Wir sagen Ihnen im vertraulichen Gespräch, was Sie im einzelnen besonders beachten müssen und erstellen nach Ihren Angaben und Belegen auf Grundlage des Steuerberatungsgesetztes im Rahmen einer Mitgliedschaft:
- Ihre Einkommensteuererklärung
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Einsprüche gegenüber Finanzämtern
- Kindergeldanträge
- Anträge auf Nichtveranlagung
- Anträge auf vermögenswirksame Leistungen
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse. Die Hilfeleistungen erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein, ausschließlich bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten, Arbeitslosengeld und Unterhaltsleistungen.
Ebenfalls leisten wir steuerliche Hilfe bei folgenden Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Sonstigen Einkünfte
Hierbei dürfen die Einnahmen bei Ledigen 18.000 € oder bei Verheirateten 36.000 € nicht übersteigen.
Renten – Alle Renten werden versteuert!
Seit 2005 unterliegen mindestens 50 % Ihrer Rente der Steuer. Dieser Anteil erhöht sich bei späterem Renteneintritt bis 2040 auf 100 %. Die Erfassung erfolgt mit der eingeführten Identifikationsnummer.
Anleger & Sparer – Abgeltungssteuer seit 2009
Kleinsparer, Rentner und Normalverdiener zahlen häufig zu viel Steuern. Diese können Sie sich mit der Einkommenssteuererklärung teilweise oder vollständig zurückholen.
Kinderbetreuung – Verschenken Sie keine Ansprüche!
Bei Kindern unter 14 Jahren können Sie Kinderbetreuungskosten beantragen! Zudem helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Kindergeld auch bei Kindern von 18 bis 25 Jahren in der Ausbildung.
Mieter & Eigentümer – Kosten für haushaltsnahe Dienste
Handwerkerleistungen, Hilfen im Haushalt und Leistungen durch ambulantes Pflegepersonal können oft abgesetzt werden. Was genau Sie da beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne!