Ausbildung und Studium - Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen

Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen - das fragen sich die allermeisten Auszubildenden und Studenten. Die Grundregel lautet: Man kann nur dann etwas von der Einkommensteuer absetzen, wenn man auch Steuern gezahlt hat. Und was ist wenn Steuern einbehalten wurden? Etwa weil das Ausbildungsgehalt vergleichsweise hoch ist? Oder weil ein Student nebenbei mit einem Job seinen Lebensunterhalt finanziert? Dann sollte man in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung einreichen. Die gute Nachricht: In der Regel erhalten Auszubildende wie Studenten gezahlte Steuern erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2018 9.000 Euro) und Steuern abgeführt wurden. Die zweite gute Nachricht betrifft Absolventen einer Zweitausbildung: Sie können Steuern sogar dann geltend machen, wenn sie gar kein Einkommen haben. "Verlustvortrag" heißt das Verfahren.

Ausbildung und Studium - Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen

Ausbildung und Studium - Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen - Bild: Antonioguillem - fotolia.com

Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen

Wenn Sie in der ersten Ausbildung/Studium sind und Lohnsteuer von Ihrem Ausbildungs-/Jobgehalt einbehalten wurde, können Sie ihre Ausgaben für das Studium bis zu 6.000 Euro als „Sonderausgaben“ absetzen. Im Grunde handelt es sich bei der Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung um "Werbungskosten". Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen - zum Beispiel Werbungskosten. Im Einkommensteuergesetz (§9 EStG) heißt es:

"Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."

Unter anderem diese Ausgaben zählen dazu:

  • Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte – 0,30 Euro pro Km, einfache Fahrt;
  • Fahrten zur Berufsschule – 0,30 Euro pro Km aber für die gesamte Strecke, weil die Berufsschule in der Regel nicht erste Tätigkeitsstätte ist;
  • Ausbildungs- oder Studiengebühren;
  • Arbeitsmittel;
  • Gewerkschaftsbeiträge;
  • Arbeitssachen;
  • Doppelte Haushaltsführung, wenn man einen zweiten Haushalt begründet, der näher am Arbeitsplatz bzw. Studienort liegt.

Dies sind nur die gängigsten Beispiele. Pauschal gewährt das Finanzamt 1.000 Euro. Wer höhere Ausgaben hat, muss diese einzeln belegen. Maximal kann man in der ersten Ausbildung bis zu 6.000 Euro als „Sonderausgaben“ absetzen.

Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen wann man eine Zweitausbildung absolviert

Die zweite Ausbildung wird steuerlich gefördert. Das heißt, auch hier kann man als Auszubildender bzw. als Student alle Kosten geltend machen, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen. Sie kommen in den Genuss von zwei entscheidenden Vorteilen:

  • Bei den Werbungskosten kann man die Ausgaben in voller Höhe absetzen. Es gibt keinen Höchstbetrag.
  • Und zweitens: Werbungskosten darf man auch dann geltend machen, wenn man noch gar kein Einkommen hat. „Verlustvortrag“ heißt das Verfahren. Diese Werbungskosten wirken sich dann steuermindernd aus, wenn Sie in Ihrem ersten Job nach der Ausbildung Steuern zahlen müssen.

Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen und was ist eine Zweitausbildung?

Das Finanzamt prüft genau, ob es sich auch tatsächlich um eine Zweitausbildung handelt. Aus steuerlicher Sicht kann man eine Zweitausbildung erst dann antreten, wenn eine erste Ausbildung bzw. ein erstes Studium abgeschlossen ist. Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert die Erstausbildung so: „Es muss sich um eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und Abschlussprüfung handeln (§ 9 Abs. 6 EStG).“ Diese Regelung gilt seit 2015.

Anders ausgedrückt: Sie haben das Bachelor-Studium abgeschlossen und absolvieren nun das Master-Studium. Dann gilt das Masterstudium als Zweitausbildung. Anderes Beispiel: Sie haben eine handwerkliche Berufsausbildung abgeschlossen und absolvieren nun an einer Hochschule ein Studium. Dann zählt das Studium ebenfalls als Zweitausbildung.

→ Mehr zum Thema lesen Sie unter Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen

Was ist zu beachten beim Thema was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen

Bevor man etwas von der Steuer absetzen kann, muss man natürlich erst Mal Steuern gezahlt haben. Einzige Ausnahme: der Verlustvortrag, siehe oben.

Korrekter formuliert: Erst wenn der Arbeitgeber vom Lohn Steuern an das Finanzamt abgeführt hat, kann der Auszubildende im folgenden Jahr eine Erstattung beantragen. Dazu gibt es die Einkommensteuererklärung. In dieser kann man dann bestimmte Auslagen geltend machen, also zum Beispiel Fahrten zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte), zur Uni oder zur Berufsschule, oder bestimmte Anschaffungen (Bücher etc.).

Bei der Frage Was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen stellt sich natürlich die Frage: Warum müssen wir überhaupt Steuern zahlen? Dazu schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF):

„Als junger Mensch bekommst du es kaum mit – aber ohne Steuern würde das gesellschaftliche Leben in Deutschland, wie du es heute kennst, nicht funktionieren. Mit den Steuergeldern bezahlen Bund, Länder und Gemeinden viele Aufgaben für das Gemeinwesen – zum Beispiel die soziale Sicherung, Bildungsangebote, Straßenbau und vieles mehr. Finanzpolitik geht daher jeden etwas an, denn sie schafft die Möglichkeit, Aufgaben gemeinschaftlich zu lösen, die der Einzelne alleine nicht bewältigen kann – zum Beispiel die Sanierung des städtischen Freibads oder die Renovierung deiner Schule.“

Muss man in der Ausbildung überhaupt Steuern zahlen, und was kann man in der Ausbildung von der Steuer absetzen

Muss man als Auszubildender oder Student überhaupt Steuern zahlen? In der Regel nicht. Die Grenze ist hier der sogenannte „Grundfreibetrag“. Dieser orientiert sich am Existenzminimum, also an dem Geldbetrag, den man in Deutschland mindestens zum Leben braucht. Der Grundfreibetrag wird ständig vom Bundestag angepasst. Im Jahr 2017 lag er bei 8.820 Euro, 2018 beträgt er 9.000 Euro. Im Jahr 2019 soll der Grundfreibetrag auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro erhöht werden. Das heißt: Wer in der Ausbildung bzw. im Studium im Jahr mehr verdient, der muss zunächst Steuern zahlen.

Es kann aber durchaus sein, dass Sie als Student bzw. Schüler Steuern zahlen mussten. Zum Beispiel bei einem Ferienjob, oder etwa weil Sie regelmäßig kellnern bzw. einem anderen Nebenjob nachgehen, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren. Sofern Sie keinen Minijob hatten, führt Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer an das Finanzamt ab.

Gleich wie – für Auszubildende und Studenten gilt grundsätzlich: Wenn vom Lohn Steuern einbehalten wurden, sollten sie in jedem Fall im darauffolgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. Die Chance, das Steuergeld erstattet zu bekommen, sind groß.

Weitere Informationen zum Thema lesen Sie auf in dieser Kategorie "Ausbildung und Studium" und u.a. auf diesen Seiten:

→ Müssen Auszubildende Steuern zahlen

→ So können Studenten Steuern sparen

 

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