Rentenerhöhung 2022 – Am 01.Juli 2022 wurden die Renten erhöht. In den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent, in den alten Ländern um 5,35 Prozent. Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht: Der Grundfreibetrag wurde 2022 deutlich angehoben, und zwar auf 10.347 Euro. Das bedeutet, dass 2023 weniger Rentner als sonst eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Gleichwohl bleibt die Verunsicherung, muss man jetzt Steuern zahlen oder nicht.

 

Rentenerhöhung 2022 – Wer nun Steuern zahlen muss

Die Rentenerhöhung 2022

Die Rentenerhöhung im Jahr 2022 zählt zu einer der höchsten Anpassungen in den letzten Jahrzehnten. Ruheständler in den alten Bundesländern erhalten 5,35 Prozent mehr Rente. In den neuen Ländern beträgt die Rentenerhöhung 2022 6,12 Prozent.

Parallel dazu wurde der Grundfreibetrag im Jahr 2022 deutlich erhöht. Zunächst auf 9.984 Euro. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 legte der Gesetzgeber noch einmal nach und erhöhte den Grundfreibetrag schließlich auf 10.347 Euro (rückwirkend ab 01.01.2022). Die Bundesregierung ging es nach eigenen Angaben darum, die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, durch Steuerentlastungen aufzufangen:

„Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.“

Die „Nebenwirkungen“ der Rentenerhöhung 2022

Immer mehr Renten werden besteuert. Dies hängt auch mit den jährlichen Rentenerhöhungen zusammen. Denn die Rentenerhöhungen gehen immer in voller Höhe in den zu versteuernden Teil der Rente ein. Über die Jahre gesehen werden Ruheständler auf dem Wege wieder steuerpflichtig. Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In zahlreichen Fällen müssen sie dann auch wieder Steuern zahlen.

Doch mit der Rentenerhöhung 2022 könnte es anders ausgehen. Grund dafür ist der deutlich erhöhte Grundfreibetrag. Deshalb könnten weniger Ruheständler wieder steuerpflichtig werden. Zudem könnte es so ausgehen, dass bislang steuerpflichtige Rentner 2022 nicht mehr steuerpflichtig sind.

Das bedeutet aber auch: Die Unsicherheit unter Rentnern bleibt erhalten. Ist man jetzt wieder steuerpflichtig oder nicht mehr? „So oder so, wir raten Rentnern selbst aktiv zu werden und nicht abzuwarten, bis das Finanzamt sich bei ihnen meldet“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Das könne im Zweifel sogar kostspielig werden. „Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass das Finanzamt Rentner auffordert, Steuererklärungen für mehrere Jahre einzureichen. Dabei mussten einige Betroffene Steuern von über 3.000 Euro plus Zinsen und Verspätungszuschlag zahlen.“

Die Rentenerhöhung 2022 und die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung

“Im Jahr 2020 haben 21,8 Millionen Menschen Leistungen in Höhe von 341 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten”, schreibt das Statistische Bundesamt. Nach Angaben der Wiesbadener Statistiker waren knapp 64 Prozent der Rentenleistungen steuerpflichtig. Diese Zahl wächst stetig weiter. Denn seit 2005 wird die gesetzliche Rente ganz allmählich umgestellt auf die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, steigt, parallel dazu werden im Berufsleben die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend steuerfrei gestellt.

Wie hoch der steuerpflichtige Anteil für jeden Einzelnen ist, das richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Im Jahr 2022 lag der steuerpflichtige Anteil der Rente bei 82 Prozent. Fiel der Renteneintritt also in das Jahr 2022, dann müssen fortan 82 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden. Den steuerpflichtigen Anteil legt das Finanzamt fest, dieser ändert sich dann auch nicht mehr. Wie sich der steuerpflichtige Rentenanteil entwickelt hat und noch entwickeln wird, zeigt eine Tabelle im Einkommensteuergesetz (EStG) § 22.

Was die Rentenerhöhung 2022 für die Steuererklärung 2022 bedeutet

Wer wird nach der Rentenerhöhung 2022 wieder steuerpflichtig? So kann man grob überschlagen: Steuerpflichtigen Anteil der Rente ermitteln, die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen. Übersteigt der verbleibende Betrag den Grundfreibetrag, so besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Diese Modellrechnung bezieht sich nur auf Rentner, die keine zusätzlichen Einkünfte haben.

Wann muss man als Rentner Steuern zahlen? Übersteigt der steuerpflichte Rentenanteil den Grundfreibetrag, bedeutet das aber noch nicht, dass man nun auch Steuern zahlen muss.

Diese Berechnung ist komplex und hängt von einer Reihe individueller Faktoren ab. Nur zwei Beispiele: So können Ruheständler zum Beispiel in vielen Fällen Krankheitskosten geltend machen; auch kann zum Beispiel der Grad der Behinderung eine steuerentlastende Rolle spielen. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenerhöhung 2022

Wie sieht die Rentenerhöhung 2022 aus?
2022 gab es eine unerwartet kräftige Rentenanpassung. In den alten Bundesländern stieg die Rente um 5,35 Prozent. In den neuen Bundesländern wurde diese 6,12 Prozent angehoben.
Wo lag der Grundfreibetrag 2022?
Der Grundfreibetrag lag 2022 bei 10.347 Euro. Die Bundesregierung hatte im Verlauf des Jahres mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 den Grundfreibetrag noch einmal angehoben, vor allem wegen der dramatisch gestiegenen Energiepreise.
Wie wirkt sich dieser Grundfreibetrag auf die Besteuerung der Renten aus?
Der Grundfreibetrag von 10.347 Euro des Jahres 2022 wird dazu führen, dass weniger Rentner erstmals wieder eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Erhöhung wird aber auch dazu führen, dass zahlreiche Rentner, die 2021 noch steuerpflichtig waren, dies 2022 nicht mehr sind.
Fließt die Rentenerhöhung 2022 nicht wie alle Rentenerhöhungen in den steuerpflichtigen Rentenanteil ein?
Jede Rentenerhöhung wird zu 100 % dem steuerpflichtigen Rentenanteil zugerechnet. Das ist der Grund dafür, warum nach jeder Rentenerhöhung zahlreiche Rentner, die bis dahin keine Steuern zahlen mussten, plötzlich zumindest steuerpflichtig werden und in vielen Fällen auch Geld an das Finanzamt überweisen müssen. 2022 gab es aber auch die deutliche Erhöhung des Grundfreibetrags. Dieser ist ausschlaggebend für die Steuerpflicht.
Wie hoch war der steuerpflichtige Anteil der Rente im Jahr 2022?
Steuerzahler mit Renteneintritt im Jahr 2022 müssen 82 Prozent der Rente versteuern. 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil erneut um einen Prozentpunkt auf 83 Prozent.
Muss ich also jedes Jahr einen höheren Anteil meiner Rente versteuern?
Das Finanzamt legt für jeden Rentner den zu versteuernden Anteil einmal fest. Dieser ändert sich dann auch nicht mehr. Maßgeblich ist der Renteneintritt. Anders ausgedrückt: Bei Renteneintritt im Jahr 2022 liegt der steuerpflichtige Anteil dauerhaft bei 82 Prozent. Bei Renteneintritt 2005 dagegen dauerhaft bei 50 Prozent.
Führt der 520-Euro-Job dazu, dass ich jetzt Steuern zahlen muss?
Rentner, die einen 450-Euro-Job bzw. seit 01.10.2022 einen 520-Euro-Job haben: Diese „geringfügige Beschäftigung“ wirkt sich nicht auf die Steuerpflicht aus.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2022 abgeben?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 endet am 02. Oktober 2023. Rentner, die sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, können die Steuererklärung 2022 auch noch bis zum 31. Juli 2023 abgeben.

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Rentenerhöhung 2022 – Wer nun Steuern zahlen muss ultima modifica: 2023-07-27T10:08:14+02:00 da Redaktion LSTHV