Rentenerhöhung 2023 – Am 01.Juli 2023 waren die Renten erhöht worden. In den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent, in den alten Ländern um 4,39 Prozent. Der Grundfreibetrag wurde 2023 deutlich angehoben, und zwar auf 10.908 Euro. Das bedeutet, dass weniger Rentner als sonst eine Steuererklärung 2024 beim Finanzamt einreichen müssen. Gleichwohl bleibt die Verunsicherung: Wer muss jetzt eigentlich Steuern zahlen und wer nicht. 2024 steigt die Rente weiter, um 4,57 Prozent. Dies ist dann die erste Rentenanpassung, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt.

 

Rentenerhöhung 2023 – Wer nun Steuern zahlen muss

Die Rentenerhöhung 2023

Auch die Rentenerhöhung im Jahr 2023 setzt die Reihe der hohen Anpassungen in den letzten Jahren fort. Ruheständler in den alten Bundesländern erhalten 4,39 Prozent mehr Rente. In den neuen Ländern beträgt die Rentenerhöhung 2023 5,86 Prozent.

Für Arbeitnehmer bedeutet 2023 eine Wende: Sie können ab 1. Januar 2023 ihre Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung voll absetzen. Das Bundesfinanzministerium schreibt zur Absetzbarkeit der Rentenbeitragszahlungen:

„Ab dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung bei der Einkommensteuer.“

Wichtig für die Steuererklärung 2023: Der Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro. 2024 gibt es eine weitere Anhebung, auf 11.604 Euro.

Die „Nebenwirkungen“ der Rentenerhöhung 2023

Immer mehr Renten werden besteuert. Dies hängt auch mit den jährlichen Rentenerhöhungen zusammen. Denn die Rentenerhöhungen gehen immer in voller Höhe in den zu versteuernden Teil der Rente ein. Über die Jahre gesehen werden Ruheständler auf dem Wege wieder steuerpflichtig. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In zahlreichen Fällen müssen sie dann auch wieder Steuern zahlen.

Doch mit der Rentenerhöhung 2023 könnte es anders ausgehen. Grund dafür ist der deutlich erhöhte Grundfreibetrag. Deshalb werden weniger Ruheständler wieder steuerpflichtig werden. Für eine Reihe von Rentnern besteht demnach auch die Aussicht, dass sie, anders als im Vorjahr, nicht mehr steuerpflichtig sind.

Das bedeutet aber auch: Die Unsicherheit unter Rentnern bleibt weiterhin erhalten. Ist man jetzt wieder steuerpflichtig oder nicht mehr? „So oder so, wir raten Rentnern selbst aktiv zu werden und nicht abzuwarten, bis das Finanzamt sich bei ihnen meldet“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Das könne im Zweifel sogar kostspielig werden. „Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass das Finanzamt Rentner auffordert, Steuererklärungen für mehrere Jahre einzureichen. Dabei mussten einige Betroffene Steuern von über 3.000 Euro plus Zinsen und Verspätungszuschlag zahlen.“

Die Rentenerhöhung 2023 und die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung

“Im Jahr 2021 haben in Deutschland 21,9 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 350 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten”, schreibt das Statistische Bundesamt. Nach Angaben der Wiesbadener Statistiker waren knapp 65 Prozent der Rentenleistungen waren in dem Jahr steuerpflichtig. Diese Zahl wächst stetig weiter. Denn seit 2005 wird die gesetzliche Rente ganz allmählich umgestellt auf die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, steigt, parallel dazu wurden im Berufsleben die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend steuerfrei gestellt.

Seit 1. Januar 2023 können Arbeitnehmer die Aufwendungen für ihre Altersvorsorge komplett steuerlich geltend machen.

Wie hoch der steuerpflichtige Anteil für jeden einzelnen Rentner ist, das richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Im Jahr 2023 lag der steuerpflichtige Anteil der Rente bei 83 Prozent. Fiel der Renteneintritt also in das Jahr 2023, dann müssen fortan 83 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden. Den steuerpflichtigen Anteil legt das Finanzamt fest, dieser ändert sich dann auch nicht mehr. Wie sich der steuerpflichtige Rentenanteil entwickelt hat und noch entwickeln wird, zeigt eine Tabelle im Einkommensteuergesetz (EStG) § 22.

Was die Rentenerhöhung 2023 für die Steuererklärung 2023 bedeutet

Wer wird nach der Rentenerhöhung 2023 wieder steuerpflichtig? So kann man grob überschlagen: Steuerpflichtigen Anteil der Rente ermitteln, die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen. Übersteigt der verbleibende Betrag den Grundfreibetrag (10.908 Euro), so besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Diese Modellrechnung bezieht sich nur auf Rentner, die keine zusätzlichen Einkünfte haben.

Wann muss man als Rentner Steuern zahlen? Übersteigt der steuerpflichte Rentenanteil den Grundfreibetrag, bedeutet das aber noch nicht, dass man nun auch Steuern zahlen muss.

Diese Berechnung ist komplex und hängt von einer Reihe individueller Faktoren ab. Nur zwei Beispiele: So können Ruheständler zum Beispiel in vielen Fällen Krankheitskosten geltend machen; auch kann zum Beispiel der Grad der Behinderung eine steuerentlastende Rolle spielen. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenerhöhung 2023

Wie sieht die Rentenerhöhung 2023 aus?
2023 gab es erneut eine kräftige Rentenanpassung. In den alten Bundesländern stieg die Rente um 4,39 Prozent. In den neuen Bundesländern wurde diese 5,86 Prozent angehoben.
Wo lag der Grundfreibetrag 2023?
Der Grundfreibetrag lag 2023 bei 10.908 Euro. Im Jahr 2024 steigt der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro vorgesehen.
Wie wirkt sich dieser Grundfreibetrag auf die Besteuerung der Renten aus?
Der Grundfreibetrag von 10.908 Euro des Jahres 2023 wird dazu führen, dass weniger Rentner erstmals wieder eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Erhöhung wird aber auch dazu führen, dass zahlreiche Rentner, die 2022 noch steuerpflichtig waren, dies 2023 nicht mehr sind.
Fließt die Rentenerhöhung 2023 nicht wie alle Rentenerhöhungen in den steuerpflichtigen Rentenanteil ein?
Jede Rentenerhöhung wird zu 100 % dem steuerpflichtigen Rentenanteil zugerechnet. Das ist der Grund dafür, warum nach jeder Rentenerhöhung zahlreiche Rentner, die bis dahin keine Steuern zahlen mussten, plötzlich zumindest steuerpflichtig werden und in vielen Fällen auch Geld an das Finanzamt überweisen müssen. 2023 gab es aber auch die deutliche Erhöhung des Grundfreibetrags. Dieser ist ausschlaggebend für die Steuerpflicht.
Wie hoch war der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2023?
Steuerzahler mit Renteneintritt im Jahr 2023 müssen 83 Prozent der Rente versteuern. 2024 steigt der steuerpflichtige Anteil erneut um einen Prozentpunkt auf 84 Prozent.
Muss ich also jedes Jahr einen höheren Anteil meiner Rente versteuern?
Das Finanzamt legt für jeden Rentner den zu versteuernden Anteil einmal fest. Dieser ändert sich dann auch nicht mehr. Maßgeblich ist der Renteneintritt. Anders ausgedrückt: Bei Renteneintritt im Jahr 2023 liegt der steuerpflichtige Anteil dauerhaft bei 83 Prozent. Bei Renteneintritt 2005 dagegen dauerhaft bei 50 Prozent.
Führt der 520-Euro-Job dazu, dass ich jetzt Steuern zahlen muss?
Rentner, die einen 450-Euro-Job bzw. seit 01.10.2022 einen 520-Euro-Job haben: Diese „geringfügige Beschäftigung“ wirkt sich nicht auf die Steuerpflicht aus.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2023 abgeben?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 endet am 02. September 2024. Rentner, die sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, können die Steuererklärung 2023 auch noch bis zum 2. Juni 2025 abgeben.

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Rentenerhöhung 2023 – Wer nun Steuern zahlen muss ultima modifica: 2024-05-17T11:21:41+02:00 da Redaktion LSTHV