Kurzarbeit und Steuererklärung – Fragen Sie Ihren Lohnsteuerhilfeverein!

Steuererstattung oder Steuernachzahlung nach Kurzarbeit? Lesen Sie die wichtigsten Infos zur Steuererklärung 2022.

Steuererklärung – Lassen Sie die von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein machen!

Steuererklärung – Lassen Sie die von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein machen!

Damit 2023 beim Thema Einkommensteuer ein Erfolg wird. Wo kann ich meine Steuererklärung machen lassen?

Was der Lohnsteuerhilfeverein bringt

Einkommensteuer sparen!

1.051,00 Euro Erstattung stehen im Schnitt jedem Steuerzahler zu (Quelle: Stat. Bundesamt). *) Lassen Sie Ihre Steuererklärung von unserem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen. Dann können Sie richtig Steuern sparen!

Was kostet Lohnsteuerhilfe?

Wir bieten Lohnsteuerhilfe schon ab 35,00 Euro an. Unsere Beiträge sind nach sozialen Kriterien gestaffelt. Die Lohnsteuerhilfe Kosten sind also moderat und darüber hinaus auch noch steuerlich absetzbar.

Steuererklärung Online

Erledigen Sie Ihre Steuersachen bequem von zu Hause aus. Das eigentliche Beratungsgespräch wickeln Sie mit Ihrem Berater telefonisch ab – wann immer Sie Zeit haben. Zur Online-Beratung der Lohnsteuerhilfe.

STEUERTHEMEN DES LOHNSTEUERHILFEVEREINS

Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen

Kurzarbeit Steuererklärung - Steuernachzahlung Kurzarbeit - Damit müssen Betroffene rechnen - Ganz wichtig: Kurzarbeiter, die 2022 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhielten, sind verpflichtet, die Steuerunterlagen auszufüllen. Das betrifft auch Steuerzahler, die...

Ferienjob Steuern zahlen – Wie Ferienjobber ihr Geld zurückbekommen

Ferienjob Steuern zahlen – muss das sein? Ja, das zeichnet seriöse und gut bezahlte Jobs aus. Die gute Nachricht: Wer in 2022 nicht mehr als rund 11.600 Euro im Jahr durch seine Jobs verdient hat, der bekommt in 2023 alles zurück erstattet. Das gilt für die meisten...

Rentenerhöhung in 2022 – Immer mehr Renten werden besteuert

Rentenerhöhung 2022 - Immer mehr Renten werden besteuert – Rund 100.000 Rentner müssen durch die letzte Rentenanpassung nun wieder Steuern zahlen. Zuvor hatten sie im Ruhestand auch „Ruhe vor dem Finanzamt“. Insgesamt müssen nun rund sechs Millionen Rentner Steuern an...

KARRIERE BEI DER LOHNSTEUERHILFE

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, bietet zukunftssichere Jobmöglichkeiten. Zunkunftssicher, weil rund die Hälfte aller nicht-selbständigen Steuerzahler nicht von einem Steuerfachmann/-frau versorgt werden. Dabei benötigt jeder von Ihnen fachlich versierte steuerliche Hilfe. Auch ideal als Job für Rechtsanwälte, Juristen und Steuerfachangestellte.

MITGLIEDER DER LOHNSTEUERHILFE WERBEN MITGLIEDER

Sie sind zufrieden mit Ihrer Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.? Dann empfehlen Sie uns doch weiter. Und erhalten ein kleines Dankeschön von uns.

WIESO STEUERN ZAHLEN?

Wieso muss man eigentlich Steuern zahlen? Das Einkommensteuergesetz (EStG) beantwortet die Frage vieler Steuerzahler ganz eindeutig. Dort heißt es in Paragraph 1 Steuerpflicht:

“Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.”

ÜBER DEN LOHNSTEUERHILFEVEREIN

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Wir werden tätig für Arbeitnehmer und Rentner – in mehr als 30 Jahren haben wir weit über eine Million Menschen steuerlich beraten. Wir sind seit 1991 als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern aktiv. In mittlerweile rund 300 Beratungsstellen erhalten Sie von Steuerspezialisten aus Ihrer Region individuelle Antworten auf Ihre vertraulichen und individuellen Fragen. Direkt und persönlich entsprechend unserer Devise – eben „Von Mensch zu Mensch.“.

BERATUNGSBEFUGNIS DES LOHNSTEUERHILFEVEREINS

*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.

Autor: Red. Lohnsteuerhilfeverein

Ihr Lohnsteuerhilfeverein ist zertifiziert

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Support

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne und sofort weiter.
Support der Lohnsteuerhilfe
Jasmin Lesemann
Tel.: (0209) 9 30 77 – 23
Mo-Do: 10.00-12.00 Uhr
und 14.00-16.00 Uhr
(Steuerfragen beantworten wir ausschließlich Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aber der Gesetzgeber möchte das so.)
Lohnsteuerhilfeverein ultima modifica: 2023-05-11T14:35:22+02:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein