Mütterrente immer noch ist die Verunsicherung groß – Vor 13 Monaten wurde die sogenannte Mütterrente eingeführt. „Aber die Verunsicherung, wie die Mütterrente besteuert wird,  ist immer noch groß“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

„Zahlreiche Senioren haben bereits ihre Steuerbescheide erhalten, jedoch ohne eine Erläuterung, wie denn nun eigentlich die Mütterrente tatsächlich besteuert worden ist“, sagt Timo Bell. Der Bund der Steuerzahler hatte dies ebenfalls in diesen Tagen kritisiert. Das Bundesfinanzministerium hatte Ende Juli Erläuterungen im Internet bereitgestellt, wie die Mütterrente besteuert wird. „Reichlich spät“, sagt Timo Bell.

Mütterrente immer noch ist die Verunsicherung groß

Mütterrente immer noch ist die Verunsicherung groß – Bild: Robert Knetschke – fotolia.com

So sieht die Besteuerung aus: Durch die Einführung der Mütterrente wird der Rentenfreibetrag neu berechnet. Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, die nicht besteuert wird. Ausschlaggebend ist hier das Jahr des Rentenbeginns. Der Besteuerung der Rente wird also auf das Jahr des Renteneintritts zurückgerechnet. Für Mütter, die bereits vor 2005, also vor der Rentenreform in Rente gegangen sind, gilt als Anfangsjahr das Jahr 2005.

Ein Beispiel des Ministeriums, das die Besteuerung der Mütterrente im Detail darstellen soll:
Eine Steuerpflichtige, die bereits vor 2005 in Rente gegangen ist, erhält ab dem 1. Juli 2014 eine Mütterrente für ein Kind (1 Entgeltpunkt x aktueller Rentenwert (West) = 28,61 €). Ihre Rente erhöht sich somit in 2014 um insgesamt 171,66 € (6 x 28,61 €). Bezogen auf die Ermittlung des Rentenfreibetrags geht der Gesetzgeber von einem Rentenbeginn im Jahr 2005 aus, so dass ein Besteuerungsanteil von 50 % gilt und die verbleibenden 50 % steuerfrei bleiben. Da 2005 der aktuelle Rentenwert (West) bei 26,13 € lag, führt dies zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrages um 78,39 € ((6 x 26,13 €) x 50% steuerfreier Anteil).

„Es gilt nun in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Rentner durch die Mütterrente mehr Steuern zahlen muss bzw. ob er durch die Mütterrente sogar in die Steuererklärungspflicht rutscht“, sagt Timo Bell: „Es schont nicht nur die Nerven sondern womöglich auch den Geldbeutel, in diese komplizierten Lage einen Lohnsteuerhilfeverein oder auch einen Steuerberater aufzusuchen.“

Mütterrente: Immer noch ist die Verunsicherung groß ultima modifica: 2017-02-14T17:13:29+01:00 da lsthv-presse