Sind Prozesskosten steuerlich absetzbar – Ein Ehemann hatte den Arzt seiner verstorbenen Frau wegen eines Behandlungsfehlers auf Schmerzensgeld verklagt. Doch auch in diesem Fall sind die Prozesskosten nicht von der Steuer abziehbar, so der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 7/14).

Sind Prozesskosten steuerlich absetzbar

Sind Prozesskosten steuerlich absetzbar: Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Bild: Andrey Burmakin / fotolia.com

Wann sind Prozesskosten steuerlich absetzbar und wann nicht

„Der verhandelte Fall ist sicher dramatisch und für die Hinterbliebenen ist durch den Tod der Mutter und Ehefrau eine außergewöhnliche Belastung entstanden“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Doch der steuerrechtliche Begriff „außergewöhnliche Belastung“ zielt auf etwas anderes ab.“

Nur wenn eine „außergewöhnliche Belastung“ vorliegt, sind Prozesskosten steuerlich absetzbar. Im Paragraph 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) heißt es dazu:

„Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.“

In dem vor dem Bundesfinanzhof geführten Rechtsstreit ging es um Kosten, die durch einen Zivilprozess entstanden waren. Die Frau des Klägers war an einem Krebsleiden verstorben. Der Hinterbliebene Ehemann hatte in dem Zivilprozess einen ärztlichen Behandlungsfehler geltend gemacht und dafür von dem Arzt Schmerzensgeld gefordert. Die Kosten des Zivilprozesses lagen bei 12.100 Euro. Das Geld wollte der Ehemann von der Steuer als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Wann sind Prozesskosten von der Steuer absetzbar – Der Bundesfinanzhof argumentierte so:

  • In dem Rechtsstreit des Hinterbliebenen Ehemannes sei es nicht darum gegangen, seine gefährdete Existenzgrundlage zu sichern. Es sei auch nicht darum gegangen, dass er ohne das Schmerzensgeld seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr hätte befriedigen können.
  • Insofern sei der Ehemann weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen gezwungen gewesen, diesen Zivilprozess zu führen.
  • Das Schmerzensgeld war vor dem Zivilgericht verlangt worden, um einen „immateriellen“ Schaden auszugleichen. Die Richter folgerten: Ansprüche wegen immaterieller Schäden betreffen aber nicht den existenziellen Bereich, so wie er im Einkommensteuergesetz festgelegt ist.

„Der Bundesfinanzhof bleibt also seiner Linie treu. Danach sind Prozesskosten steuerlich absetzbar, wenn es um die Existenzgrundlage geht“, sagt Bernd Werner. „Auch die Kosten für Schmerzensgeldprozesse sind nicht absetzbar, gleich wie dramatisch die Hintergründe auch sein mögen.“ Das war nicht immer so. Vor wenigen Jahren noch wurden die Kosten von Zivilprozessen grundsätzlich von den Finanzämtern und den Finanzgerichten anerkannt. Doch im Jahr 2013 schob der Gesetzgeber dieser Praxis einen Riegel vor: Das Einkommensteuergesetz wurde geändert. „Seitdem sind die Möglichkeiten stark eingegrenzt“, sagt Bernd Werner.

Update 21.8.2017: Auch Ehescheidungskosten kann man nicht mehr von der Steuer absetzen.
Weitere Informationen hier, in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.:

Scheidungskosten nicht mehr absetzbar – Aktuelles BFH-Urteil

 

Sind Prozesskosten steuerlich absetzbar – Bei Schmerzensgeldprozessen nicht ultima modifica: 2017-08-21T13:03:19+02:00 da Redaktion LSTHV