Bei der Steuererklärung 2012 gibt es zahlreiche Neuerungen bzw. Änderungen. „Zum Beispiel für Familien aber auch für Auszubildende und Studenten gibt es interessante Steuererleichterungen“, sagt Bernd Werner. Wie man diese Vorteile ausschöpfen kann, erläutert der 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Und rät aber auch: „Im Zweifel lieber zum Fachmann gehen. Denn sonst könnten der Schuss nach hinten losgehen und anstatt Steuern zu sparen werden Gelder verschenkt.“
Steuererklärung 2012 – die wichtigsten Änderungen
Kinderbetreuungskosten
Für Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr können generell Betreuungskosten abgerechnet werden. Für Behinderte Kinder können die Betreuungskosten auch über das 14. Lebensjahr hinaus angesetzt werden. Zwei Drittel der tatsächlichen Ausgaben sind abzugsfähig, allerdings darf der Höchstwert von 4000 € nicht überschritten werden. Die Betreuungskosten gelten jetzt nur noch als Sonderausgaben, erläutert Bernd Werner.
Seit dem 1.1.2012 sind diese Regelungen gültig und damit auch relevant für die Steuererklärung 2012. Zuvor mussten Eltern bei Kindern von 0 – 3 Jahren ihre Erwerbstätigkeit oder besondere persönliche Umstände nachweisen. Früher waren Betreuungskosten auch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Dies geht nun nicht mehr. „Grundsätzlich sollte geprüft werden, wer den Betreuungsvertrag abschließt“, sagt Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.. Denn: „Das Elternteil mit dem höheren Einkommen kommt auch in den Genuss größerer steuerlicher Vorteile.“
Nicht verheiratete Eltern, die Sonderausgaben geltend machen wollen, sollten dies beachten: Nur der Elternteil, der auch den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Hort, Tagesmutter) abgeschlossen hat kann den Steuervorteil nutzen. Eine weitere Einschränkung: Die Zahlungen müssen auch von seinem Konto erfolgt sein.
Kindergeld und Kinderfreibetrag für Auszubildende und Studenten über 18 Jahre
Ab 2012 ist beim Kindergeld und Kinderfreibetrag über das 18. Lebensjahr hinaus unerheblich, wie viel das volljährige Kind verdient (Arbeitslohn, Honorar-, jedoch keine Beteiligungen oder Mieteinkünfte). Voraussetzung ist, dass das Kind eine erstmalige Berufsausbildung ausübt bzw. ein Erststudium absolviert. Ist der Jugendliche in einer Zweitausbildung, darf die Arbeitszeit 20 Wochenstunden nicht überschreiten. Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bis 2011 war das so geregelt, dass Kindergeld für Kinder über 18 Jahre, die eine Ausbildung ausübten, nur gezahlt wurde, wenn die Einkünfte nicht über dem Höchstbetrag von 8.004 € lagen.
Grundsätzlich wundert sich Bernd Werner über diese Steuerregelung: „Warum fördert der Staat die Zweitausbildung eingeschränkter als die Erstausbildung? Ist mehr Bildung in unserer Gesellschaft sozusagen weniger wert?“
Der Wegfall der Einkommensgrenze bei Kindergeld und Kinderfreibetrag hat auch Auswirkungen auf den Ausbildungsfreibetrag für das volljährige Kind, das auswärtig in der Ausbildung ist. Für dieses Kind können Eltern, unabhängig von seinen Einkünften, den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € beantragen.
Steuervorteile für Berufsanfänger
Berufsanfänger
Für junge Arbeitnehmer, die noch nie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben und in 2012 ihre Ausbildung beendet haben und danach in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind bzw. waren, lohnt sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2012.
„Diese Berufseinsteiger erhalten in den meisten Fällen einen Teil der abgezogenen Lohnsteuer vom Finanzamt zurück“, sagt Bernd Werner.
Vorzüge für Studenten in der zweiten Ausbildung
Wird nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums eine weitere Ausbildung – Studium (auch Masterabschluss nach Bachelorabschluss) aufgenommen, sollte man die Aufwendungen für die Zweitausbildung als vorgezogene Werbungskosten geltend machen.
Sind diese Studenten fern der Heimat untergebracht, so können sie ihre Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehen. Das Zweitstudium wird damit steuerlich so behandelt wie andere Fortbildungsmaßnahmen auch. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH Az.VI R 78/10).
Daraus entsteht für die Betreffenden unter anderem ein wichtiger Vorteil: „Sie können ihre Ausgaben als vorgezogene Werbungskosten angeben. Später, sobald sie im Arbeitsleben stehen und Lohnsteuer zahlen, werden diese Werbungskosten steuerlich wirksam“, sagt Bernd Werner.
Wichtige Voraussetzung ist, dass der bisherige Wohnort weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt und der Student mindestens zweimal im Monat nachhause fährt. Dabei muss keine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Der Student kann also auch noch bei den Eltern wohnen.
Auch die Fahrtkosten – 0,30 € pro gefahrenen Kilometer – mit ihrem PKW an die Uni bzw. Ausbildungsstätte und an den Hauptwohnsitz können geltend gemacht werden (BFH Az. VIII R 49/11).
Studenten im Erststudium können unter der gegenwärtigen Gesetzeslage ihre Ausgaben weiterhin nur als „Sonderausgaben“ steuerlich geltend machen. Diese wirken sich nur aus, wenn für Einnahmen aus Arbeitslohn Lohnsteuer abgezogen wurde bzw. für Honorare Steuern zu zahlen sind.
Das Elterngeld in der Steuererklärung 2012
Das Elterngeld wird ab 2013 anders errechnet. Ab 2013 spielt bei der Berechnung die Steuerklasse, die in den letzten 12 Monaten am längsten zur Anwendung kam, eine zentrale Rolle. Dies betrifft Kinder, die nach dem 1.1.2013 geboren sind bzw. werden. Angehende Eltern sollten bei der Familienplanung jetzt rechtzeitig prüfen, ob es für sie von Vorteil ist, die Steuerklasse zu wechseln. Kommt ein Steuerklassenwechsel in Frage, muss dieser mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit beim Bezug des Elterngeldes besteht in einigen Fällen bei der Wahl der Veranlagungsart. So kann die getrennte Veranlagung unter Umständen Vorteile bringen. „In diesen Fällen ist es jedoch ratsam, einen Experten aufzusuchen und sich gut beraten zu lassen“, sagt Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.. „Die falsche Entscheidung kann viel Geld kosten.“
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