Kurzarbeit und Steuererklärung – Fragen Sie Ihren Lohnsteuerhilfeverein!

Steuererstattung oder Steuernachzahlung nach Kurzarbeit? Lesen Sie die wichtigsten Infos zur Steuererklärung 2023.

Steuererklärung – Lassen Sie die von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein machen!

Steuererklärung – Lassen Sie die von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein machen!

Damit 2024 beim Thema Einkommensteuer ein Erfolg wird. Wo kann ich meine Steuererklärung machen lassen?

Was der Lohnsteuerhilfeverein bringt

Einkommensteuer sparen!

1.095,00 Euro Erstattung stehen im Schnitt jedem Steuerzahler zu (Quelle: Stat. Bundesamt). *) Lassen Sie Ihre Steuererklärung von unserem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen. Dann können Sie richtig Steuern sparen!

Was kostet Lohnsteuerhilfe?

Wir bieten Lohnsteuerhilfe schon ab 35,00 Euro an. Unsere Beiträge sind nach sozialen Kriterien gestaffelt. Die Lohnsteuerhilfe Kosten sind also moderat und darüber hinaus auch noch steuerlich absetzbar.

Steuererklärung Online

Erledigen Sie Ihre Steuersachen bequem von zu Hause aus. Das eigentliche Beratungsgespräch wickeln Sie mit Ihrem Berater telefonisch ab – wann immer Sie Zeit haben. Zur Online-Beratung der Lohnsteuerhilfe.

STEUERTHEMEN DES LOHNSTEUERHILFEVEREINS

Rentenerhöhung 2023 – Wer nun Steuern zahlen muss

Rentenerhöhung 2023 - Am 01.Juli 2023 waren die Renten erhöht worden. In den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent, in den alten Ländern um 4,39 Prozent. Der Grundfreibetrag wurde 2023 deutlich angehoben, und zwar auf 10.908 Euro. Das bedeutet, dass weniger Rentner als...

Ferienjob Steuern zahlen – Wie Ferienjobber ihr Geld zurückbekommen

Ferienjob Steuern zahlen – muss das sein? Ja, das zeichnet seriöse und gut bezahlte Jobs aus. Die gute Nachricht: Wer in 2023 nicht mehr als 12.174,00 Euro im Jahr durch seine Jobs verdient hat, der bekommt in 2024 alles zurück erstattet. Das gilt für die meisten...

Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen

Kurzarbeit Steuererklärung - Steuernachzahlung Kurzarbeit - Damit müssen Betroffene rechnen - Für die Steuererklärungen 2023 immer noch ein großes Thema: Kurzarbeit. Wer in dem Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat, der ist verpflichtet, eine...

KARRIERE BEI DER LOHNSTEUERHILFE

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, bietet zukunftssichere Jobmöglichkeiten. Zunkunftssicher, weil rund die Hälfte aller nicht-selbständigen Steuerzahler nicht von einem Steuerfachmann/-frau versorgt werden. Dabei benötigt jeder von Ihnen fachlich versierte steuerliche Hilfe. Auch ideal als Job für Rechtsanwälte, Juristen und Steuerfachangestellte.

MITGLIEDER DER LOHNSTEUERHILFE WERBEN MITGLIEDER

Sie sind zufrieden mit Ihrer Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.? Dann empfehlen Sie uns doch weiter. Und erhalten ein kleines Dankeschön von uns.

WIESO STEUERN ZAHLEN?

Wieso muss man eigentlich Steuern zahlen? Das Einkommensteuergesetz (EStG) beantwortet die Frage vieler Steuerzahler ganz eindeutig. Dort heißt es in Paragraph 1 Steuerpflicht:

„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“

ÜBER DEN LOHNSTEUERHILFEVEREIN

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, gehört zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Wir werden tätig für Arbeitnehmer und Rentner – in mehr als 30 Jahren haben wir weit über eine Million Menschen steuerlich beraten. Wir sind seit 1991 als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine in den neuen Bundesländern aktiv. In mittlerweile mehreren hundert Beratungsstellen erhalten Sie von Steuerspezialisten aus Ihrer Region individuelle Antworten auf Ihre vertraulichen und individuellen Fragen. Direkt und persönlich entsprechend unserer Devise – eben „Von Mensch zu Mensch.“.

BERATUNGSBEFUGNIS DES LOHNSTEUERHILFEVEREINS

*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.

Autor: Red. Lohnsteuerhilfeverein

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Support

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Support der Lohnsteuerhilfe
Jasmin Lesemann
Tel.: (0209) 9 30 77 – 23
Mo-Do: 10.00 – 12.00 h
und 14.00 – 16.00 h
E-Mail an den Support
(Bei Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsstelle. Fragen zur Einkommensteuer beantworten wir ausschließlich Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aber der Gesetzgeber möchte das so.)
Lohnsteuerhilfeverein ultima modifica: 2024-12-04T16:54:04+01:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein