Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein. Sie möchten sich nebenberuflich ein zweites Standbein aufbauen oder vielleicht sogar hauptberuflich als Zweigstellenleiter agieren? Währenddessen sind Sie auf den Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e. V. aufmerksam geworden. Nun fragen Sie sich, ob es sich auch finanziell für Sie überhaupt lohnt? Die Antwort ist ganz klar: Ja. Denn die Vergütung ist, am Branchen-Standard gemessen, überdurchschnittlich hoch. Außerdem arbeiten Sie ganz ohne Druck, denn Sie sind freiberuflich tätig und haben keine Umsatzvorgaben zu erfüllen. Unter anderem können Sie die Öffnungszeiten und das Wachstum Ihrer Beratungsstelle eigenständig festlegen.


Jetzt Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein herausfinden!

Drei Arbeitskollegen schlagen auf ihre Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein ein

Die Vergütung als Beratungsstellen im Lohnsteuerhilfeverein ist leistungsbezogen.


Das bieten wir Ihnen zur Unterstützung Ihrer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein!

Damit Sie in Ihrer Anfangsphase nicht vollkommen aufgeschmissen sind, bieten wir Ihnen eine weitreichende Unterstützung. Wir stehen Ihnen in den Bereichen Vertrieb, Marketing, in der Werbung sowie Außendarstellung und natürlich in der Verwaltung zur Seite. Bei Kooperationen und in der Presse- beziehungsweise Öffentlichkeitsarbeit stehen wir zudem ebenso für Sie zur Verfügung. Neben der überdurchschnittlich hohen Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein bietet wir Ihnen zusätzlich fachliche Fortbildungen an. Diese beschäftigen sich mit den Themengebieten Steuerrecht, Marketing, soziale Netzwerke und so weiter. Anderweitig halten wir neben diesen zentralen Schulungen sogenannte Stammtische. Diese dienen dem Gedankenaustausch, aber beschäftigen sich auch mit steuerlichen Themen. Die Veranstaltungen sind sofern für unsere Beratungsstellenleiter und deren Mitarbeiter kostenlos. Unter anderem erhalten Sie bei uns ebenso hochwertige POS- und Werbematerialien, die Sie bei der Bekanntmachung Ihrer Beratungsstelle unterstützen.


Noch heute über die Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein informieren!

Ihr Sparschwein für Ihre Vergütung als Beratungsstellenleiter

Am Branchenstandard gemessen ist die Vergütung als Beratungsstellenleiter hoch.


Die Vergütung im Lohnsteuerhilfeverein als Beratungsstellenleiter ist sozial gestaffelt!

Ihre Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein hängt unter anderem mit den Beiträgen Ihrer Mitglieder zusammen. Diese sind sozial gestaffelt und bewegen sich zurzeit jährlich zwischen 35 € und 245 €. Der durchschnittliche Beitrag der Mitglieder beträgt momentan 150 €. Außerdem erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 €. Sie erhalten von der Vergütung im Lohnsteuerhilfeverein als Beratungsstellenleiter von bis zu 70 % der vereinnahmten und abgerechneten Nettobeiträge.


Mehr Informationen über die Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein anfordern!

Zum effektiven Arbeiten benötigen Sie als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein einen Schreibtisch

Als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein ist ein Laptop unentbehrlich.


Was Sie in Ihrer Beratungsstelle benötigen!

Damit Sie eine eigene Zweigstelle eröffnen können, ist nicht sonderlich viel nötig. Sie brauchen unter anderem ein Büro, dieses kann aber auch einen Teil der häuslichen Wohnung darstellen. Solange eine klare Abgrenzung zwischen der eigentlichen Wohnung und dem Büro besteht. Einige Büromöbel werden ebenso benötigt. Dazu zählen ein Schreibtisch, Bürostühle sowie ein Aktenschrank für die Mitgliederdaten. Natürlich sind außerdem ein Computer sowie ein Telefon- und Telefaxanschluss nötig.


Wir helfen Ihnen, indem wir …

  • Ihre Zweigstelle auf der Hauptseite des Lohnsteuerhilfevereins erwähnen
  • für Ihre eigene Beratungsstelle eine SEO-optimierte Homepage erstellen
  • Sie beim Aufbau von Accounts in sozialen Medien unterstützen
  • das Intranet für Sie zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung zur Verfügung stellen
  • ein kostenloses E-Mail-Postfach anbieten
  • eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung gegen Beratungsfehler abschließen
  • Ihnen Sonderkonditionen beim Erwerb von Steuersoft einrichten
  • eine kostenlose Mitglieder-Hotline bereitstellen
  • fachlich und rechtliche Unterstützung durch unsere leitenden Mitarbeiter bieten
  • in PR- und Marketing aushelfen
  • die Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ anbieten
  • für Sie einige Werbematerialien zu Sonderkonditionen zur Verfügung haben
  • kostenlose Schulungen für Sie bieten
  • Stammtische für Sie halten

Zur Erklärung  für Lohnsteuerhilfeverein schreibt Wikipedia das Folgende:

1964 hat der deutsche Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen.


Kontakt zum Lohnsteuerhilfeverein zum Thema Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfeverein Logo


Sollten Sie noch weiteren Redebedarf zum Thema Vergütung im Lohnsteuerhilfeverein als Beratungsstellenleiter oder Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstelle eröffnen haben, dann kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

Allemal steht Ihnen der Vereinsvorsitzende Timo Bell zur Verfügung:

Profilfoto vom Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Timo Bell

Unter der Rufnummer (02 09) 9 30 77 – 0 oder per E-Mail unter karriere@lohnsteuerhilfe.net ist dieser für Sie zu erreichen.

Möchten Sie schriflichten Verkehr pflegen, wenden Sie sich bitte an:

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck

Herr Timo Bell

Maybachstr. 2 * 45891 Gelsenkirchen

Weitere Informationen zu diesem Thema sind in unserem Beitrag Nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein oder Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung FAQ für Sie zu lesen.

Bei weiteren Fragen rund um die Thematik Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein ultima modifica: 2023-12-18T20:06:01+01:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein