Sportvereine, Hilfsorganisationen, Wikipedia: 2014 haben die Deutschen 5 Milliarden Euro an gemeinnützige Organisationen gespendet, 5,4 Prozent mehr als im Jahr davor. „Wer gemeinnützigen Organisationen hilft, der kann den Spendenbetrag auch steuerlich geltend machen,“ sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Grundsätzlich können nur Spenden abgesetzt werden, die der „Förderung steuerbegünstigter Zwecke“ dienen. Die Details regelt das Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu zählen Spenden zum Beispiel an kulturelle Einrichtungen oder Organisationen, an Bildungsverbände oder -einrichtungen, politische Parteien, Hilfsorganisationen. Auch die Spende an den Verein für Denkmalpflege kann angesetzt werden, oder auch das Geld zur Unterstützung der beliebten Online Enzyklopädie Wikipedia, erklärt der Betreiber Wikimedia.

Geld ist nicht alles.

„Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Aufwandsspenden, Sachspenden oder auch die Arbeitsleistung geltend gemacht werden“, so Timo Bell. Einige Beispiele: Sie mussten Fahrten für Ihren Verein unternehmen; Sie haben Ihren Vortrag honorarfrei gehalten. Diese und vergleichbare Leistungen können als Spende in der Steuererklärung angesetzt werden. Wichtig: Als Beleg für das Engagement benötigt man eine Bestätigung des Vereins.

Wer allerdings zum Beispiel zur Förderung musikalischen Kulturgutes in der Fußgängerzone Geld in einen Geigenkasten wirft, der hat keine Chance, diese „Spende“ von der Steuer abzusetzen. Denn die Finanzbehörde verlangt einen Beleg. Üblicherweise reicht dazu ein Kontoauszug – bei Spenden bis 200,00 €. Größere Beträge sollten mit einer Spendenquittung belegt werden, die alle Organisationen allerdings problemlos ausstellen.

Bis zu 20 Prozent der Jahreseinkünfte

Grundsätzlich hat der Fiskus einen Höchstbetrag für Spenden vorgesehen: Dieser darf 20 % des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte nicht übersteigen. Aber: Noch größere Spendenbeträge können in das nächste Jahr übernommen werden: „Spenden-Vortrag“ heißt das Verfahren. Timo Bell: „Bei derart hohen Beträgen empfehlen wir jedoch, einen Steuerfachmann, also etwa einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuzuziehen.“

5 Milliarden Euro haben die Deutschen laut Deutscher Spendenrat im Jahr 2014 gegeben. Verglichen mit 2013 stieg das private Spendenaufkommen damit um 5,4 Prozent.

Besonders hob der Spendenrat die „jüngere“ Spendergruppe hervor. Die Zahl der unter 40-Jährigen sei 2014 leicht angestiegen. In der Altersgruppe beobachtete der Spendenrat ein anderes Spendenverhalten. Dabei würden kleinere Organisationen im Mittelpunkt stehen. Zudem würde vielfach an Organisationen gespendet, die in sozialen Netzwerken auf sich aufmerksam machten.

Spenden von der Steuer absetzen ultima modifica: 2015-04-13T10:15:30+02:00 da lsthv-presse