Panne beim Finanzamt: Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe teilte jetzt mit, dass „einzelne“ Arbeitnehmer von Steuerklasse drei in die meist ungünstigere Steuerklasse vier eingruppiert wurden. Grund sei ein „bundesweiter technischer Fehler“ in der ELStAM-Datenbank, so die OFD. Erst im August hatte es eine ähnliche Datenpanne beim Finanzamt gegeben: Die Finanzbehörde hatte Steuerzahler aus Klasse drei in die teure Klasse eins eingestuft.

Zur Panne beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklärte die OFD weiter: Die fehlerhafte Eingruppierung sei den Arbeitgebern Anfang September automatisch elektronisch mitgeteilt worden. Hat der Arbeitgeber diese Daten übernommen, wird dem betroffenen Steuerzahler sofort der falsche Steuersatz vom Gehalt abgezogen. Ob dabei, wie bei der Datenpanne im August, der falsche Steuersatz auch rückwirkend zum 1. Januar 2015 abgezogen wird, blieb unklar.

Panne beim Finanzamt – Was ist jetzt zu tun?

„Arbeitnehmer sollten auch jetzt wieder zur Sicherheit genau auf ihre Gehaltsabrechnung schauen“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Denn die Finanzämter können nach Angaben der OFD Karlsruhe die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen.

„Wer feststellt, dass er von dem Datenbank-Fehler betroffen ist, muss die Korrektur bei seinem Finanzamt formlos beantragen.“ Hat man den Antrag beim Finanzamt abgegeben, erhält zu Beginn des darauffolgenden Monats der Arbeitgeber die korrekten Daten, so die OFD.

„Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler außerordentlich. Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe”, heißt es in der Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern fanden sich keinerlei Hinweise.

Mehr lesen über die Panne beim Finanzamt im August

 

Panne beim Finanzamt: Jetzt Steuerzahler in Klasse 4 eingestuft ultima modifica: 2018-01-05T11:24:42+01:00 da Redaktion LSTHV