Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 – Haben Sie die steuerliche Förderung für Ein-Eltern-Familien auch schon erhalten? Im Dezember hätte sich der erhöhte Freibetrag auf dem Konto bemerkbar machen sollen. „Das sollten Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen und die in Steuerklasse 2 eingruppiert sind, unbedingt prüfen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der  Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Ist das nicht der Fall, dann können die Betreffenden nur noch über die Steuererklärung 2015 an ihr Geld kommen.“

Steuerentlastung Alleinerziehende 2015

Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 – Das Geld kommt nicht in allen Fällen automatisch. Bild: Franz Pfluegl / fotolia.com

Im Juli 2015 hatte der Gesetzgeber unter anderem den Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) von 1608 € auf 1908 € erhöht. Die Erhöhung gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2015.

Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 – dazu schreibt das Bundesfamilienministerium:

Der Entlastungsbetrag ist – wie die Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen gezeigt haben – eine besonders effiziente Leistung für Alleinerziehende. Sie erreicht rund 1,1 Millionen Haushalte, entlastet Alleinerziehende wirksam und erhöht die Attraktivität der Erwerbstätigkeit.

Im Dezember 2015 sollte diese Steuerentlastung auch bei den Alleinerziehenden in Steuerklasse 2 ankommen. Doch das ist nicht zwangsläufig der Fall.

„Wenn der betreffende Arbeitnehmer im Dezember nicht beschäftigt war, oder zum Beispiel Lohnersatzleistungen bezogen hat, dann ist sie beziehungsweise er auch nicht in den Genuss des Steuervorteils gekommen“, sagt Bernd Werner. Zu den weiteren Lohnersatzleistungen zählen auch Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

Ist die Förderung dann verloren? „Nein“, sagt Bernd Werner und rät: die Steuerermäßigung müsse dann mit der Steuererklärung 2015 erwirkt werden.

Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 abhängig von der Zahl der Kinder

Über den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2015 hinaus gibt es ebenfalls seit dem 1.1.2015 eine weitere Unterstützung, die von der Zahl der Kinder abhängig ist: Das ist völlig neu, bisher spielte bei der Gewährung der Steuerklasse 2 die Anzahl der Kinder keine Rolle. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um 240 €. Bei 2 Kindern beträgt der Entlastungsbetrag somit nicht 1908 € sondern 2148 €.

„Das Geld kommt aber nicht von allein“, sagt Bernd Werner: „Der erhöhte Freibetrag muss für 2016 beim Finanzamt beantragt werden.“ Der Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Es erfolgt dann die Übernahme in die elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale, das heißt: Der Arbeitgeber bekommt diese Daten elektronisch übermittelt und muss sie beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen.

Dieser zusätzliche Freibetrag gilt dann für 2016 und 2017. Treten Änderungen ein, zum Beispiel durch Eheschließung, gemeinsamer Haushalt mit einem Partner bzw. Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld, muss dies dem Finanzamt ebenfalls zeitnah mitgeteilt werden, damit der Freibetrag wieder gelöscht werden kann. Wem diese ganze Antragstellerei zu stressig ist, kann den Steuervorteil im nächsten Jahr nachträglich über seine Steuererklärung geltend machen. Es geht also nichts verloren, es ist eben nur nicht zeitnah.

Wer aber für 2015 keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, der kann nur noch nachträglich mit der Einkommensteuererklärung 2015 die Steuerermäßigung erhalten. Bernd Werner: „So sehr wir auch die nun erhöhte Förderung Alleinerziehender begrüßen: Vor der Förderung steht das komplizierte Steuerrecht. Im Zweifel sollten Alleinerziehende einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater in Anspruch nehmen.“

Über die Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 hinaus hatte der Gesetzgeber weitere steuerliche Vorteile für Familien beschlossen. Alle Änderungen auf einen Blick in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe.

Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 – Ist das Geld auch angekommen? ultima modifica: 2017-05-08T14:10:23+02:00 da Redaktion LSTHV