§ Grundfreibetrag:
Bei dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde die verfassungsrechtlich gebotene Erhöhung des Grundfreibetrages für 2013 und 2014 ohne eine gleichzeitige Erhöhung des Eingangssteuersatz beschlossen. Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten – in 2013 und in einem zweiten Schritt in 2014 – angehoben werden. Diese Anpassung des Grundfreibetrags führt nicht zu dem im Regierungsentwurf angelegten Effekt, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Preissteigerungsrate ausgleichen (also keine realen Einkommenszuwächse darstellen), zu einem höheren Durchschnittsteuersatz führen.

§ Reisekostenrecht:
Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein. Davon werden rund 35 Millionen betroffene Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.

Steuerrechtsänderungen von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss am 12.12.2012 ultima modifica: 2012-12-20T09:29:49+01:00 da lsthv-presse