Was der Lohnsteuerhilfeverein bringt
1.095,00 Euro Erstattung stehen im Schnitt jedem Steuerzahler zu (Quelle: Stat. Bundesamt). *) Lassen Sie Ihre Steuererklärung von unserem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen. Dann können Sie richtig Steuern sparen!
Wir bieten Lohnsteuerhilfe schon ab 35,00 Euro an. Unsere Beiträge sind nach sozialen Kriterien gestaffelt. Die Lohnsteuerhilfe Kosten sind also moderat und darüber hinaus auch noch steuerlich absetzbar.
Erledigen Sie Ihre Steuersachen bequem von zu Hause aus. Das eigentliche Beratungsgespräch wickeln Sie mit Ihrem Berater telefonisch ab – wann immer Sie Zeit haben. Zur Online-Beratung der Lohnsteuerhilfe.
KARRIERE BEI DER LOHNSTEUERHILFE
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, bietet zukunftssichere Jobmöglichkeiten. Zunkunftssicher, weil rund die Hälfte aller nicht-selbständigen Steuerzahler nicht von einem Steuerfachmann/-frau versorgt werden. Dabei benötigt jeder von Ihnen fachlich versierte steuerliche Hilfe. Auch ideal als Job für Rechtsanwälte, Juristen und Steuerfachangestellte.
MITGLIEDER DER LOHNSTEUERHILFE WERBEN MITGLIEDER
Sie sind zufrieden mit Ihrer Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.? Dann empfehlen Sie uns doch weiter. Und erhalten ein kleines Dankeschön von uns.
WIESO STEUERN ZAHLEN?
„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“
ÜBER DEN LOHNSTEUERHILFEVEREIN
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Wir werden tätig für Arbeitnehmer und Rentner – in mehr als 30 Jahren haben wir weit über eine Million Menschen steuerlich beraten. Wir sind seit 1991 als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern aktiv. In mittlerweile mehreren hundert Beratungsstellen erhalten Sie von Steuerspezialisten aus Ihrer Region individuelle Antworten auf Ihre vertraulichen und individuellen Fragen. Direkt und persönlich entsprechend unserer Devise – eben „Von Mensch zu Mensch.“.
BERATUNGSBEFUGNIS DES LOHNSTEUERHILFEVEREINS
*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.
Jasmin Lesemann