Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen – Erste Ausbildung, zweite Ausbildung: Für die Betroffenen ist der Unterschied schwierig auszumachen. Denn die Experten, die Finanzverwaltung und der Bundesfinanzhof, sind sich nicht einig. „Für die betroffenen Auszubildenden beziehungsweise für Studenten ist die Unterscheidung aber sehr wichtig. Denn es geht hier oft um viel Geld“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Was ist eine Zweitausbildung - Ausbildung steuerlich absetzen

Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen – Bild: WavebreakmediaMicro – fotolia.com

Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen:

  • In der Erstausbildung können alle mit der Ausbildung zusammenhängende Ausgaben als „Sonderausgaben“ abgesetzt werden.
  • Was ist eine Zweitausbildung – Wer zum Beispiel eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und nun ein Studium beginnt, der startet in die Zweitausbildung. Während der Zweitausbildung sind alle Ausgaben als „Werbungskosten“ absetzbar.

Was sind „Sonderausgaben“ und was „Werbungskosten“ und warum ist der Unterschied so wichtig?

  • Sonderausgaben: Diese sind begrenzt auf 6.000 Euro pro Jahr. Wer diesen Betrag voll ausschöpfen will, muss alle Auslagen belegen. Wer Sonderausgaben geltend machen möchte, muss auch Geld verdient und Steuern gezahlt haben. Studenten im ersten Studium können also in aller Regel keine Ausbildungskosten absetzen, es sei denn sie haben Einkünfte über den Grundfreibetrag und haben Steuern gezahlt. Dies trifft auch zu wenn der Ehepartner Einkünfte hat.
  • Werbungskosten: Ganz anders bei der zweiten Ausbildung. Hier kann man alle Kosten in voller Höhe als „Werbungskosten“ ansetzen. Darunter fallen neben Schul-/Hochschulgeldern auch zum Beispiel Wohnungskosten (Zweitwohnsitz). Anders als Sonderausgaben können Werbungskosten auch geltend gemacht werden, wenn noch gar keine Einkünfte erzielt und auch keine Steuern gezahlt worden sind. Das Verfahren nennt sich dann „Verlustvortrag“. Die Erstattung erfolgt, wenn das erste eigene Geld verdient wird.

Was ist eine Zweitausbildung bzw. wann liegt eine Zweitausbildung vor

Die Antwort liegt in der Definition des Begriffs „Erstausbildung“. Darum streiten sich Finanzverwaltung und Bundesfinanzhof nun seit Jahren. Das Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 6 EStG) regelt das aktuell so:

“Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.”

Was bedeutet das für Auszubildende und Studenten:

  • Bis 2015: Hier wurde eine Kurzausbildung vom Bundesfinanzhof (BFH) noch als „Erstausbildung“ eingestuft. Beispiele: Flugbegleiter-Kurse, der Führerschein zum Gabelstaplerfahrer, Programmierer-Ausbildung, Vertriebsschulungen für Außendienstmitarbeiter. Der Taxischein und die Ausbildung zum Rettungssanitäter wurden vom BFH ebenfalls als „Erstausbildung“ anerkannt. Viele junge Menschen machten davon Gebrauch. Sie traten ihr anschließendes Studium dann als „Zweitausbildung“ an und konnten die Kosten ihrer Ausbildung steuerlich absetzen als „Werbungskosten“.
  • Ab 2015: Der Gesetzgeber legte nach – diese Art „Kurzausbildungen“ wurden nicht mehr als „Erstausbildung“ anerkannt. Die Definition „Erstausbildung“ lautet nunmehr: Es muss sich um eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und Abschlussprüfung handeln (§ 9 Abs. 6 EStG).
  • 2014/2015: Wer 2014 noch eine „Kurzausbildung“ absolvierte und erst 2015 das Studium aufnahm, der steht allerdings nach Auffassung der Finanzbehörde in einer Erstausbildung. Die meisten Finanzämter entscheiden auch rückwirkend.
  • Verjährung: Eine Verjährungsfrist gibt es nicht. Wer also lange vor 2015 nach altem Muster erst einen Taxischein erworben hatte, der war mit Studiums-Beginn in einer Zweitausbildung. Er kann auch viele Jahre nachträglich noch „Werbungskosten“ geltend machen. Allerdings sind einige Dinge dabei zu beachten. Das Wichtigste: Studenten dürfen in jenen Jahren nicht zur Einkommensteuer veranlagt gewesen sein.

Bachelor und dann Master – Was ist eine Zweitausbildung in diesem Fall

Wer an das Bachelorstudium das Masterstudium anhängt, der kann doppelt profitieren, wenn er seine Ausbildung steuerlich absetzen will:

  • Wird das Bachelorstudium abgeschlossen und gleich das Masterstudium angehängt, gilt bei den Finanzbehörden das Masterstudium als Zweitausbildung. Alle darin entstandenen Kosten können nunmehr als „Werbungskosten“ abgesetzt werden. Zum Beispiel auch die oft recht kostspieligen Auslandsseminare.
  • Das Kindergeld wird dennoch weitergezahlt. Denn hier wird das Masterstudium noch als Erstausbildung gewertet.

„Unserer Meinung nach ist nicht einzusehen, wieso der Fiskus erste und zweite Ausbildung so unterschiedlich behandelt“, sagt Bernd Werner: „Ständig wird über den Fachkräftemangel geklagt. Anstatt zu klagen, könnte man Ausbildung zum Beispiel an dieser Stelle fördern.“ Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung rät Bernd Werner: „Im Zweifel sollten Auszubildende und Studenten einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater um Rat fragen. Da die Einkünfte nicht hoch sind oder gar nicht vorliegen, sollten auch die Mitgliedsbeiträge beziehungsweise die Honorare entsprechend niedrig ausfallen.“

Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen – mehr zum Thema in der Kategorie Ausbildung und Studium bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Müssen Auszubildende Steuern zahlen

Ausbildung und Studium

 

Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen ultima modifica: 2021-08-02T15:34:29+02:00 da Redaktion LSTHV