Spenden von der Steuer absetzen, Millionen deutscher Steuerzahler machen davon jährlich Gebrauch. 2015 spendeten die Deutschen 5,5 Milliarden Euro an Hilfs-Organisationen. Das Finanzamt fördert dieses Engagement, die Spenden kann man in der Einkommensteuer geltend machen. Das gilt mit einigen Einschränkungen sogar für Sachspenden oder auch für ehrenamtliche Hilfeleistungen.

Spenden von der Steuer absetzen – Großes Engagement für Flüchtlinge und für Nepal

spenden von der steuer absetzen

Spenden von der Steuer absetzen – Spenden wie diese hier kann man nicht steuerlich geltend machen. Vielmehr sind einige Voraussetzungen zu beachten. Bild: Mikael Damkier – fotolia.com

Das Engagement für Flüchtlinge und die Hilfsbereitschaft für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Nepal haben zu den Rekordspenden in 2015 beigetragen, so der Deutsche Spendenrat e. V.. 2016 wird der Berliner Organisation zu Folge die Spendenbereitschaft um rund 10 Prozent zurückgehen, weil es „keine großen medienwirksamen Katastrophen im Januar bis September 2016“ gegeben habe, so der Spendenrat.

„Die Finanzbehörden hatten beschlossen, die Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe zu verlängern“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Das heißt noch bis zum 31. Dezember 2018 kann man Spenden für die Flüchtlinghilfe vereinfacht von der Steuer absetzen.

Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit man Spenden von der Steuer absetzen kann?

Das Einkommensteuergesetz legt fest, welche Spenden man geltend machen kann und bis zu welcher Höhe. Dazu heißt es (§ 10b EStG):

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung können insgesamt bis zu 1. 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Spenden müssen für die „Förderung steuerbegünstigter Zwecke“ eingesetzt werden, dies regelt das Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu zählen zum Beispiel Spenden für Hilfsorganisationen, Bildungseinrichtungen, aber auch für Parteien, den Sportverein, den Verein für Denkmalpflege oder auch für Wikipedia, das Internet-Lexikon.
  • Nicht jeder eingetragene Verein (e. V.) kann Spenden entgegennehmen. Die Details regelt im wesentlichen die Abgabenordnung (AO) und zwar die Paragraphen 52 (Gemeinnützige Zwecke) und 54 (Kirchliche Zwecke), sowie der § 10b EStG.
  • Eine Spende muss belegt werden: Bis 200 Euro reicht normalerweise ein Kontoauszug aus. Geht der Spendenbetrag darüber hinaus, sollte man eine Spendenquittung von dem Empfänger verlangen.
  • Es gibt eine Höchstgrenze für steuerlich absetzbare Spenden: Sie liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Aber: Wer weitere Spenden absetzen möchte, kann den „Spenden-Vortrag“ in Anspruch nehmen und im folgenden Jahr den Rest der Spendensumme absetzen.
  • Nicht nur Geldspenden: „Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Aufwandsspenden, Sachspenden oder auch die Arbeitsleistung geltend gemacht werden“, sagt Bernd Werner. Beispiele: Fahrten mit dem Pkw für den Verein oder das Honorar für einen Vortrag, auf das der Redner verzichtete, kann man in der Steuererklärung ansetzen. Als Beleg für das Finanzamt muss man die Bestätigung des Vereins beilegen.

Ich möchte Spenden von der Steuer absetzen und auch die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen

Hat die Finanzbehörde wie aktuell bei der Flüchtlingshilfe, der Unwetter-Katastrophe in Deutschland und der Erdbebenkatastrophe in Ecuador Steuererleichterungen beschlossen, dann ist es deutlich einfacher, Spenden steuerlich geltend zu machen.

  • Vereinfachter Spendennachweis: der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking reichen aus, gleich wie hoch die Spende ausgefallen ist.
  • Spendensammeln vereinfacht: Vereine und Organisationen, die in diesen Zusammenhängen gar nicht berechtigt wären, Spenden zu sammeln, dürfen ausnahmsweise trotzdem aktiv werden. Das betrifft zum Beispiel Sport- oder Kleingartenvereine.
  • Arbeitslohnspende: In diesem Zusammenhang kann man auch einen Teil seines Lohnes spenden. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Dieser zeichnet die Spende im Lohnkonto gesondert aus, dabei wird diese gleich steuerfrei gestellt. Das heißt auch, dass diese Lohnspende nicht noch einmal in die Steuererklärung eingetragen werden kann.
  • Aber: Die Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden bleibt bestehen (20 Prozent der gesamten Einkünfte des Jahres).

„Wer im größeren Umfang spenden möchte, oder, was auch immer noch gefördert wird, zum Beispiel Unterhaltszahlungen an einen Flüchtling übernehmen möchte, der sollte einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen“, sagt Bernd Werner.

Weitere Steuer-Informationen lesen Sie in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein .

 

Spenden von der Steuer absetzen – 5,5 Milliarden spendeten die Deutschen 2015 ultima modifica: 2019-10-01T12:06:21+02:00 da Redaktion LSTHV