Und plötzlich ist er da: Schnee. Wer ein Unternehmen damit beauftragt hat, auf dem Grundstück Schnee zu räumen, der ist gut dran. Und er kann die Rechnung von der Steuer absetzen.

Auch der Winterdienst zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die man von der Steuer absetzen kann. Dabei muss man jdeoch beachten: „Es muss eine Rechnung vorliegen, der Betrag muss überweisen worden sein und es kann nur der Arbeitslohn abgesetzt werden,“ erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Schnee räumen lassen Steuern sparen

Schnee räumen lassen Steuern sparen. Bild: lagom, fotolia.com

Schnee räumen lassen Steuern sparen – So geht’s

„Den Begriff haushaltsnah sollte man dabei nicht zu eng auslegen“, sagt Bernd Werner. Es gebe dazu einige interessante Gerichtsurteile. So hatte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr definiert: Der Begriff Haushalt sei nicht räumlich zu verstehen sondern dieser müsse funktionsbedingt ausgelegt werden (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12).

Das bedeutet, in besonderen Fällen kann man auch die Kosten für den Winterdienst jenseits der Grundstücksgrenzen ansetzen, also auch zum Beispiel für Dienstleistungen auf angrenzendem, öffentlichem Grund. In dem konkreten Fall hatte der Kläger ein Unternehmen mit dem Winterdienst an einer öffentlichen Straßenfront beauftragt, die an das von ihm bewohnte Grundstück grenzte. Das Finanzamt hatte erklärt, die Kosten für diesen Dienst seien nicht haushaltsnah. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch zugunsten des Mieters: Demnach genügt es, wenn eine Dienstleistung für den Haushalt und zu dessen Nutzen erbracht wird.

Den Regelfall definierte der BFH allerdings so: Bei „haushaltsnahen Dienstleistungen“ müsse es sich um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon sei insbesondere auszugehen, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh)Wegen verpflichtet ist.

Mehr zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Bis wohin ist “haushaltsnah”?

 

Schnee räumen lassen Steuern sparen ultima modifica: 2017-08-28T16:35:17+02:00 da Redaktion LSTHV