Ferienjob Steuern zahlen – muss das sein? Ja, das zeichnet seriöse und gut bezahlte Jobs aus. Die gute Nachricht: Wer in 2024 nicht mehr als 13.050,00 Euro im Jahr durch seine Jobs verdient hat, der bekommt alles zurück erstattet. Das gilt für die meisten Jobber, ob Studenten oder Schüler. Aber: Wer das Steuergeld zurück haben möchte, der muss auch eine Steuererklärung abgeben. Übrigens: Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 am 30. April 2026.
Inhaltsverzeichnis
Warum muss ich bei meinem Ferienjob Steuern zahlen? Ich habe bei meinem Ferienjob Steuern zahlen müssen – unter welchen Bedingungen bekomme ich das Geld zurück? Was ist mit der Sozialversicherung? Was ist mit dem Kindergeld, wenn man beim Ferienjob Steuern zahlen muss? Häufige Fragen zu Ferienjob Steuern zahlen
Ferienjob Steuern zahlen – davon bleiben auch viele junge Aushilfskräfte nicht verschont. – Bild: Robert Kneschke – stock.adobe.com
Warum muss ich bei meinem Ferienjob Steuern zahlen?
Endlich Ferien, Zeit ein paar Euro zu verdienen. Oder auch ein paar mehr. Tausende Schüler und Studenten nutzen die Ferienzeit so. Wer 13 oder 14 ist, darf immerhin schon einem Gelegenheitsjob nachgehen. Das heißt nicht mehr als zwei Stunden täglich, die Arbeitszeit liegt zwischen acht Uhr und 18 Uhr. Die Eltern müssen dazu ihre Einwilligung geben. Interessanter wird es ab 15 Jahre: Dann darf man schon bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Es gibt allerdings einige Einschränkungen. Zum Beispiel darf der Ferienjob weder körperlich noch psychisch belastend sein. Übrigens suchen auch viele Arbeitgeber sogar händeringend nach jungen Aushilfskräften. Denn das hilft den Unternehmen während der Urlaubszeit den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich führt der Arbeitgeber für den Jobber Steuern ab. Warum ist das so? Jeder, der Geld verdient, muss Steuern zahlen, also muss man in aller Regel auch im Ferienjob Steuern zahlen. Das sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Dort heißt es (§1 EStG):
„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“
Keine Panik: Wer vom sauer verdienten Geld im Ferienjob Steuern zahlen musste, bekommt das Steuergeld in aller Regel komplett wieder.
Ich habe bei meinem Ferienjob Steuern zahlen müssen – unter welchen Bedingungen bekomme ich das Geld zurück?
Den meisten Schülern oder Studenten fehlt sicher die Zeit, so viel zu arbeiten, dass sie mit dem Verdienst über den Grundfreibetrag kommen. Einkünfte, die unter dem Grundfreibetrag bleiben, werden nicht versteuert. Eine kurze Berechnung ab wann man beim Ferienjob Steuern zahlen muss:
Grundfreibetrag 2024 (Ledige) | 11.784,00 Euro | |
Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskosten) | + | 1.230,00 Euro |
Sonderausgaben Pauschbetrag | + | 36,00 Euro |
zusammen | 13.050,00 Euro |
Das Jahreseinkommen darf also im Jahr 2023 12.174,00 Euro nicht überschreiten. Dann erhalten Schüler und Studenten das einbehaltene Steuergeld zurück. Theoretisch könnten es auch noch bis zu 1.900 Euro mehr sein (Vorsorgepauschale). Doch Schüler zahlen üblicherweise keine Beiträge in Kranken-, Pflege und Rentenversicherung ein. Und die Krankenversicherungsbeiträge der Studenten halten sich normalerweise in einem überschaubaren Rahmen.
Dennoch: Zunächst zieht der Arbeitgeber Steuern ab. Es ist ganz wichtig für alle, die im Ferienjob Steuern zahlen mussten: Im folgenden Jahr, also jetzt, in 2024, muss eine Steuererklärung für 2023 abgegeben werden.
„Es ist eine gute Idee für Ferienjobber, die Steuererklärung einem Lohnsteuerhilfeverein zu überlassen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Das kostet nicht viel und die Experten kümmern sich dann um alles. Wer das nicht in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, alles zu verschenken. Wir haben das so oft beobachtet, dass die Steuererklärung im nächsten Jahr vergessen wird. Vielleicht gab es auch zeitlichen Stress, oder tausend andere Gründe. Im Ergebnis war dann aber das Steuergeld weg.“
Muss ich bei jedem Ferienjob Steuern zahlen? Die Ausnahme ist der Minijob. Die geringfügige Beschäftigung muss angemeldet sein. Bis Herbst 2022 hieß der Minijob auch 450 Euro-Job. Seit dem 1. Oktober 2022 muss der eigentlich 520 Euro-Job genannt werden. Die Erhöhung geht mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde einher.
Der Arbeitgeber führt dann Sozialversicherung und 2 % Pauschalsteuer – insgesamt 30 Prozent – ab. Der Arbeitnehmer, also der Minijobber, bekommt dann bis 520 Euro Brutto wie Netto.
Was ist mit der Sozialversicherung?
Zur Sozialversicherung zählen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Hier wird anders als bei den Steuern gerechnet. Es gibt die sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“. Das heißt: Der Ferienjob darf nicht länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr umfassen.
Schüler zahlen keine Beiträge in die Sozialversicherung, wenn ihr Job eine kurzfristige Beschäftigung ist.
Studenten sind bei der kurzfristigen Beschäftigung von der Renten- und Pflegeversicherung befreit. Allerdings gibt es Besonderheiten bei der Krankenversicherung. Wer über die Eltern und deren Familienversicherung versichert ist, der darf in den meisten Fällen nicht mehr als 520 Euro pro Monat mit einem Job verdienen. Wer mehr verdienen möchte, der sollte prüfen, was eine Krankenversicherung für Studenten kostet. In vielen Fällen kann sich der Wechsel lohnen.
Es gibt jedoch einige weitere Ausnahmen. Unter anderem in diesen Fällen werden dennoch alle Sozialversicherungsbeiträge fällig, für Schüler wie Studenten:
- der Ferienjob liegt vor dem Ausbildungsbeginn;
- nach dem Ferienjob beginnt ein Freiwilliges Soziales Jahr, oder der Ferienjob beginnt wenn das Freiwillige Soziale Jahr beendet wurde;
- im Anschluss an den Ferienjob beginnt ein duales Studium.
Schüler, die mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten, haben noch eine Option: Sie bleiben frei von Sozialabgaben, wenn sie einen 520-Euro-Minijob absolvieren.
Was ist mit dem Kindergeld, wenn man beim Ferienjob Steuern zahlen muss?
Das Kindergeld wird gezahlt, gleich wieviel ein Ferienjobber verdient. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Kindergeld gibt es aber auch bis zum 25. Lebensjahr wenn man noch in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium ist. Übrigens wird das Kindergeld auch dann weitergezahlt, wenn man eine Berufsausbildung nicht beginnen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gibt. In der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium wird das Kindergeld weitergezahlt. Allerdings darf diese Übergangszeit nicht länger als vier Monate dauern.
Wichtig: Gewerkschaftsvertreter empfehlen, dass Schüler nur mit einem Vertrag einen Ferienjob beginnen, der Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn klar regelt.
Häufige Fragen zu Ferienjob Steuern zahlen
Wieviel darf ich mit meinem Ferienjob maximal verdienen?
Muss ich nach einem Ferienjob eine Steuererklärung machen?
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Ferienjobber?
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag definiert das Existenzminimum, also den Betrag, den man im Jahr mindestens benötigt für Ernährung, Wohnen und zur Lebenshaltung. Dieses Existenzminimum darf nicht besteuert werden.
Die Bundesregierung setzt die Höhe auf der Grundlage des geltenden Sozialhilferechts fest. Der Bundestag erhält die Zahlen alle zwei Jahre mit dem Existenzminimumbericht.
Weitere Themen in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:
Müssen Auszubildende Steuern zahlen
Meine Tochter, 16 Jahre, machte einen Ferienjob mit Vertrag für 7,50 Euro die Stunde. Jetzt wurden 120 Euro Steuern abgezogen. Ist das rechtens?
Sie beginnt im August 2019 eine Ausbildung.
Sie wurde in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft da Sie schon einen anderen Ferienjob hatte. Das wurde ihr erzählt.
Wäre hilfreich wenn Sie mir eine Antwort geben könnten.
Danke Jenny
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Wenn Ihre Tochter schon einen anderen Ferienjob hatte ist es richtig, dass bei dem zweiten Arbeitgeber die Einstufung in die Steuerklasse 6 erfolgte. In der Steuerklasse 6 fallen Steuern auch bei geringen Einkünften an. Ihre Tochter kann aber in 2020 eine Steuererklärung für 2019 beim Finanzamt einreichen. Dabei muss sie alle Einkünfte der Ferienjobs und auch die Einkünfte der Ausbildung angeben. Wenn die gesamten Einkünfte weniger als 9.168 € betragen, bekommt Sie die abgezogene Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich bin Student und habe in meinem Ferienjob 2018 mehr als 10.036 € verdient. Ist es für mich trotzdem möglich, das gesamte einbehaltene Steuergeld zurück zu bekommen? Eventuell durch das Gegenrechnen der Ausgaben für das Studium?
Danke Leon
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins beraten dürfen. Der Gesetzgeber möchte das so.
Deshalb also nur grundsätzliche Anmerkungen: Alle Ausgaben, die mit einer Tätigkeit zusammenhängen, kann man als Werbungskosten geltend machen. Wenn diese Ausgaben weniger als 1.000 € betragen, muss man die Kosten nicht angeben, denn pauschal werden 1.000 € Werbungskosten akzeptiert. Als Sonderausgaben kann man selbstverständlich neben der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die vom Lohn abgezogen wurden, die Krankenversicherungen ansetzen, die man sonst zahlt. Geltend machen kann man üblicherweise auch Unfall-, private Haftplicht- oder KFZ-Haftpflichtversicherungen.
Azubis bzw. Studenten in der Erstausbildung können grundsätzlich auch Ausgaben für die Ausbildung/das Studium ansetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.. Lohnsteuerhilfeverein
Mein Sohn hatte in 2022 einen 3 wöchigen Ferienjob und es wurde Lohnsteuer abgeführt. Wie fülle ich jetzt welches Formular aus um eine Rückerstattung zu beantragen?
Vielen Dank
Danke für Ihre Anmerkung.
Ihre Frage ist so allgemein gestellt, dass unsere Antwort einer Beratung gleich käme. Lohnsteuerhilfe dürfen wir aber ausschließlich Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins anbieten. Der Gesetzgeber möchte das so. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.