Wer 2011 studierte, sollte noch in diesem Jahr eine Steuererklärung für das Jahr abgeben – denn das Bundesverfassungsgericht wird nun entscheiden, ob Ausgaben für das Erststudium nicht doch Werbungskosten sind. „Wer bis Ende des Jahres handelt, hat gute Chancen, seine Studienkosten von der Steuer absetzen zu können“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Studenten wissen, was studieren kostet: Fahrtkosten, Arbeitsmittel wie Bücher, aber auch Computer, falls vorhanden das häusliche Arbeitszimmer oder die Zweitwohnung am Studienort, Kosten für ein Repetitorium (komprimierte Wissensvermittlung bzw. Wiederholung), Studiengebühren, Zinsen für Ausbildungsdarlehen etc.. „Das summiert sich bei vielen zu einem stattlichen Betrag“, sagt Bernd Werner. Wer dieses Geld als Werbungskosten per „Verlustvortrag“ geltend machen kann, der profitiert im späteren Berufsleben, in dem diese Werbungskosten dann von seiner Steuer abgezogen werden.

Warum das so kommen könnte, erläutert Bernd Werner so: „Das Bundesverfassungsgericht klärt aktuell die Frage, ob Studienkosten aus dem Erststudium als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen.“ Die Gesetzeslage verbietet es, diese Kosten abzusetzen, der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings in drei Urteilen anders entschieden und angezweifelt, ob die zugrundeliegenden Gesetze verfassungskonform sind.

Sollte das Bundesverfassungsgericht dem BFH folgen, profitieren Studenten im Erststudium davon. „Allerdings nur dann, wenn sie auch eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben“, so Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Und die kann rückwirkend für maximal vier Jahre eingereicht werden: „Also bis 31. Dezember 2015 kann noch die Erklärung für 2011 abgegeben werden.“ Sollte das Finanzamt anschließend diese Werbungskosten ablehnen, müsste gegen den Bescheid fristgemäß Einspruch, unter Hinweis auf das schwebende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, eingelegt werden.

„Es bleibt ein Risiko, dass die ganze Arbeit für die Katz ist. Andererseits: Wenn das Bundesverfassungsgericht jedoch tatsächlich zugunsten der Studenten entscheidet, hat sich der Aufwand in der Regel mehr als gelohnt“, so Bernd Werner.

Die Formulare für die Steuererklärung 2011 (Mantelbogen und Anlage N) kann man vom Server des Bundesfinanzministeriums herunterladen: https://www.formulare-bfinv.de

Bernd Werner rät: „Studenten, die Hilfe benötigen, können sich natürlich auch zum Beispiel an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.“

Werbungskosten: Studenten sollten jetzt handeln ultima modifica: 2017-08-15T16:22:23+02:00 da Redaktion LSTHV