Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben – Steuererklärung Fristverlängerung – Haben Sie die Einkommensteuererklärung 2015 ausgefüllt und eingereicht? Wurden Sie bereits vom Finanzamt gemahnt und haben eine Abgabefrist bekommen? Läuft die neue Frist jetzt ab, oder ist sie schon verstrichen? „Viele Steuerzahler sehen die Abgabe der Steuererklärung 2015 als lästige Pflicht“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Aber: Das kann teuer werden. Wer sich jetzt von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, ist in guten Händen. In vielen Fällen können wir sogar noch eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2015 erreichen.“

 

Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben

Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben – Steuererklärung Fristverlängerung – Bild: Ljupco Smokovski – fotolia.com

Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben – Steuererklärung Fristverlängerung

„Das ist ganz einfach: So kann man Steuern sparen“, sagt Timo Bell: „Denn viele Steuerzahler können mit einer Erstattung rechnen.“ „Auch diejenigen, die von ihrem Finanzamt nicht gemahnt worden sind und die für 2015 keine Steuererklärung abgegeben haben sollten prüfen, ob die Abgabe der Steuererklärung nicht Sinn macht“, sagt Timo Bell. Wer dagegen bereits eine Mahnung vom Finanzamt erhalten hat, der kommt ohnehin an der Abgabe der Steuererklärung 2015 oder auch aus früheren Jahren nicht vorbei.

Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben – Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben

Im Paragraph 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) heißt es:

„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“

Aus der Einkommensteuerpflicht ergibt sich in aller Regel auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind zum Beispiel verpflichtet:

  • Ehegatten, die zusammen veranlagt sind, wenn beide Einkünfte haben und die Steuerklasse 3 und 5 haben.
  • Verheiratete, die zusammen veranlagt waren sich aber in 2015 haben scheiden lassen. Das gilt auch für dauernd getrennt lebende Ehegatten. „Dauernd getrennt“ ist man, wenn man in dem Jahr nicht in einem Haushalt gelebt hat.
  • Wer Freibeträge in Anspruch nimmt;
  • Wer zeitweilig Lohnersatzleistungen – zum Beispiel Arbeitslosen- oder Kurzarbeiter- oder Krankengeld – erhalten hat und zwar mehr als 410 Euro;
  • Steuerzahler, die nicht nur eines sondern zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben;
  • Wer mit Nebentätigkeiten mehr als 410 Euro verdiente;
  • Wenn der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gezahlt hat: zum Beispiel eine Bonuszahlung oder eine Abfindung;
  • Wer Einkünfte über den Grundfreibetrag hat, von denen bisher keine Steuern erhoben wurden. 2015 lag der Grundfreibetrag bei 8.472 Euro, für Ehepaare bei 16.944 Euro.

Steuererklärung Fristverlängerung – Wie geht das?

Wann müssen Steuererklärungen abgegeben werden? Im Paragraph 149 der Abgabenordnung (AO) heißt es dazu:

„Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben.“

„Viele Steuerzahler lassen die Abgabefrist Steuererklärung 2015 jedoch tatenlos verstreichen“, sagt Timo Bell: „Mitunter reagieren sie auch auf Mahnungen ihres Finanzamtes nicht.“ Oder sie reagieren erst jetzt, kurz vor Ablauf der zweiten Frist, die ihnen das Finanzamt setzte. „Wer jetzt kurz vor Ablauf der vom Finanzamt gesetzten Frist Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein wird, hat gute Chancen, dass wir mit einem Antrag für die Steuererklärung Fristverlängerung erreichen können“, sagt Timo Bell. Auf den letzten Drücker für die Steuererklärung Fristverlängerung zu erreichen ist nur ein Vorteil, den Lohnsteuerhilfevereine bieten: „Selbst wenn jetzt alles ganz schnell gehen muss: Unsere Mitglieder profitieren immer auch von unseren fundierten Steuerkenntnissen.“

Steuererklärung Fristverlängerung – Wie Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins profitieren

Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins erhalten automatisch für ihre Steuererklärung Fristverlängerung. Für das Steuerjahr 2015 aber auch noch für die Steuerjahre 2016 und 2017 wird die Abgabefrist jeweils auf den 31.12. verlängert. Danach greift dann das Steuermodernisierungsgesetz. Die Fristen werden für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins noch einmal um zwei Monate verlängert.

 

Steuererklärung Fristverlängerung

Steuererklärung Fristverlängerung – Bild: kantver – fotolia.com

 

Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben – Für wen sich das besonders lohnt

Die Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben kann sich für zahlreiche Steuerzahler aber auch richtig lohnen. Timo Bell nennt einige Beispiele:

  • Paare, die 2015 geheiratet haben und berufstätig waren: Sie können vom sogenannten „Splitting“ profitieren. Sie können auch bei später Abgabe der Steuererklärung eine Steuererstattung erwarten.
  • Auch Berufseinsteiger können mit einer deutlichen Steuererstattung rechnen. Voraussetzung: Sie haben im Jahr 2015 ihre Ausbildung abgeschlossen und haben dann ihr erstes Geld in ihrem erlernten Beruf verdient.
  • Wer zeitweilig arbeitslos war, der sollte ebenfalls seine Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben. In diesem Fall ist mit einer eventuellen Steuererstattung zu rechnen. Gleiches gilt in aller Regel für Steuerzahler, die 2015 Kurzarbeiter- oder auch Krankengeld erhalten haben.

„Wer noch nicht tätig geworden ist, der sollte seine Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben“, rät Timo Bell: „Es ist eine gute Idee, sich jetzt auch für einen Lohnsteuerhilfeverein zu entscheiden. Auch deshalb, weil die Experten dort bei aller gebotenen Eile den Überblick über das komplizierte Steuerrecht haben und behalten.“

Steuererklärung Fristverlängerung – Dies wird das Steuermodernisierungsgesetz bringen

In diesem Jahr haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet einige wichtige Änderungen zum Thema Steuererklärung Fristverlängerung. „Das Gesetz tritt zwar zum 1. Januar 2017 in Kraft,“ sagt Timo Bell: „Zahlreiche Änderungen werden jedoch erst mit der Steuererklärung 2018 eintreten.“ Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Abgabe zwei Monate später: Mit der Steuererklärung 2018, also erst im Jahr 2019, wird für die Steuererklärung Fristverlängerung wirksam und zwar um zwei Monate. Die Steuer muss also spätestens am 31. Juli abgegeben werden. Bis dahin endet die Abgabefrist für Steuererklärungen am 31. Mai.
  • Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins: Auch für sie wird die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Derzeit haben Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins bis zum 31.12. Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung 2018 kann am letzten Februartag 2020 eingereicht werden.
  • Der Verspätungszuschlag wird mit dem Steuermodernisierungsgesetz zur Pflicht. Bislang konnte das Finanzamt auch darauf verzichten. Künftig kann es also richtig teuer werden, die Steuererklärung zu spät abzugeben. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25% der festgesetzten Steuernachzahlung, mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat. Es gibt hier aber Ausnahmen. Diese gelten zum Beispiel für Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, aber durch eine Rentenerhöhung wieder veranlagt sind.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2015 abgeben? Timo Bell rät: “Wer bislang noch nichts unternommen hat, der sollte seine Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben und zwar so schnell wie möglich.”

Zu den Themen Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben und Steuererklärung Fristverlängerung finden Sie weitere Informationen in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:

Bis wann müssen Steuererklärungen abgegeben werden

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben

Steuererklärung 2015 jetzt noch abgeben – Steuererklärung Fristverlängerung ultima modifica: 2017-05-11T16:41:14+02:00 da Redaktion LSTHV