Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung – FAQ. Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Bereits 2019 sind mehrere hundert Beratungsstellen in ganz Deutschland für über 50.000 Menschen bundesweit tätig gewesen. Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Rentner und Pensionäre. Die Zahl wächst stetig und dafür suchen wir für die Eröffnung neuer Zweigstellen Beratungsstellenleiter, die unseren Mitgliedern in Steuerangelegenheiten zur Seite stehen und beraten. Als Leiter einer Beratungsstelle sind Sie freiberuflich tätig und haben somit einige Freiheiten bei der Gestaltung Ihrer Tätigkeit.


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Ihre Aufgaben als Beratungsstellenleiter:

Damit die Anzahl der Mitglieder des Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e. V. weiterhin bestehen bleibt, ist eine wichtige Aufgabe der Beratungsstellenleiter die Gewinnung von Neumitgliedern. Diese werden natürlich auch, soweit wir die Beratungsbefugnis haben, bestmöglich beraten, damit aus den Neumitgliedern Dauermitglieder werden.

Wir schließen mit den Beratungsstellenleitern einen Dienstleistungsvertrag und in diesem Rahmen ist jeder Beratungsstellenleiter selbstständig tätig. Außerdem erstellen wir für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung nach § 4 Nr. 11 StBerG. Wir stellen für Steuerermäßigungen Anträge, prüfen Steuerbescheide und legen bei Bedarf Einspruch ein und errechnen Steuerrückerstattung sowie Steuernachzahlung.

Die Mitgliedsbeiträge sind in 15 Beitragsklassen gestaffelt und bewegen sich zwischen 35,00 € und 245,00 €; die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Steuererklärung inklusive Vor- und Nachbesprechung ist individuell so wie jedes Mitglied.


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Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung vollziehen und eine Beratungsstelle eröffnen.


Die Voraussetzungen, um Beratungsstellenleiter zu werden!

Um Beratungsstellenleiter werden zu können, müssen Sie die Voraussetzungen des § 23 (3) StBerG erfüllen.

Steuerfachangestellter im Lohnsteuerhilfeverein

Steuerfachangestellter (m/w) beziehungsweise Steuerfachgehilfe (m/w) mit einer abgeschlossenen Ausbildung bei einem Steuerberater oder in einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten beläuft sich auf drei Jahre und findet einerseits im Ausbildungsbetrieb und andererseits in der Berufsschule statt.

Steuerfachwirt in der Einkommensteuerhilfe

Steuerfachwirt (m/w) als Weiterbildung, ausgehend vom Steuerfachangestellten mit dreijähriger Berufserfahrung und einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. Aufgrund der berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten können Sie mit der Weiterbildung eine gehobene Position innerhalb der Kanzleiorganisation einnehmen. Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt findet im Teilzeitunterricht oder aber an Wochenendseminaren statt. Die Dauer beläuft sich auf ungefähr 18 Monate, wenn Sie 10 bis 12 Stunden pro Woche investieren. Um die Weiterbildung abzuschließen, steht gegen Ende die Prüfung vor der Steuerberaterkammer an.

Geprüfter Bilanzbuchhalter im Steuerhilfeverein

Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) (m/w) nach einer Aufstiegsfortbildung und der bundeseinheitlichen Prüfung vor der IHK. Ein geprüfter Bilanzbuchhalter ist dafür zuständig, die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen zur organisieren und durchzuführen. Voraussetzung ist zudem eine Berufserfahrung von drei Jahren mit Minimum 16 Stunden pro Woche.

Als Buchführungshelfer Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung

Buchführungshelfer (m/w) sind Personen, die zwei Voraussetzungen mit sich bringen. Zum einen eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder aber eine gleichwertige Vorbildung. Zum anderen wird ferner eine Berufserfahrung von drei Jahren mit mindestens 16 Stunden pro Woche nach der Abschlussprüfung gefordert.

Wikipedia schreibt zu dem Beruf Buchführungshelfer folgendes:

Buchführungshelfer

Buchführungshelfer in Deutschland sind gewerblich tätige, externe Dienstleister, die Hilfen im Bereich der Kaufmännischen Buchführung anbieten; sie üben keinen einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten ähnlichen Beruf aus. …

Drei Menschen an einem Tisch mit einem Computer sowie weiteren Unterlagen und zwei davon geben sich die Hand im Zusammenhang mit im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung

Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung machen und täglich Mitglieder betreuen.


Finanzwirt im Einkommenssteuerverein

Finanzwirt (m/w) mit einer dualen Ausbildung in einem Finanzamt sowie in der Landesfinanzschule. Die Tätigkeiten umfassen als Finanzwirt im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung und finden im Innen- sowie im Außendienst statt. Die Ausbildung zum Finanzwirt beläuft sich auf zwei Jahre.

Karriere als Finanzbeamter im Lohnsteuerhilfeverein

Finanzbeamter (m/w) im mittleren oder gehobenen Dienst. Um im mittleren Dienst arbeiten zu können, reicht eine Ausbildung zum Finanzwirt aus. Für den gehobenen Dienst ist ein mit Erfolg abgeschlossenes duales Studium erforderlich. Außerdem ist für die Tätigkeit im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung die Basis eine Berufserfahrung von drei Jahren mit mindestens 16 Stunden pro Woche Pflicht.

Kaufmännischer Angestellter im Steuerhilfe-Verein

Kaufmännischer Angestellter (m/w) mit einer erfolgreich abgelegten Ausbildung zum Industriekaufmann (m/w), zum Kaufmann für Büromanagement (m/w) oder zum Kaufmann (m/w) im Groß- und Außenhandel. Außerdem ist eine dreijährige Berufserfahrung im steuerlichen Bereich vorzulegen.

Foto mit zwei Computern und zwei Menschen, die auf einem Blatt Notizen machen in Bezug auf im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung

Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung durchführen und in einem großen Netzwerk zusammenarbeiten.


Niedergelassener Rechtsanwalt im Einkommensteuerverein

Niedergelassener Rechtsanwalt (m/w) arbeitet in einer Kanzlei oder als Rechtsbeistand in einem Unternehmen. Dafür muss das Studium der Rechtswissenschaft nach dem 1. Staatsexamen und einem Referendariat mit dem 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen werden.

Als Steuerberater im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommenssteuerberatung

Steuerberater (m/w) mit einer bestandenen Prüfung und der Ernennung zum Steuerberater von der Steuerberaterkammer. Um überhaupt zu der Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden, ist eine Steuerfach-Ausbildung oder ein Studium erforderlich. Steuerberater können ohne Weiteres eine Beratungsstelle für die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. eröffnen.

Steuersachbearbeiter im Steuerhilfeverein

Steuersachbearbeiter mit drei Jahren Berufserfahrung, die sich auf Minimum 16 Stunden pro Woche belaufen. Die meisten Steuersachbearbeiter arbeiten in Steuerbüros oder in der Buchhaltung von größeren Unternehmen.

Damit die Mitglieder fachgerecht von einem Beratungsstellenleiter betreut werden können, ist es von Nöten eine Beratungsstelle einzurichten. Die Grundlage der Tätigkeit bildet im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung. Allerdings darf keine weitere wirtschaftliche Arbeit ausgeführt werden. Beziehungsweise sind nur weitere Tätigkeiten, die sich eindeutig von der Hilfeleistung in Steuersachen trennen lassen, zulässig.


Das bieten wir Beratungsstellenleitern!

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Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung machen und eigene Beratungsstelle haben.

Eine umfangreiche Starthilfe in Ihrer Anfangsphase im Vertrieb, Marketing, in der Werbung sowie Außendarstellung und in der Verwaltung. Außerdem weitreichende Unterstützung bei Kooperationen, in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zu guter Letzt im Marketing. Damit Sie stets auf dem aktuellen Stand sind, bietet wir Ihnen zusätzlich fachliche Fortbildungen, die sich mit den Themen Steuerrecht, Marketing, soziale Netzwerke und so weiter beschäftigen, an. Eine, am Branchen-Standard gemessene, überdurchschnittliche Vergütung steht ebenso auf unserem Plan. Die Öffnungszeiten und das Wachstum Ihrer Beratungsstelle legen Sie selbst fest.


FAQ Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung

Wer kann Beratungsstellenleiter werden?
Grundvoraussetzung dafür, dass man in einem Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung anbieten kann, ist eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf. Auch eine gleichwertige Vorbildung befähigt zur Arbeit im Lohnsteuerhilfeverein. Ferner muss man praktische Erfahrung von 16 Wochenstunden über einen Zeitraum von drei Jahren nachweisen. Das heißt: Man muss auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sein (§ 23 StBerG).
Was sind die Aufgabengebiete in einem Lohnsteuerhilfeverein?
In erster Linie erstellt man als Leiter einer Beratungsstelle die Einkommensteuererklärungen für die Mitglieder. Wenn Sie im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung machen, betreuen Sie ausschließlich Menschen, die Geld mit nichtselbständiger Tätigkeit verdienen (§ 4 Nr. 11 StBerG). Des Weiteren erledigt man Anträge etwa für das Kindergeld oder für Steuerermäßigungen. Zur Tätigkeit zählt ebenfalls die Prüfung der Steuerbescheide und falls die Voraussetzungen gegeben sind begleitet man das Mitglied auch im Einspruchsverfahren.
Ist man als Beratungsstellenleiter Angestellter?
Bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. sind Sie als Beratungsstellenleiter freiberuflich tätig. Das bietet zahlreiche Vorteile. Als Beratungsstellenleiter können Sie sich Ihre Zeit frei einteilen. Damit ist es möglich, zum Beispiel nebenberuflich zu arbeiten und Geld zu verdienen.
Muss man als Leiter einer Beratungsstelle alles selbst machen?
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. steht selbstverständlich an Ihrer Seite. Zum einen bieten wir regelmäßig Steuerschulungen an. Darüber hinaus finden Sie bei steuerlichen Problemstellungen immer und umgehend einen Ansprechpartner, der weiterhilft. Auch bei Softwarefragen sind wir ansprechbar und Sie profitieren von der Mitgliederverwaltung in der Vereinszentrale. Ferner unterstützt der Lohnsteuerhilfeverein Sie beim Marketing, im Vertrieb und bei Presse- wie Öffentlichkeitsarbeit. Um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Wenn Sie in unserem Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung machen, werden Sie auf keinen Fall allein gelassen.
Kann man neben der Lohnsteuerhilfe weitere Tätigkeiten ausüben?
Grundsätzlich ist das möglich, weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Allerdings darf es keine wirtschaftlichen Verflechtungen geben. Anders ausgedrückt: Ihre weiteren Tätigkeiten müssen sich eindeutig und klar von der Lohnsteuerhilfe-Tätigkeit trennen lassen. Das gilt im Übrigen auch räumlich.
Welche Perspektiven hat man mit Lohnsteuerhilfe?
Wenn Sie sich entscheiden, für den Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung durchzuführen, dann begeben Sie sich auf ein Feld mit den besten Zukunftschancen. Professionell erstellte Steuererklärungen werden immer stärker nachgefragt. Das hängt auch mit der komplexen Steuer-Gesetzeslage zusammen.

Hilfe zum Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung

Lohnsteuerhilfeverein Logo


Falls Sie noch weitere Fragen haben zum Thema Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden, kommen Sie auf uns zu. In einigen Regionen besteht ferner die Möglichkeit eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein übernehmen zu können.

Ihnen zur Seite steht u. a. unser Vereinsvorsitzender Timo Bell:

Profilfoto vom Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Timo Bell

Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer (02 09) 9 30 77 – 0 oder per E-Mail karriere@lohnsteuerhilfe.net.

Schriftlich bitte an:

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck

Herr Timo Bell

Maybachstr. 2 * 45891 Gelsenkirchen

Zusätzliche Informationen zum Thema finden Sie übrigens auch in unserem Beitrag so machen Sie sich mit Lohnsteuerhilfe nebenberuflich selbstständig oder auch in dem Artikel Lohnsteuerhilfeverein gründen oder auch Beratungsstellenleiter werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen zur Thematik im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung.

Ebenfalls interessant: Vergütung als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein

 

Im Lohnsteuerhilfeverein nebenberuflich Einkommensteuerberatung | FAQ ultima modifica: 2023-12-18T20:08:37+01:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein