Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden? Summiert man die Erwerbstätigen sowie steuerpflichtigen Rentner aus 2019 darf man feststellen, dass das mögliche Kundenklientel für einen Steuerhilfeverein bei gut und gerne 50.000.000 Mitgliedern liegt. Somit stehen die Chancen also gut, bei einem Lohnsteuerverein als Zweigstellenleiter Karriere zu machen oder eine eigene Lohnsteuerhilfe zu gründen. Das es genügend Steuerpflichtige gibt, steht fest und das die Abgabe einer Steuererklärung auf einem Bierdeckel stattfinden wird bleibt zweifelhaft. Steuerberater sowie Lohnsteuerhilfevereine bewegen sich also mehr oder minder in einer krisensicheren Branche. Aus diesem Grund jetzt eigene Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein eröffnen.


Jetzt Lohnsteuerhilfeverein gründen oder direkt Beratungsstellenleiter werden?

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Wer seine Karrierechancen beim Lohnsteuerhilfeverein nutzen und Beratungsstellenleiter werden möchte, ist mit einem starken Steuerhilfeverein im Hintergrund gut beraten. Mit dem 31. Juli nähert sich alljährlich der Abgabetermin der Steuererklärung in allen Bundesländern. Gerade zu dieser Zeit laufen die E-Mail-Postfächer voll und die Telefone heiß. Dies sowohl bei den Lohnsteuerhilfevereinen, also auch bei den Steuerberatern oder anderen steuerberatenden Berufen. Nicht wenige Steuerpflichtige möchten dann kurzerhand noch eine Hilfe bei der Anfertigung der Steuererklärung beanspruchen. Da der Fiskus immer mehr Personen, in letzter Zeit die Rentner, sukzessive zur Kasse bittet steht es um die Karrierechancen bei einem Lohnsteuerhilfeverein recht gut, denn eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung wird es in Deutschland wohl immer geben. Aus diesem Grund können wir, rückblickend auf rund 50 Millionen potenzielle Mitglieder, dieses Segment als Wachstumsmarkt bezeichnen. Die Selbstständigkeit als Zweigstellenleiter bildet somit eine solide Grundlage für die Zukunft.

An dieser Stelle können Sie uns direkt eine Nachricht senden, wenn Sie Beratungsstellenleiter werden möchten:

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    Wir helfen Ihnen dabei sich im Lohnsteuerhilfeverein selbstständig machen zu können.


    Beratungsstellenleiter werden im Lohnsteuerhilfeverein – Qualifikation und Voraussetzungen zum Beratungsstellenleiter werden

    Bild mit Mann der Zahnräder in der Hand hat zum Thema Beratungsstellenleiter werden

    In der Lohnsteuerhilfe Beratungsstellenleiter werden und gutes Geld verdienen.


    Gesetzliche Voraussetzungen beim Lohnsteuerhilfeverein gründen


    Prinzipiell regelt das Steuerberatungsgesetz in § 23 Abs. 3, welche Personengruppe in einem Lohnsteuerhilfeverein die Tätigkeit als Berater ausüben darf.  In diesem Gesetz ist geregelt, dass Steuerberater oder Rechtsanwälte direkt als Berater im Lohnsteuerverein tätig werden dürfen. Ferner reichen aber auch andere Qualifikationen zum Ausüben dieser Tätigkeit im Steuerhilfeverein aus. Allerdings müssen in diesem Fall mindestens drei Jahre Erfahrung mit mindestens 16 Wochenstunden nachgewiesen werden.

    Zu diesen Personengruppen der Steuer-Experten mit Nachweispflicht, welche eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein eröffnen können, zählen u. a.:

    • Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
    • Steuersachbearbeiter/Steuersachbearbeiterin
    • ausgebildeter Kaufmann/Kauffrau
    • Finanzwirt/Finanzwirtin
    • Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin
    • Steuerfachgehilfe/Steuerfachgehilfin
    • Betriebswirt/Betriebswirtin
    • Bilanzbuchhalter/Bilanzbuchhalterin
    • Diplom-Finanzwirt/Diplom-Finanzwirtin

    Sobald die Qualifikation als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerverein nachgewiesen wird, steht der Zusammenarbeit in der Regel nichts mehr im Weg. Sie können also direkt Beratungsstellenleiter werden. Beim Lohnsteuerhilfeverein gründen sollten Sie derlei bitte nicht vergessen.

    Fehlt Ihnen ggf. die notwendige Praxis für die Qualifizierung, um Beratungsstellenleiter werden zu können?

    Im Vorfeld können wir nichts versprechen, aber sprechen Sie uns an. Denn in der Regel kann Ihnen unsere Lohnsteuerhilfe dabei helfen, den dreijährigen Praxisnachweis zu erbringen. In verschiedenen Regionen kann die notwendige Arbeitserfahrung in einer unserer bundesweit bestehenden Beratungsstellen gesammelt werden. Selbst wenn es nicht zur Debatte steht einen Lohnsteuerhilfeverein selbst gründen zu können gibt es ggf. Optionen für Ihre Karriere bei uns im Verein.

    Wie oben beschrieben dürfen folgende Berufszweige direkt als Beratungsstellenleiter im Steuerhilfeverein aktiv werden:

    • Steuerberater/Steuerberaterin
    • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

    Fest steht also, dass Rechtanwälte und Steuerberater direkt Beratungsstellenleiter werden dürfen.


    Materielle Voraussetzungen, wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein gründen wollen


    Bei aller Euphorie über die mögliche Kundenklientel, sollten Sie allerdings einige materielle Voraussetzungen nicht außer Acht lassen. Z. B. wäre die Anmietung eines Büros sinnvoll, sofern Ihr Wohnhaus über keinen separaten Raum verfügt, damit die Beratungsgespräche qualifiziert und vertraulich stattfinden können. Natürlich gehören zur Grundausstattung Schreibtisch, Bürostuhl und Regale. Idealerweise verfügen Sie über einen abschließbaren Schrank für Ihre Mitgliedsakten. Ferner ist es zu empfehlen, eine eigene Telefonnummer sowie E-Mailadresse für den Lohnsteuerhilfeverein zu nutzen, damit Ihre Mitglieder Sie bei Bedarf kontaktieren können. Es liegt auf der Hand, dass Fachliteratur, wie beispielsweise Gesetze und Richtlinien sowie ein gutes Steuerprogramm nicht fehlen dürfen.

    An dieser Stelle noch einmal die materiellen Voraussetzungen zur Gründung eines Lohnsteuerhilfevereins in der Übersicht:

    • Einzelner Raum für Ihre Beratungsgespräche mit Mitgliedern
    • Passendes Mobiliar, wie z. B. Schreibtisch, Bürostuhl
    • Idealerweise abschließbarer Schrank für die Mitgliedsakten
    • Einfache technische Grundausstattung mit Computer sowie Telefon- und Internetanschluss
    • Fachliteratur, wie z. B. Gesetzestexte und Richtlinien

    Neben den materiellen Voraussetzungen gibt es natürlich noch persönliche Voraussetzungen beim Lohnsteuerhilfeverein gründen!


    Persönliche Voraussetzungen beim Lohnsteuerhilfeverein gründen


    Das Steuerrecht ist nicht jedermanns Sache, aber Sie selbst sollten eine hohe Affinität zum Thema mitbringen. Hinzu kommt natürlich der Spaß an der Arbeit, denn nur ein zufriedener und ausgeglichener Berater kann neue Mitglieder werben und gewinnen. Ferner zählen zu den persönlichen Voraussetzungen in jedem Fall die steuerfachliche Kompetenz, konstruktive Neugier sowie die Freude anderen Menschen zu helfen.

    Weitere persönliche Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter im Steuerhilfeverein:

    • Spaß am Umgang mit Zahlen und dem Steuerrecht
    • Interesse an der Beurteilung steuerlicher Sachverhalte
    • Konstruktives Denken bei der Lösung von Problemstellungen
    • Kontaktfreudigkeit im Umgang mit Mitgliedern
    • Unternehmerisches Denken und Gespür für Selbstvermarktung
    • Organisatorisches Talent
    • Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Computern, den Standardprogrammen sowie der Steuersoftware
    • Ziele, Engagement und Willen solten Sie beim Lohnsteuerhilfeverein gründen mitbringen

    Im Begriff Lohnsteuerhilfeverein steckt schon das Wort „Hilfe“ mit drin. Von daher sollte der Wunsch seinen Mitgliedern zu helfen mit vorneanstehen und der Kampf für Steuergerechtigkeit gehört ebenfalls mit dazu.

    Das schreibt Wikipedia zum Lohnsteuerhilfeverein:

    1964 hat der deutsche Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen. Da die Steuerberaterprüfung nicht Voraussetzung zum Leiten einer Beratungsstelle ist, werden in der Regel Personen bestellt, die eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter/Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet “Steuern” tätig gewesen sind.

    Die Idee einen Lohnsteuerhilfeverein gründen zu wollen ist also nicht neu!


    Fragen und Antworten zum Lohnsteuerhilfeverein

    Mann mit Zeigefinger der auf wichtige Punkte beim Lohnsteuerhilfeverein gründen hinweist

    Beim Lohnsteuerhilfeverein gründen sollte viele Dinge berücksichtigt werden.

    Was ist denn nun ein Lohnsteuerhilfeverein?
    Lohnsteuerhilfevereine beraten Steuerzahler und fertigen deren Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft an. Neben der Anfertigung der Steuererklärung beantworten die Beratungsstellenleiter Fragen rund ums Thema Steuern.
    Was sind die Aufgaben eines Lohnsteuerhilfevereins?
    Alle Lohnsteuerhilfevereine beraten deren Mitglieder in steuerlichen Fragen, wie z. B. der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Ferner werden sie ebenfalls bei der Beantragung des Kindergeldes sowie Altersvorsorgezulagen und bei der Erstellung von Freistellungsaufträgen aktiv. Hinzukommt, dass die Steuerhilfevereine auch die Höhe der zu erwartenden Steuererstattung für ihre Mitglieder ausrechnen. Außerdem prüfen sie erlassene Steuerbescheide und legen ggf. im Namen des Mitglieds einen Einspruch ein. Bei fehlerhaften Steuerbescheiden nimmt der Mitarbeiter bzw. Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins eine Prüfung der Rechtsmittel vor und leitet bei genügenden Erfolgsaussichten das Klageverfahren vor dem Finanzgericht ein.

    Die richtige Wahl der Steuerklassen-Kombination wirkt sich vor allem auf die Höhe von Lohnersatzleistungen aus, unterdessen bei der ursprünglichen Einkommensteuer ein Ausgleich im Rahmen der jährlichen Steuererklärung stattfindet. Der Berater des Lohnsteuerhilfevereins gibt Auskunft über die jeweiligen Vorteile und Nachteile der einzelnen Kombinationsmöglichkeiten für das Mitglied. Das alles sind Lohnsteuerhilfeverein Aufgaben, welche es zu bewerkstelligen gilt. Diese Tätigkeiten sollten Sie beim Lohnsteuerhilfe gründen beachten.

    Wie sind Steuerhilfevereine entstanden?
    Dass Lohnsteuerhilfevereine überhaupt existieren verdanken wir dem Wirtschaftsboom in Deutschland in den 60er Jahren. Parallel zur aufkommenden Vollbeschäftigung verkomplizierte sich das Steuerrecht. Die Steuererklärung selbst anzufertigen wurde für viele Angestellte immer undurchsichtiger und somit unattraktiver. Trotz der Vollbeschäftigung waren Rechtsanwälte und Steuerberater für viele Steuerzahler unerschwinglich. Somit wurde das Fundament für die ersten Lohnsteuerhilfevereine gegossen. Bald berieten Arbeitnehmer andere Arbeitnehmer in Form von Selbsthilfe-Einrichtungen zu Steuerthemen. Dies war der erste Versuch, Steuern endlich verständlich für Laien zu machen.
    Wie berechnet der Lohnsteuerhilfeverein Beitrag bzw. Kosten?
    Jeder Lohnsteuerhilfeverein muss kostendeckend arbeiten, denn sonst geht er, wie jedes andere wirtschaftlich agierende Unternehmen, früher oder später Pleite. Trotzdem halten die Lohnsteuerhilfe-Vereine die Kosten gering und richten ihren Fokus nicht in Richtung Gewinnerzielungsabsicht. Aus diesem Grund zahlen Mitglieder einen festen Jahresbeitrag, welcher sich nach den individuellen Einkommensverhältnissen richtet, d. h. der Beitrag Lohnsteuerhilfeverein ist sozial gestaffelt. Dieser Mitgliedsbeitrag ist in der Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins verankert.
    Die Lohnsteuerhilfevereine kümmern sich um alle steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. das Erstellen Ihrer kompletten Steuererklärung. Sämtliche Zulagen werden ausgeschöpft und bei Bedarf Freibetragsanträge beim Finanzamt gestellt. Außerdem kümmert sich der Verein Ihres Vertrauens um die Vorausberechnung der Steuererstattung bzw. möglicher Nachzahlung, prüft Ihren Steuerbescheid und übernimmt sogar die Vertretung vor Finanzgerichten.
    Wen darf ein Steuerhilfeverein beraten?
    Bestimmte Gruppen, wie z. B. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende fallen aus der Beratungsbefugnis einer Lohnsteuerhilfe heraus.

    Folgende Personengruppen darf der Lohnsteuerverein beraten:

    • Arbeitnehmer
    • Angestellte
    • Rentner
    • Auszubildende
    • Studenten
    • Pensionäre

    Die Vorteile Lohnsteuerhilfeverein haben wir einmal für Sie auf einer separaten Seite zusammengefasst.

    Wie entsteht ein Lohnsteuerhilfeverein?
    Lohnsteuerhilfevereine unterliegen einer von Amtswegen geschützten Bezeichnung. Die Zulassung erfolgt durch den entsprechenden Oberfinanzdirektor, nachdem die Organisation mehrere Prüfprozesse ordnungsgemäß absolviert hat. Erst dann darf sich eine solche Einrichtung als „Lohnsteuerhilfeverein” bezeichnen. De facto dürfen die entsprechenden Berater erst dann Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten leisten. Hinzukommt, dass jegliche Beratungsstelle bzw. der jeweilige Leiter auf fachliche und persönliche Kriterien hin überprüft wird. Die Messlatte ist hier recht hoch gesetzt, damit der erwünschte Standard gewährleistet bleibt. Dies unterstützt auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
    Welche Nachteile bringt die Mitgliedschaft im Lohnsteuerverein mit sich?
    Der einzige Nachteil Lohnsteuerhilfeverein ist im Regelfall der monatlich oder jährlich aufkommende Mitgliedsbeitrag. Allerdings gibt es wenige Alternativen, günstiger Steuerklärung machen lassen zu können.
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    Fazit zum Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden

    Foto mit Steuerklärung als Synonym zur Frage Beratungsstellenleiter werden oder Lohnsteuerhilfeverein gründen

    Eine wichtige Frage, die sich viele Existenzgründer stellen lautet: Beratungsstellenleiter werden oder eigenen Lohnsteuerhilfeverein gründen?


    Einen Lohnsteuerhilfeverein gründen ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. Ferner dürfen auch Verwaltung, Mahnwesen, Beratungsstellen- und Mitgliederakquise, Presse, Pflege der Homepage, … nicht vergessen werden. Das augenscheinlich volle Beitragshonorar wird schnell durch die neu aufkommenden Kosten relativiert. Beratungsstellenleiter werden ist da doch einfacher und weniger Risiko behaftet. Deshalb sollte Lohnsteuerhilfeverein gründen oder doch Beratungsstellenleiter von einem gesunden Steuerhilfeverein gut abgewogen werden.


    Jetzt mit der Lohnsteuerhilfe selbstständig machen oder haben Sie noch Fragen?

    Lohnsteuerhilfeverein Logo


    Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Entscheidung zum Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden brauchen, kommen Sie auf uns zu. In einigen Regionen besteht auch die Möglichkeit eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein übernehmen zu können.

    Ihnen zur Seite steht u. a. unser Vereinsvorsitzender Timo Bell:

    Profilfoto vom Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Timo Bell

    Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer (02 09) 9 30 77 – 0 oder per E-Mail karriere@lohnsteuerhilfe.net.

    Schriftlich bitte an:

    Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck

    Herr Timo Bell

    Maybachstr. 2 * 45891 Gelsenkirchen

    Außerdem können Sie auch gerne auf unserer Seite Stellenangebote der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. schauen, um einige Vorteile bei der Zusammenarbeit mit unserem Lohnsteuerhilfeverein kennenzulernen.

    Ferner wünschen wir Ihnen viel Erfolg beim Lohnsteuerhilfeverein gründen oder beim Beratungsstellenleiter werden in unserem Verein.


     

    Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden? ultima modifica: 2023-12-18T20:10:27+01:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein