Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Elterngeld, Lohnausfall bei Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, Grundsicherung, pflegende Angehörige

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Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand - Fahrtkosten, beruflich genutzte Geräte, häusliches Arbeitszimmer, das sind einige der wichtigsten Posten, die Angestellte, Beamte, Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können. Rentner können häufig außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben. Allerdings können außergewöhnliche Belastungen natürlich auch Arbeitnehmer geltend machen. Seit der Senkung der zumutbaren Belastungsgrenze sollte man seine Ausgaben sorgfältig prüfen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ausgaben, die man im Arbeitsleben bzw. im Ruhestand in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. In Kategorie "Arbeit und Rente" finden Sie weitere Beiträge für Ruheständler und für Arbeitnehmer mit den wichtigsten, aktuellsten Informationen.

Arbeit und Rente – Was Arbeitnehmer absetzen können – Steuern sparen im Ruhestand

Arbeit und Rente – Was Arbeitnehmer absetzen können – Steuern sparen im Ruhestand.

Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand

Bevor man Steuern sparen kann, muss man erstmal ein Einkommen haben und zwar in einer Höhe, die über die über dem Grundfreibetrag liegt. Aber der Reihe nach. Beim Thema Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand ist die wichtigste Frage: Wer ist steuerpflichtig? Im Einkommensteuergesetz heißt es (§1 EStG):

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Diese Regelung trifft auf die Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner zu. Im übrigen gilt die Steuerpflicht ein Leben lang, ob man nun noch in der Ausbildung steht, im Berufsleben oder den Ruhestand genießt. Steuerpflicht heißt aber noch nicht, dass auch Steuern zu zahlen sind. Es gibt einen Grundfreibetrag, ein Existenzminimum, auf das der Staat keine Steuern erhebt. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 9.000 Euro (Verheiratete 18.000 Euro). 2017 betrug der Grundfreibetrag 8.820 Euro (17.640 Euro). Wer ein Einkommen hat das darüber hinaus geht sollte prüfen ob er Steuern zahlen muss, denn es kann ja einiges abgesetzt werden. Nur wer Steuern zahlt, der kann auch bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen.

Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand - Die Pflichtveranlagung

Neben der Steuerpflicht gibt es auch noch die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung, die Pflichtveranlagung. Aber: Nicht jeder, der steuerpflichtig ist, muss auch eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Gerade unter Rentnern sorgt die Frage "muss ich eine Steuererklärung abgeben" für große Verunsicherung. Grundsätzlich gilt beim Thema Steuern sparen im Ruhestand: Solange Sie mit den Einkünften nicht über den Grundfreibetrag kommen, müssen Sie auch keine Steuererklärung abgeben. Allerdings erfordert dies eine komplizierte Rechnung. → Alle wichtigen Informationen dazu in unserem Beitrag unter: Rentenerhöhung 2017

Arbeitnehmer, Angestellte oder Beamten sind ebenfalls nicht grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Hier nur die wichtigsten Kriterien, die dazu führen, dass man in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben muss:

  • Wer verheiratet bzw. verpartnert ist und haben die Steuerklassen III und V kombiniert,
  • wer über den Arbeitslohn hinaus Einkünfte erzielt hat wie zum Beispiel Arbeitslosen- oder Krankengeld oder Abfindungen,
  • wenn man mehrere Jobs hat, also Lohn von unterschiedlichen Arbeitgebern erhielt,
  • Wenn Sie einen Freibetrag beantragt hatten.

Arbeit und Rente - Steuern sparen im Ruhestand

Grundsätzlich können Pensionäre bestimmte Ausgaben natürlich von der Steuer absetzen und so Steuern sparen im Ruhestand. Wer allerdings im Ruhestand ausschließlich Rente bezieht und Steuern zahlen muss, der hat logischerweise weniger Möglichkeiten Steuern zu sparen als ein Arbeitnehmer. Wenn Sie ausschließlich von der Rente leben, und Steuern zahlen müssen, können Sie pauschal Werbungskosten von 102 € einsetzen bzw. alle Augaben geltend machen, die mit der Rente zusammen hängen. Also zum Beispiel: Klagen vor dem Sozialgericht, Steuerberatungskosten (50 Prozent der Kosten oder 100 Euro), pauschale Kontoführungsgebühren 16 Euro oder den Gewerkschaftsbeitrag. In jedem Fall kann man auch außergewöhnliche Belastungen ansetzen, also zum Beispiel Krankheitskosten, wenn diese die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen.

Weil Arbeitnehmer höhere Kosten haben, können Sie auch mehr absetzen.

Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können

Was Arbeitnehmer absetzen können - hier zunächst die wichtigste Ausgabe, die man in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann:

Fahrtkosten: Die meisten Arbeitnehmer haben einen festen Arbeitsplatz, das heißt am selben Ort in derselben Straße. Im Steuergesetz heißt das, sie sind an einer "ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers" eingesetzt. Das Finanzamt nennt dies "erste Tätigkeitsstätte". Für den Weg zu dieser ersten Tätigkeitsstätte kann man Fahrtkosten absetzen und zwar für jeden Arbeitstag jeweils die einfache Strecke. Hier macht man die Entfernungspauschale geltend, also 0,30 Euro pro Kilometer. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann die tatsächlichen Kosten geltend machen. Man muss diese allerdings belegen. Maximal kann man 4.500 Euro ansetzen, nur bei Fahrten mit dem eigenen Pkw können auch höhere Kosten abgesetzt werden.  → Lesen Sie mehr: Fahrtkosten absetzen – So wird das in der Steuererklärung gemacht.

Reisekosten: Zahlreiche Arbeitnehmer haben aber keine erste Tätigkeitsstätte, weil sie an häufig wechselnden Orten tätig werden. Das trifft zum Beispiel auf viele Bauarbeiter zu, auf Service-Kräfte oder Vertreter, das gilt aber auch etwa für viele Leiharbeitnehmer. Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, der kann die Fahrten zur Arbeit als Reisekosten absetzen. Hierbei kann man auch die Rückfahrt berechnen und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verpflegungskostenpauschale. Wichtig: Das Finanzamt prüft jeden Einzelfall genau, ob nicht doch eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. → Mehr zum Thema lesen Sie unter: Fahrtkosten für Leiharbeiter.

Was Arbeitnehmer absetzen können - Weitere Steuersparmöglichkeiten

Zum Thema Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können hier noch einige weitere wichtige Optionen.

Bürogeräte: Wer seinen privaten Computer oder das private Smartphone zumindest teilweise auch beruflich nutzt, der kann die Kosten anteilmäßig in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Häusliches Arbeitszimmer: Für Lehrer, aber nicht nur für sie, ist stets eine Überlegung, ob sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen. Wenn sie dies dann in der privaten Wohnung einrichten können, bieten sich weitere interessante Optionen an, Einkommensteuer zu sparen. Das häusliche Arbeitszimmer kann auch für Arbeitnehmer oder Rentner ein Thema sein, die eine eigene Immobilie vermieten. Absetzbar sind Auslagen von bis zu 1.250 Euro. Wird das Arbeitszimmer von mehreren genutzt, dann wird der Maximalbetrag nicht aufgeteilt. Vielmehr kann jeder diesen für sich beanspruchen, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 53/12 und Az.: VI R 86/13). Sind Kosten von weniger als 2.500 Euro entstanden, werden diese je zur Hälfte aufgeteilt. → Lesen Sie mehr dazu unter: Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – BFH-Urteile: Geteiltes Arbeitszimmer jetzt besser absetzbar.

Doppelte Haushaltsführung: Ist aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung notwendig, kann man alle Kosten der Haushaltsführung geltend machen. Wichtigste Voraussetzung: Der Weg zur Arbeit muss deutlich länger als Stunde dauern. → Lesen Sie mehr unter: Doppelte Haushaltsführung – Fahrt zur Arbeit muss länger als eine Stunde dauern.

Arbeit und Rente: So setzt man haushaltsnahe Dienstleistungen ab

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Lassen Sie den Garten für das Frühjahr herrichten, den Keller entrümpeln oder auch die Wohnung grundreinigen. Wer hier Fachleute beauftragt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Maximal kann man 4.000 Euro ansetzen, steuerlich wirksam werden 20 Prozent der Kosten. Wichtig: Für die Arbeiten muss eine Rechnung vorliegen; bezahlt wurde per Banküberweisung; die Arbeiten müssen haushaltsnah sein. → Mehr Informationen unter: Handwerkerrechnungen absetzen.

Handwerkerrechnungen: Sie werden ähnlich wie haushaltsnahe Dienstleistungen behandelt. Die Höchstgrenze liegt hier allerdings bei 6.000 Euro. Steuermindernd wirken sich 20 Prozent des Gesamtbetrages aus. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Man benötigt eine Rechnung, Tätigkeiten müssen im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen, aber sie müssen nicht zwangsläufig auf dem Grundstück oder in der Wohnung entstanden sein. Für Handwerkerrechnungen gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro. Auch hier wirken sich 20 Prozent der Kosten steuermindernd aus. → Mehr lesen unter. Handwerkerrechnungen absetzen.

Außergewöhnliche Belastung: Dazu zählen zum Beispiel auch Krankheitskosten. Diese können nicht nur Rentner sondern natürlich auch Arbeitnehmer ansetzen. Hier hat es für Steuerzahler im Sommer 2017 eine wichtige Veränderung gegeben: Das Finanzamt berechnet seitdem die "zumutbare Belastung" anders und zwar günstiger für Steuerzahler. Zu den Krankheitskosten: Hier kann man Arztrechnungen oder Medikamente geltend machen, die nicht von der Versicherung bezahlt wurden. Sie müssen alle Belege aufbewahren. Der Betrag, der über die zumutbare Belastung hinaus geht, wirkt sich steuermindernd aus.   → Erfahren Sie mehr zum Thema unter: Zumutbare Belastung berechnen – BMF will die stufenweise Berechnung jetzt schnell umsetzen.

Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand - lesen Sie die wichtigsten Informationen der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, in dieser Kategorie: Arbeit und Rente.

 

Zusammenfassung
Arbeit und Rente – Was Arbeitnehmer absetzen können – Steuern sparen im Ruhestand
Artikelname
Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand
Kurzbeschreibung
Arbeit und Rente - Was Arbeitnehmer absetzen können - Steuern sparen im Ruhestand - Hier ein Überblick über die wichtigsten Ausgaben, die man im Arbeitsleben bzw. im Ruhestand in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Mehr lesen.
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