Ein einkommensteuerpflichtiges Ehepaar hatte 2008 Xetra – Gold Wertpapiere gekauft und zwei Jahre später mit Gewinn wieder verkauft. Diesen Gewinn hatte das Finanzamt als Einkunft aus Kapitalvermögen besteuert. Zu Unrecht, wie jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied (AZ: 9 K 4022/12).

Xetra – Gold Wertpapiere sind an der Deutschen Börse emittierte, börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen, welche jeweils einen Anspruch auf Lieferung von einem Gramm physischem Gold verbriefen. Und an dem Punkt setzte auch die Argumentation der Richter an: Das Ehepaar hatte gegen die Emittentin der Papiere ausschließlich einen Anspruch auf die Lieferung von Gold und nicht auf die Rückzahlung von Kapital. Damit erfüllten die Wertpapiere nicht die Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes, Verkaufsgewinne könnten demzufolge auch nicht besteuert werden. Der Anspruch auf die Lieferung von Gold, so das Gericht weiter, werde auch nicht dadurch zu einem Anspruch auf Geld, weil der Kläger die Möglichkeit hat, die Wertpapiere am Sekundärmarkt zu veräußern.

Endgültig entschieden ist die Sache jedoch nicht. Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anhängig (AZ: VIII R 35/14).
 

Verkauf von Xetra-Gold-Wertpapieren ist steuerfrei ultima modifica: 2014-11-04T11:02:49+01:00 da lsthv-presse