Rentenerhöhung 2024 – Am 1. Juli 2024 wurde die Rente um 4,57 Prozent angehoben. Dies war die erste Rentenanpassung, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt. Zum 01.01.2025 stieg auch der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro. Gleichwohl bleibt die Verunsicherung: Wer muss jetzt eigentlich Steuern zahlen und wer nicht?

 

Rentenerhöhung 2024 - Wer nun Steuern zahlen muss

Die Rentenerhöhung 2024

Auch die Rentenerhöhung im Jahr 2024 setzt die Reihe der hohen Anpassungen in den letzten Jahren fort. Neu ist: Ruheständler in den alten und den neuen Bundesländern erhalten die gleiche Rentenerhöhung 2024, 4,57 Prozent. Der Grundfreibetrag lag 2024 bei 11.784 Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt zu der Anpassung:

Mit der aktuellen Rentenanpassung von 4,57 Prozent profitieren die Rentnerinnen und Rentner im dritten Jahr in Folge von der guten Entwicklung der Löhne und Gehälter, und zwar erstmals in den neuen und den alten Bundesländern gleichermaßen.

Bereits seit Anfang 2023 können Arbeitnehmer die Aufwandungen für die gesetzliche Rentenversicherung voll absetzen. Der Vollständigkeit halber: 2023 wurden die Renten in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent, in den alten Ländern um 4,39 Prozent angehoben. Der Grundfreibetrag lag 2023 bei 10.908 Euro.

Die „Nebenwirkungen“ der Rentenerhöhung 2024

Immer mehr Renten werden besteuert. Dies hängt auch mit den jährlichen Rentenerhöhungen zusammen. Denn die Rentenerhöhungen gehen immer in voller Höhe in den zu versteuernden Teil der Rente ein. Über die Jahre gesehen werden Ruheständler auf dem Wege wieder steuerpflichtig. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In zahlreichen Fällen müssen sie dann auch wieder Steuern zahlen.

Doch mit der Rentenerhöhung 2024 könnte es anders ausgehen. Grund dafür ist der erneut deutlich erhöhte Grundfreibetrag. Deshalb werden weniger Ruheständler wieder steuerpflichtig werden. Für eine Reihe von Rentnern besteht demnach auch die Aussicht, dass sie, anders als im Vorjahr, nicht mehr steuerpflichtig sind.

Das bedeutet aber auch: Die Unsicherheit unter Rentnern bleibt weiterhin erhalten. Ist man jetzt wieder steuerpflichtig oder nicht mehr? „So oder so, wir raten Rentnern selbst aktiv zu werden und nicht abzuwarten, bis das Finanzamt sich bei ihnen meldet“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Das könne im Zweifel sogar kostspielig werden. „Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass das Finanzamt Rentner auffordert, Steuererklärungen für mehrere Jahre einzureichen. Dabei mussten einige Betroffene Steuern von über 3.000 Euro plus Zinsen und Verspätungszuschlag zahlen.“

Die Rentenerhöhung 2024 und die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung

“Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten”, schreibt das Statistische Bundesamt. Nach Angaben der Wiesbadener Statistiker waren 68,4 Prozent der Rentenleistungen waren in dem Jahr steuerpflichtig. Diese Zahl wächst stetig weiter. Denn seit 2005 wird die gesetzliche Rente ganz allmählich umgestellt auf die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, steigt, parallel dazu wurden im Berufsleben die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend steuerfrei gestellt.

Wie hoch der steuerpflichtige Anteil für jeden einzelnen Rentner ist, das richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Im Jahr 2024 lag der steuerpflichtige Anteil der Rente bei 83 Prozent. Fiel der Renteneintritt also in das Jahr 2024, dann müssen fortan 83 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden. Den steuerpflichtigen Anteil legt das Finanzamt fest, dieser ändert sich dann auch nicht mehr. Wie sich der steuerpflichtige Rentenanteil entwickelt hat und noch entwickeln wird, zeigt eine Tabelle im Einkommensteuergesetz (EStG) § 22.

Was die Rentenerhöhung 2024 für die Steuererklärung 2024 bedeutet

Wer wird nach der Rentenerhöhung 2024 wieder steuerpflichtig? So kann man grob überschlagen: Steuerpflichtigen Anteil der Rente ermitteln, die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen. Übersteigt der verbleibende Betrag den Grundfreibetrag (11.784 Euro – 2024), so besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Diese Modellrechnung bezieht sich nur auf Rentner, die keine zusätzlichen Einkünfte haben.

Wann muss man als Rentner Steuern zahlen? Übersteigt der steuerpflichte Rentenanteil den Grundfreibetrag, bedeutet das aber noch nicht, dass man nun auch Steuern zahlen muss.

Diese Berechnung ist komplex und hängt von einer Reihe individueller Faktoren ab. Nur zwei Beispiele: So können Ruheständler zum Beispiel in vielen Fällen Krankheitskosten geltend machen; auch kann zum Beispiel der Grad der Behinderung eine steuerentlastende Rolle spielen. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenerhöhung 2024

Wie sieht die Rentenerhöhung 2024 aus?
2024 gab es erneut eine kräftige Rentenanpassung. Diese lag bei 4,57 Prozent. Erstmals galt die gleiche Anpassung für neue wie alte Bundesländer.
Wo lag der Grundfreibetrag 2024?
Der Grundfreibetrag lag 2024 bei 11.784 Euro. Im Jahr 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro.
Wie wirkt sich dieser Grundfreibetrag auf die Besteuerung der Renten aus?
Der Grundfreibetrag von 11.784 Euro des Jahres 2024 wird dazu führen, dass weniger Rentner erstmals wieder eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Erhöhung wird aber auch dazu führen, dass zahlreiche Rentner, die 2023 noch steuerpflichtig waren, dies 2024 nicht mehr sind.
Fließt die Rentenerhöhung 2024 nicht wie alle Rentenerhöhungen in den steuerpflichtigen Rentenanteil ein?
Jede Rentenerhöhung wird zu 100 % dem steuerpflichtigen Rentenanteil zugerechnet. Das ist der Grund dafür, warum nach jeder Rentenerhöhung zahlreiche Rentner, die bis dahin keine Steuern zahlen mussten, plötzlich zumindest steuerpflichtig werden und in vielen Fällen auch Geld an das Finanzamt überweisen müssen. Auch 2024 gab es eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Dieser ist ausschlaggebend für die Steuerpflicht.
Wie hoch war der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2023?
Steuerzahler mit Renteneintritt im Jahr 2024 müssen 83 Prozent der Rente versteuern. 2025 steigt der steuerpflichtige Anteil erneut um einen halben Prozentpunkt auf 83,5 Prozent.
Muss ich also jedes Jahr einen höheren Anteil meiner Rente versteuern?
Das Finanzamt legt für jeden Rentner den zu versteuernden Anteil einmal fest. Dieser ändert sich dann auch nicht mehr. Maßgeblich ist der Renteneintritt. Anders ausgedrückt: Bei Renteneintritt im Jahr 2024 liegt der steuerpflichtige Anteil dauerhaft bei 83 Prozent. Bei Renteneintritt 2005 dagegen dauerhaft bei 50 Prozent.
Führt der 520-Euro-Job dazu, dass ich jetzt Steuern zahlen muss?
Rentner, die einen 450-Euro-Job bzw. seit 01.10.2022 einen 520-Euro-Job haben: Diese „geringfügige Beschäftigung“ wirkt sich nicht auf die Steuerpflicht aus.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2024 abgeben?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Rentner, die sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, können die Steuererklärung 2024 auch noch bis zum 30. April 2026 abgeben.

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Rentenerhöhung 2024 – Wer nun Steuern zahlen muss ultima modifica: 2025-01-02T14:57:47+01:00 da Redaktion LSTHV