Rentenerhöhung 2016 – Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen – Seit 1. Juli gilt die höchste Rentenerhöhung seit gut zwei Jahrzehnten: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent. Bei aller Vorfreude, die Erhöhung der Renten verunsichert viele: „Muss ich jetzt Steuern zahlen? Muss ich nun auch rückwirkend Steuererklärungen abgeben? Die Zahl der Rentner hat enorm zugenommen, die sich hilfesuchend an uns wenden“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Was bringt die Rentenerhöhung überhaupt? „Wir wollen die Rentenerhöhung nicht schlecht reden“, sagt Uwe-Matthias Müller, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Initiative 50Plus e. V.: „Aber sie wird das fortschreitende Problem der Verarmung im Alter nicht lösen.“
Rentenerhöhung 2016 – Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen
Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen – Wichtigster Faktor ist der Renteneintritt.
Ein Beispiel für den Rentenbeginn 2014:
Ein Angestellter ging 2014 mit 65 Jahren und 3 Monaten in Rente. Er bekommt 1.250 Euro Brutto. Im gesamten Jahr 2015 erhielt er 15.000 Euro. Davon wird der Freibetrag von 32 Prozent (Renteneintritt 2014) abgezogen: 4.800 Euro. Verbleiben 10.200 Euro, die steuerpflichtig sind. Davon sind noch abzuziehen 102 Euro Werbungskostenpauschale (u.a für den Beitrag in einem LStHV) sowie ca. 1.638 Euro Kranken- und Pflegeversicherung Es verbleibt damit ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 8.460 Euro. Das Existenzminimum ist in einer Höhe von 8.472 Euro (so genannter Grundfreibetrag) von der Besteuerung freigestellt. Unser Beispielrentner bliebe also 2015 noch unbesteuert. Aber mit der Rentenerhöhung 2016 könnte es damit vorbei sein. Das zu versteuernde Einkommen wird dann den Grundfreibetrag überschreiten und Einkommensteuer ist ab 2016 fällig.
Auch die Rentenerhöhung 2016 muss voll versteuert werden
Damit ist ein Teil der Rentenerhöhung 2016 wieder weg, denn „wichtig ist: Jede Rentenerhöhung muss voll versteuert werden“, sagt Bernd Werner. Und Uwe-Matthias Müller sagt: „Es gibt keine schlüssige Erklärung dafür, warum der Gesetzgeber auf diesem Wege jede Rentenerhöhung wieder relativiert. Obendrein nimmt er noch in Kauf, große Verunsicherung unter Rentnern zu stiften, weil viele jetzt nicht mehr wissen, ob sie nun Steuern zahlen müssen oder nicht.“
Das „Alterseinkünftegesetz“ von 2005 regelt die Steuerpflicht. Danach wird stufenweise der Anteil der Rente erhöht, der versteuert werden muss und zwar jedes Jahr um 2 Prozentpunkte. 2005 lag der zu versteuernde Anteil der Rente bei 50 Prozent. Bei Renteneintritt in 2016 gehen schon 72 Prozent der Rente in das zu versteuernde Einkommen ein.
Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen
Was ist noch zu bedenken bei der Frage wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen – Immer mehr Ruheständler werden steuerpflichtig. „Viele haben zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge Betriebsrenten“, sagt Bernd Werner. Uwe-Matthias Müller: „Darüber hinaus nimmt die Zahl derer zu, die weiter beruflich tätig sind. Aus der Not heraus, weil die finanzielle Decke immer schon zu kurz war und nun die gesetzliche Altersvorsorge auch nicht ausreicht. Andere wiederum wollen auch weiter beruflich aktiv sein.“ Bernd Werner: „Grundsätzlich muss man auch im Ruhestand Einkünfte versteuern, dazu zählen zum Beispiel auch Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung.“
Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen: „Vielleicht noch ein Hinweis: Rentner die seit 2005 oder früher Rente erhalten und 2015 monatlich 1.500 Euro Bruttorente erzielen, müssen in aller Regel zwar keine Steuern zahlen. Aber sie müssen laut Gesetz eine Steuererklärung abgeben. Aber man kann unter Umständen mit dem Finanzamt „verhandeln, dass von einer Steuererklärung Abstand genommen werden kann, wenn es jedes Jahr zu einer Null-Festsetzung kommt. Das Finanzamt ist nicht daran interessiert, sich mit diesen Steuersachen zu befassen“, sagt Bernd Werner.
160.00 Rentner müssen wieder Steuern zahlen
„In allen Zweifelsfällen empfehlen wir Rentnern, bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberater professionelle Unterstützung zu suchen“, sagt Bernd Werner: „Dass die gesetzliche Altersvorsorge, die sich die Steuerzahler hart erarbeitet haben, mit derartigen Hürden verbunden ist, wirft schon viele Fragen auf.“ Der Bund der Steuerzahler hatte jüngst die Zahl von 160.000 Rentnern genannt, die durch die Rentenerhöhung erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. „Wieviele Pensionäre jetzt auch erstmalig Steuern zahlen müssen, das weiß offensichtlich keiner so genau.“
Uwe-Matthias Müller: „Die Rentenerhöhung 2016 muss also von zahlreichen Ruheständlern auch erst einmal sozusagen sauer verdient werden. Bei anderen wird sie dann etwas helfen, aber doch immer noch nicht ausreichen.“
Die Rentenerhöhung 2016 koste in diesem Jahr ca. 6,4 Milliarden Euro. Ab 2017 soll sie jährlich 12,7 Milliarden Euro kosten. „Was bleibt da noch übrig für die kommenden Generationen?“, fragt Uwe-Matthias Müller: „Insofern hat der Gesetzgeber hier den Generationenkonflikt heraufbeschworen. Es ist ja schon die Rede von den reichen Alten, die heute das Geld verprassen, den Jungen nichts übriglassen, wofür diese dann auch noch bis ins hohe Alter arbeiten müssen.“ Das aktuell niedrige Zinsniveau verschärfe die Lage noch. Uwe-Matthias Müller: „So schön und wichtig die aktuelle Rentenerhöhung auch ist: Es ist höchste Zeit, dass die Politik endlich Konzepte entwickelt, die jungen Menschen eine bezahlbare und zuverlässige Altersvorsorge garantiert.“
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Wer nicht vorsorgt, verarmt! Immer mehr Menschen verarmen im Alter. Immer mehr junge Menschen schieben das Thema Altersvorsorge vor sich her: Um kurzfristige Konsumwünsche zu befriedigen oder vielleicht auch, weil der befristete Job die finanziellen Möglichkeiten nicht bietet. Dieses Dilemma birgt sozialen Sprengstoff. Der Bundesverband Initiative 50Plus e. V. und die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, haben sich zusammengeschlossen mit dem Ziel, dieses Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.
Weitere Informationen zu den Themen Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen sowie Rentenerhöhung 2016 in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.:
Mütterrente immer noch ist die Verunsicherung groß
Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel
Muss auch die Grundsicherung zur Rente mit versteuert werden?
Die Grundsicherung ist der Grundfreibetrag und der ist bei allen Steuerpflichtigen und damit auch bei Rentnern steuerfrei.
Sind die Einkünfte niedriger als der Grundfreibetrag/die Grundsicherung muss keine Steuererklärung erstellt werden.
Übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht, dann wird keine Einkommensteuer fällig.
Für den Betrag, der beim zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt werden Einkommensteuern fällig.
Zwei Beispiele für die Berechnung der Einkünfte bzw. des zu versteuernden Einkommens für 2016 wenn nur Rente, keine anderen Einkünfte bezogen werden.
Grundfreibetrag/Grundsicherung 2016 8.652 €
Jede Rentenerhöhung seit 2005 bzw. 2014 geht mit 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Der Freibetrag von 9.000 € bzw. von 4.800 € bleiben immer steuerfrei.
Damit ist das zu versteuernde Einkommen in beiden Fällen höher als der Grundfreibetrag.
Wenn keine anderen Ausgaben wie ein Behindertenpauschbetrag, andere außergewöhnliche Belastungen, Handwerker- bzw. Dienstleistungen im eigenen Haushalt abgezogen werden können, sind bei dem Beispiel
Rentenbeginn 01.01.2005 in 2016 1.650 € Einkommen zu versteuern. In dem Beispiel Rentenbeginn 01.01.2014 werden in 2016 577,12 € Einkommen versteuert.
Anmerkung: Die Zahlen sind Beispielzahlen. Im konkreten Steuerfall muss individuell gerechnet werden.
Wer ersetzt die Kosten, die bei einer Lohnsteuerhilfe anfallen,
wenn sich ergibt, dass man nicht steuerpflichtig ist?
Vielen Dank für Ihre Frage.
In unserem Lohnsteuerhilfeverein ist es in der Regel so, dass wir bei Rentnern erst mal prüfen ob Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Diese Prüfung ist unser Service. Danach kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob wir die Steuererklärung erstellen sollen. Dann müsste die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein begründet werden. Die Mitgliedschaft ist verbunden mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Höhe der Einkünfte richtet, und einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 €.
Wie dies von anderen Lohnsteuerhilfevereinen gehandhabt wird, können wir nicht sagen.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich erhalte seit Dezember 2016 eine EU Rente von 972 Euro (Krankenkasse und Pflegeversicherung ist schon abgezogen). Habe im Juli offiziell das erste Mal die Rente erhalten. Eine ganz einfache Frage zu den Steuern. Werden sie auch monatlich abgezogen, falls welche auftreten, oder dann wirklich erst in der Einkommenerklärung für das Jahr? Bei mir kommt noch VBL dazu, das läuft aber noch.
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Rente wird bei der Auszahlung nicht versteuert. Steuern werden erst berechnet und eventuell mit der Erklärung zur Einkommensteuer erhoben. Eine Einkommensteuererklärung muss erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden, wenn die Einkünfte höher sind als der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag beträgt 2017 (also die Steuererklärung die 2018 erstellt werden muss) 8.820 Euro für einen Alleinstehenden, 17.640 Euro für ein Ehepaar.
Ihre Einkünfte in 2017 betragen nur für die Altersrente ca. 9.000 Euro. Davon werden dann noch Ausgaben wie gezahlte Kranken und Pflegeversicherung abgezogen. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag und es fallen für 2017, vorausgesetzt die Rente von der VBL ist nicht sehr hoch, voraussichtlich keine Steuern an.
Durch die möglichen Rentenerhöhungen in den nächsten Jahren (jede Rentenerhöhung geht mit 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein) wird es zur Steuerzahlung kommen.
Da Sie sicher in 2016 neben der Altersrente noch andere Einkünfte (Arbeitslohn, Arbeitslosengeld usw.) hatten, sind Sie verpflichtet für 2016 eine Steuererklärung einzureichen, da Sie zwei verschiedene Einkünfte hatten. Die Rente von Dezember 2016 geht mit 72 % in das zu versteuernde Einkommen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Guten Tag,
ich habe aufgrund einer erheblichen Differenz bei der Steuerberechnung durch ELSTER einen Einspruch gegen meinen Steuerbescheid erwirkt. Von 2015 zu 2016 darf ich knapp 100€ mehr Steuern zahlen und wurde zu einer 1/4jährlichen Steuervorauszahlung verdonnert, da meine Steuerlast 400 € p. a. übersteigt. Ich habe die Berechnungsgrundlage dafür erhalten und das Wort Rentnerbetrug geht mir leicht über die Lippen. Ich beziehe Rente seit 2010; steuerpflichtig sind 60%. Rechne ich meine aktuelle Rente, sinkt meine Steuerfreiheit auf 36,35! Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Die jährlichen Rentenerhöhungen werden voll versteuert – wer hat sich das denn ausgedacht? Ist schon jemand aktiv geworden, um diese Ungerechtigkeit an den Pranger zu stellen? Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüssen, W.H.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Es ist richtig: Jede Rentenerhöhung, die Sie seit 2012 erhalten haben, geht zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Nicht der 40-Prozent-Freibetrag, der bei Beginn der Rente 2010 fetsgelegt wurde, ist immer steuerfrei, sondern nur 40 % von der Summe der Rente des ersten vollen Jahres nach Beginn der Rente.
Die Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002. Es wurde festgelegt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei bleiben und die gesetzliche Rente voll versteuert wird. Dieses Urteil ist die Grundlage des Alterseinkünftegesetzes welches ab 2005 gilt. Von 2005 bis 2040 spricht man von einer Übergangszeit, in der die Rentenversicherung immer mehr steuerfrei und die Rente höher versteuert wird. Bei Beginn der Rente vor bzw. ab 2005 war der Freibetrag 50 %, 2006 48 % und 2040 0 %.
Dazu hat es übrigens mehrere Klagen gegeben, die durch das Bundesverfassungsgericht zu Ungunsten der Steuerzahler entschieden wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.