Endlich Ferien, endlich Geld verdienen: Unzählige Schüler und Studenten spucken in diesen Tagen in die Hände, um endlich mehr „Geld auf Tasche“ zu bekommen.

Doch die Jobber sollten einige Voraussetzungen beachten, damit sie nicht am Ende Geld verschenken.

  • Grundsätzlich gilt: Am besten auf „Steuerkarte“ arbeiten. Die „Pappe“ gibt es zwar nicht mehr, dafür aber die elektronische Variante „ELStAM“. Job-Anfänger sollten beim zuständigen Finanzamt am besten noch vor dem ersten Arbeitstag ihre Steuer-Identifikationsnummer beantragen.
  • Handelt es sich um den allerersten Job, sollte der Schüler/Student dem Arbeitgeber dies auch mitteilen, damit für ihn die Steuerklasse 1 verwendet wird.
  • Wer Steuern zahlen musste, kann im folgenden Jahr über die Steuererklärung die Erstattung beantragen; das kann schnell ein paar Hundert Euro mehr im Portemonnaie bedeuten.
  • Grundsätzlich sind Ferienjobs sozialversicherungsfrei, Schüler und Studenten müssen also keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Allerdings nur dann, wenn ein Ferienjob maximal 50 Tage oder zwei Monate am Stück dauert.

Was ist noch zu beachten:

  • Aufpassen: Schließt sich an den Ferienjob eine Berufsausbildung an, wird dieser auch schon sozialversicherungspflichtig.
  • Für das Kindergeld ist nicht mehr relevant, wie viel Geld volljährige Ferienjobber nach Hause bringen.
  • Allerdings gibt es eine Einschränkung: Volljährige Jobber in Zweitausbildung oder einem Zweitstudium (Master) dürfen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst wird das Kindergeld gestrichen.
  • Studenten, die auch Bafög bekommen, sollten die Verdienstgrenze von 4880 Euro im Jahr einhalten. Sonst kann unter Umständen die Ausbildungsförderung gekürzt werden. Ferienjobs zählen mit.

Bei Ferienjobs müssen Eltern immer auch die Einhaltung weiterer Vorschriften und Gesetze beachten. So gilt der Nachwuchs bis zum 15. Geburtstag als „Kind“, erst danach als Jugendlicher. Kinder dürfen aber nur zwei Stunden am Tag leichten Tätigkeiten nachgehen.

Weitere Themen in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:

Ferienjob Steuern zahlen – Wie Ferienjobber ihr Geld zurückbekommen

 

Worauf Ferienjobber achten sollten ultima modifica: 2017-07-12T14:59:00+02:00 da Redaktion LSTHV