Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen – Für die Steuererklärungen 2023 immer noch ein großes Thema: Kurzarbeit. Wer in dem Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat, der ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2. Juni 2025, aber nur dann, wenn die Steuern von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Nach Kurzarbeit Steuererklärung machen – Droht auch eine Steuernachzahlung Kurzarbeit? Kurzarbeit Steuererklärung: Abgabefrist ist der 2. Juni 2025 Wie viele Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit Steuererklärung und einer möglichen Steuernachzahlung nach Kurzarbeit betroffen? Warum müssen viele Arbeitnehmer Steuern nachzahlen? Thema Steuernachzahlung bei Kurzarbeit Die Sonderregeln zum Thema Steuernachzahlung Kurzarbeit und Kurzarbeit Steuererklärung Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit Steuererklärung und Steuernachzahlung Kurzarbeit auf einen BlickNach Kurzarbeit Steuererklärung machen – Droht auch eine Steuernachzahlung Kurzarbeit?
Vielen Kurzarbeitern droht die Steuernachzahlung Kurzarbeit. Andererseits können aber auch viele trotz Kurzarbeit mit einer Steuererstattung rechnen. Wie es nun für jeden einzelnen Betroffenen ausgeht, hängt von zahlreichen individuellen steuerlichen Faktoren ab. Es gibt auch keine Grundregel nach der man berechnen könnte, ob nun eine Erstattung kommt oder mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Von Kurzarbeit Betroffene sollten sich auch nicht auf die Ergebnisse der zahlreichen, im Internet angebotenen Kurzarbeit-Rechner allein verlassen. Bei der seriösen Berechnung spielen alle steuerlich wesentlichen Lebensumstände eine Rolle, das gilt ebenso für die Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und andere steuermindernde Ausgaben im Steuerjahr.
Kurzarbeit Steuererklärung – gut beraten ist, wer einen Steuerfachmann oder eine Steuerfachfrau anspricht. So erhält man Gewissheit, ob man mit einer Steuernachzahlung Kurzarbeit rechnen muss oder sich auf eine Steuererstattung durch das Finanzamt freuen kann. Die Steuerfachleute in einem Lohnsteuerhilfeverein oder die Steuerberater können dies ausrechnen.
Kurzarbeit Steuererklärung: Abgabefrist ist der 2. Juni 2025
Gewiss ist dies: Bei Kurzarbeit Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen, das ist Pflicht. Wenn man 2023 mehr als 410 Euro aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, dann verlangt das Finanzamt die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023.
Waren Sie im Jahr 2023 von Kurzarbeit betroffen, dann ist der letzte Abgabetag für die Kurzarbeit Steuererklärung der 2. Juni 2025. Allerdings gilt die Fristverlängerung nur, wenn Sie Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins sind oder von einem Steuerberater beraten werden.
Der Vorteil, wenn Kurzarbeiter die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen: Sie gewinnen zusätzliche Zeit. Sie erhalten nicht nur eine zuverlässige Antwort auf die Frage Steuernachzahlung Kurzarbeit oder gibt es doch eine Steuererstattung vom Finanzamt.
Wie viele Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit Steuererklärung und einer möglichen Steuernachzahlung nach Kurzarbeit betroffen?
Die Zahlen vor der Corona-Pandemie sind noch nicht wieder erreicht. Immerhin ist die Kurzarbeit deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 (bis einschließlich November) waren durchschnittlich rund 428.000 Personen in Kurzarbeit, so die Bundesagentur für Arbeit. Aktuellere Daten lagen noch nicht vor. Im April 2020 gab es die höchsten Kurzarbeiterzahlen: Knapp sechs Millionen (5.995.428) Arbeitnehmer waren betroffen. Diese Zahl veröffentlichte das Statistische Bundesamt in dem Dossier “Daten zur COVID-19-Pandemie” (Stand: Juli 2021).
Steuernachzahlung Kurzarbeit – Kurzarbeit Steuererklärung – so wird das Kurzarbeitergeld berechnet. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber reduziert die Arbeitszeit der Mitarbeiter um 50 Prozent. Die Betroffenen erhalten folglich auch nur noch 50 Prozent des ursprünglichen Lohns. Anders ausgedrückt: Der Verdienstausfall liegt in diesem Beispiel bei 50 Prozent. Um den Verdienstausfall abzumildern zahlt die Arbeitslosenversicherung einen Teil des Verdienstausfalls. In dem Beispiel heißt das: Verdienstausfall 50 Prozent – davon erhalten die Betroffenen anfangs 60 Prozent als Kurzarbeitergeld. Lebt im Haushalt eines der Betroffenen noch ein Kind, gleicht die Arbeitslosenversicherung 67 Prozent des Lohnausfalls aus.
Warum müssen viele Arbeitnehmer Steuern nachzahlen? Thema Steuernachzahlung bei Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Warum kann es dennoch in zahlreichen Fällen zu einer Steuernachzahlung kommen? Grund dafür ist der sogenannte “Progressionsvorbehalt”. Das heißt: Das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz. Auf die steuerpflichtigen Einkünfte müssen also höhere Steuern gezahlt werden. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen alle Lohnersatzleistungen. Dazu zählen neben den Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung auch Krankengeld, Elterngeld, Insolvenz- oder Arbeitslosengeld. Anders ausgedrückt: Obwohl alle Lohnersatzleistungen steuerfrei sind, führen zu einem höheren Steuersatz. Das kann im Ergebnis bedeuten, dass man Steuern nachzahlen muss.
Ist man verpflichtet, nach Kurzarbeit eine Steuererklärung einzureichen, dann geht das Finanzamt so vor: Das Kurzarbeitergeld wird zu den gesamten steuerpflichtigen Einkünften des Steuerjahres dazugerechnet. Auch die – ebenfalls weitgehend steuerfreie – Aufstockung durch den Arbeitgeber wird hinzugerechnet. Der Gesamtbetrag führt folglich zu einem erhöhten Steuersatz.
Der höhere Steuersatz wird dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewendet.
Auch wenn nicht jeder Kurzarbeiter, der eine Steuererklärung abgeben muss, Steuern nachzahlt: Das Bundesfinanzministerium bezifferte die durch den Progressionsvorbehalt entstehenden Steuerbelastungen für Kurzarbeiter für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Antwort der Behörde auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Linke) hervor.
Die Sonderregeln zum Thema Steuernachzahlung Kurzarbeit und Kurzarbeit Steuererklärung
Der Gesetzgeber rechnete bedingt durch die Corona-Pandemie mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Um diese einzudämmen, erleichterte man den Zugang zur Kurzarbeit. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit wurde zulezt noch einmal verlängert und läuft nun aus. Auf den Seiten der Bundesregierung heißt es zu den Sonderregelungen zur Kurzarbeit:
„Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten. Das verschafft Unternehmen und Beschäftigten Sicherheit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.“
Das heißt: Kurzarbeit Steuererklärung bleibt ebenso ein Thema wie Steuernachzahlung Kurzarbeit.
Dies sind die wichtigsten Sonderregelungen:
- Sind mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Entgeltausfall bedroht, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Normalerweise gibt es Kurzarbeitergeld gelt erst, wenn ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
- Kurzarbeitergeld gibt es auch dann, wenn zuvor keine Minusstunden aufgebaut wurden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit Steuererklärung und Steuernachzahlung Kurzarbeit auf einen Blick
Wer muss nach Kurzarbeit eine Steuererklärung machen?
Ich habe 2023 Kurzarbeitergeld erhalten – bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Wer muss nach Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Ist das Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Und warum muss ich trotz Gehaltseinbußen durch die Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Was heißt „Progressionsvorbehalt“?
Woher kommt der Progressionsvorbehalt?
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Ist man während Kurzarbeit krankenversichert?
Wie lange gilt der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit noch?
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