Was ist ein duales Studium: eine oder zwei Ausbildungen? Beide Ausbildungen gehören zusammen, zu dieser Ansicht kam das Finanzgericht Münster (Az. 2 K 2949/12 Kg). Es handelte sich bei dem Verfahrung nicht um die Klärung einer akademischen Frage sondern es ging um Geld: Kindergeld. Obwohl der Sohn die Berufsausbildung zum Industriekaufmann mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen hatte, muss das Kindergeld an den Vater weiter gezahlt werden bis der junge Industriekaufmann auch sein Studium abgeschlossen hat.

In dem konkreten Fall hatte der Auszubildende parallel zur Berufsausbildung zum Industriekaufmann ein Studium an der Hessischen Berufsakademie absolviert und den Abschluss als Bachelor of Arts im Fach “Business Administration” angestrebt. Dieses sogenannte „duale Studium“ war in dem Ausbildungsvertrag mit seinem Arbeitgeber festgelegt. Die Tätigkeit in dem Ausbildungsbetrieb war mit dem Studium eng verzahnt. Auch deshalb argumentierte das Finanzgericht, dass diese relativ junge Form der kombinierten Ausbildung  als Einheit zu betrachten ist.

Das Finanzgericht Münster ging noch einen Schritt weiter: Obwohl die berufliche Tätigkeit des Bachelor-Studenten die Obergrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit überstieg, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen. Denn so das Gericht, die Arbeit in dem Ausbildungsbetrieb werde im Rahmen der Ausbildung verrichtet.

Allerdings ist der Sachverhalt nicht endgültig entschieden. Das Hessische Finanzgericht kam in einem vergleichbaren Fall zu einem gegenteiligen Ergebnis und ließ die Streichung des Kindergeldes zu. In Kürze wird ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III R 52/13 Klarheit schaffen.

Unsere Empfehlung: Eltern, die in ähnlichen Fällen von einer Streichung des Kindergeldes betroffen sind, sollten Widerspruch mit Hinweis auf das anhängige Verfahren einlegen.

Das Urteil im Wortlaut.
 

Kindergeld im dualen Studium ultima modifica: 2014-09-08T10:46:15+02:00 da lsthv-presse