatsbürger. Aber nicht jeder muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nicht jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, muss auch Steuern zahlen. Es ist zu unterscheiden zwischen Pflicht- und Antragsveranlagung:

  • Bei der Pflichtveranlagung, also wenn man verpflichtet ist eine Steuererklärung beim FA abzugeben – erwartet das Finanzamt, dass es noch Geld bekommt;
  • Einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung sollte man nur stellen, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist, also wenn bereits Steuern vom Arbeitslohn im Rahmen der Lohnsteuer abgezogen wurde.

Auch wenn das Gehalt den Grundfreibetrag überschreitet müssen Auszubildende Steuern zahlen oder nicht?

Bei der Ausbildungsvergütung handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Und von diesen Einkünften müssen Auszubildende Steuern zahlen wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die Steuern – hier Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – behält der Arbeitgeber ein und führt sie ans Finanzamt ab. Es gibt einen Grundfreibetrag – dieser wird jedes Jahr erhöht. Ist das zu versteuernde Einkommen niedriger als der Grundfreibetrag, dann müssen Auszubildende keine Steuern zahlen. Sie erhalten die einbehaltene Lohnsteuer mit der Einkommensteuererklärung entweder ganz oder zum Teil zurück. In 2017 betrug der Grundfreibetrag 8.820 Euro, in 2018 liegt er bei 9.000 Euro.

Hat man Einkünfte im Jahr, die unter diesem Grundfreibetrag lagen, muss man keine Einkommensteuererklärung abgeben, wurde aber Lohnsteuer abgezogen, sollte man eine Einkommensteuererklärung einreichen, denn dann bekommt man die abgezogenen Steuern zurück erstattet. Sind die Einkünfte im Jahr höher als der Grundfreibetrag dann müssen Auszubildende Steuern zahlen. Ist Lohnsteuer vom Ausbildungsgehalt abgezogen worden, sollte man prüfen ob es zur Steuererstattung kommen kann und eine Steuererklärung einreichen.

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Wer macht die Einkommensteuererklärung für Auszubildende?

  • Sie können die Steuererklärung selbst erledigen;
  • Man kann einen Steuerberater damit beauftragen (Honorar);
  • Oder Sie werden Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein, und Sie lassen diesen Ihre Steuersachen erledigen. Im Lohnsteuerhilfeverein bezahlen Sie neben der einmaligen Aufnahmegebühr einen jährlichen Mitgliedsbeitrag der nach der Höhe des Einkommens sozial gestaffelt ist.

Steuererklärungen können Sie

  • handschriftlich,
  • mit dem Computer – mit Hilfe eines Steuerprogramms
  • oder elektronisch mit dem so genannten ELSTER System

erstellen.

Wann müssen Auszubildende Steuern zahlen und wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Es wird unterschieden zwischen Einkommen (Bruttoarbeitslohn), Einkünften (Bruttoarbeitslohn abzüglich der Werbungskosten) und zu versteuerndem Einkommen (in der Steuererklärung errechneter Betrag aus dem sich die Einkommensteuer ergibt). Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich für Auszubildende insbesondere lohnen wenn:

  • Die Höhe des Arbeitslohnes im Laufe des Jahres deutlich geschwankt hat – dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Ihr Ausbildungsverhältnis im Laufe des Jahres beendet haben und eine Festanstellung als Facharbeiter antreten;
  • hohe Werbungskosten, die über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro liegen.

Grundsätzliche Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ans Finanzamt abgeführt hat. Falls nein, kann man auf die Einreichung einer Einkommensteuererklärung verzichten. Falls tatsächlich Steuern einbehalten wurden, sollte man unbedingt eine Steuererklärung ausfüllen. Denn meistens erstattet das Finanzamt den Auszubildenden sämtliche Steuern.

Wie können Auszubildende Steuern sparen?

Steuern kann man als Arbeitnehmer vor allem durch Werbungskosten sparen. Jedem Arbeitnehmer – also auch Auszubildenden – wird bei der monatlichen Lohnsteuer 1/12 von 1.000 Euro Werbungskostenpauschbetrag berechnet. Höhere Werbungskosten muss man mit der Erklärung zur Einkommensteuer beantragen und belegen. Werbungskosten sind alle Ausgaben die dazu beitragen, dass ich heute und morgen meiner beruflichen Tätigkeit – der Berufsausbildung – nachgehen kann. Werbungskosten sind unter anderem:

  • Fahrt zur Arbeit – einfache Entfernung x 0,30 Euro x Arbeitstage im Jahr; immer die kürzeste / verkehrsgünstigste Entfernung berechnen;
  • Beitrag für die Mitgliedschaft in Berufsorganisationen u.a. Gewerkschaften;
  • Arbeitssachen und Arbeitsmittel;
  • Fortbildungen;
  • doppelte Haushaltsführung – wenn Sie aus beruflichen Gründen bzw. aus Ausbildungsgründen einen zweiten Haushalt begründen;
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit, Tätigkeit auf Baustellen. Der Verpflegungsmehraufwand wird an der gleichen Einsatzstelle maximal für 3 Monate gewährt.
  • Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer;
  • Bei Auszubildenden sind neben den Werbungskosten die für alle Arbeitnehmer gelten wie z.B. die Fahrten zur Ausbildungsstätte, vor allem zusätzlich die Fahrten zur Berufsschule (Anzahl der Fahrten und Kilometer für die einfache Entfernung) die Fachbücher und die Arbeits- und Lernmaterialien auch ein Computer oder Laptop zu beachten;
  • Die Fahrt zur Berufsschule – als zweite Tätigkeitsstätte kann man mit 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen.

Besonderheiten zum Thema müssen Auszubildende Steuern zahlen

Besonderheiten bei denen man sich auf jeden Fall steuerlich zum Beispiel von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen sollte:

  • Duales Studium (Berufsausbildung und Studium parallel),
  • für die Berufsausbildung bekommt man keine Ausbildungsvergütung bzw. es muss noch Schulgeld entrichtet werden.

Die Eltern der Auszubildenden bekommen während der Ausbildung (bis zum 25. Lebensjahr) noch Kindergeld. Dabei spielen die Einkünfte der Auszubildenden keine Rolle. Handelt es sich bei der Lehre um eine Zweitausbildung und die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei über 20 Stunden, stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlungen an die Eltern ein. Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn Sie eine erste Ausbildung, also eine Lehre oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Die Ausbildung, die sich anschließt – gleich ob Studium oder Lehre – ist die zweite Ausbildung.

Haben die Auszubildenden Einkünfte die unter dem Grundfreibetrag liegen, sollte die vom Arbeitslohn abgezogene Kranken- und Pflegeversicherung in der Einkommensteuererklärung bei den Eltern in der Anlage Kind als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Erstellt der Auszubildende eine eigene Steuererklärung, weil er eine Steuer-Rückerstattung erwartet, dann sollte er prüfen, ob sich die Kranken- und Pflegeversicherung bei den Eltern oder bei ihm als Auszubildenden günstiger auswirkt. Hat der Auszubildende während der Ausbildung einen anderen Wohnort wie die Eltern oder eine Zweitwohnung dann haben die Eltern Anspruch auf einen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes.

Lesen Sie mehr zum Thema müssen Auszubildende Steuern zahlen in der Kategorie Ausbildung und Studium der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Ausbildungskosten auch viele Jahre nachträglich von der Steuer absetzen

Ausbildung und Studium

 

Müssen Auszubildende Steuern zahlen ultima modifica: 2021-08-03T14:24:02+02:00 da Redaktion LSTHV