Spenden für Flüchtlinge kann man jetzt auch einfacher von der Steuer absetzen. Es gilt nunmehr der „vereinfachte Zuwendungsnachweis“. Außerdem dürfen Spenden unter bestimmten Voraussetzungen nun auch von Spendensammlern entgegen genommen werden, die nicht steuerbegünstigt sind.

Spenden für Flüchtlinge will das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einer entsprechenden Anordnung fördern. Das Schreiben (GZ: IV C 4 – S 2223/07/0015 :015) der Finanzbehörde sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Diese bedeuten im Einzelnen:

  • Spender können nun auch Beträge über 200 Euro mit dem „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ steuerlich geltend machen. Das heißt: Auch bei höheren Beträgen genügt als Nachweis ein Bankbeleg von der Einzahlung/Überweisung. Wer per Online-Banking überweist, muss den Beleg ausdrucken. Wichtig ist, dass als Verwendungszweck „Spende“ eingetragen wird.
  • Jetzt dürfen alle Spendensammler Spenden für Flüchtlinge entgegennehmen, nicht nur die steuerbegünstigten Organisationen. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, dass der Spendensammler das Spendenkonto als Treuhandkonto führt. (Weitere Details im BMF-Schreiben).

„Das Bundesfinanzministerium will damit auch die vielen Privatinitiativen unterstützen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Die Spenden-Förderung des Fiskus gilt rückwirkend vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016. „Die Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden bleibt allerdings bestehen: Sie liegt bei 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte“, sagt Gerd Wilhelm.

Wer seinen Arbeitgeber durch den Lohnverzicht bei einer Spendenaktion unterstützt, der kann diese Lohnspende nicht von der Steuer absetzen. Denn nach Angaben des BMF wird der gespendete Lohn nicht besteuert.

Bereits im August wurden Unterhaltungszahlungen an Bürgerkriegsflüchtlinge steuerlich unterstützt.

Spenden werden regelmäßig bei „Großereignissen“ steuerlich gefördert. Die letzte Förderung galt der Erdbebenkatastrophe in Nepal.

 

Spenden für Flüchtlinge einfacher von der Steuer absetzen ultima modifica: 2019-10-04T10:33:52+02:00 da lsthv-presse