Studentenbude absetzen: Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen ihre “Studentenbude” absetzen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). Das Zweitstudium wird damit steuerlich so behandelt wie andere Fortbildungsmaßnahmen auch.
Wird nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums eine weitere Ausbildung/Studium (auch Masterabschluss nach Bachelorabschluss) aufgenommen, sollte man die Aufwendungen für die Zweitausbildung als vorgezogene Werbungskosten geltend machen. Wenn diese Studenten fern der Heimat untergebracht sind, so können sie auch ihre Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehen.
Das Zweitstudium wird damit steuerlich so behandelt wie andere Fortbildungsmaßnahmen auch. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH Az.VI R 78/10). Daraus entsteht für die Betreffenden unter anderem ein wichtiger Vorteil: Sie können ihre Ausgaben als vorgezogene Werbungskosten angeben. Später, sobald sie im Arbeitsleben stehen und Lohnsteuer zahlen, werden diese Werbungskosten steuerlich wirksam.
Wichtige Voraussetzung ist, dass der bisherige Wohnort weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt und der Student mindestens zweimal im Monat nachhause fährt. Dabei muss keine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Der Student kann also auch noch bei den Eltern wohnen.
Auch die Fahrtkosten – 0,30 € pro gefahrenen Kilometer – mit ihrem PKW an die Uni bzw. Ausbildungsstätte und an den Hauptwohnsitz können geltend gemacht werden. (BFH Az. VIII R 49/11)
Studenten im Erststudium können unter der gegenwärtigen Gesetzeslage ihre Ausgaben weiterhin nur als „Sonderausgaben“ steuerlich geltend machen. Diese wirken sich nur aus, wenn für Einnahmen aus Arbeitslohn Lohnsteuer abgezogen wurde bzw. für Honorare Steuern zu zahlen sind.
Studentenbude absetzen und was kann man als Student noch steuerlich gelten machen? Mehr in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.:
So können Studenten Steuern sparen
Erststudium steuerlich absetzbar – Verfassungsgericht muss entscheiden
Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – Auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken