Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen – Für die Steuererklärungen 2025 immer noch ein großes Thema: Kurzarbeit. Wer in dem Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hat, der ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, hat bis zum 28.02.2027 Zeit.
Inhaltsverzeichnis
Nach Kurzarbeit Steuererklärung machen – Droht auch eine Steuernachzahlung Kurzarbeit? Kurzarbeit Steuererklärung: Abgabefristen 2026 Wie viele Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit Steuererklärung und einer möglichen Steuernachzahlung nach Kurzarbeit betroffen? Warum müssen viele Arbeitnehmer Steuern nachzahlen? Thema Steuernachzahlung bei Kurzarbeit Die Sonderregel zum Thema Steuernachzahlung Kurzarbeit und Kurzarbeit Steuererklärung Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit Steuererklärung und Steuernachzahlung Kurzarbeit auf einen Blick
Nach Kurzarbeit Steuererklärung machen – Droht auch eine Steuernachzahlung Kurzarbeit?
Vielen Kurzarbeitern droht die Steuernachzahlung Kurzarbeit. Andererseits können aber auch viele trotz Kurzarbeit mit einer Steuererstattung rechnen. Wie es nun für jeden einzelnen Betroffenen ausgeht, hängt von zahlreichen individuellen steuerlichen Faktoren ab. Es gibt auch keine Grundregel nach der man berechnen könnte, ob nun eine Erstattung kommt oder mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Von Kurzarbeit Betroffene sollten sich auch nicht auf die Ergebnisse der zahlreichen, im Internet angebotenen Kurzarbeit-Rechner allein verlassen. Bei der seriösen Berechnung spielen alle steuerlich wesentlichen Lebensumstände eine Rolle, das gilt ebenso für die Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und andere steuermindernde Ausgaben im Steuerjahr.
Kurzarbeit Steuererklärung – gut beraten ist, wer einen Steuerfachmann oder eine Steuerfachfrau anspricht. So erhält man Gewissheit, ob man mit einer Steuernachzahlung Kurzarbeit rechnen muss oder sich auf eine Steuererstattung durch das Finanzamt freuen kann. Die Steuerfachleute in einem Lohnsteuerhilfeverein oder die Steuerberater können dies ausrechnen.
Kurzarbeit Steuererklärung: Abgabefristen 2026
Gewiss ist dies: Bei Kurzarbeit Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen, das ist Pflicht. Wenn man 2024 oder 2025 mehr als 410 Euro aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, dann verlangt das Finanzamt die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 bzw. 2025.
Waren Sie im Jahr 2024 von Kurzarbeit betroffen, dann ist der letzte Abgabetag für die Kurzarbeit Steuererklärung der 30. April 2026. Allerdings gilt die Fristverlängerung nur, wenn Sie Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins sind oder von einem Steuerberater beraten werden.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026. Die Abgabefrist verlängert sich bis zum 28. Februar 2027 für alle Steuerzahler, die Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins sind oder von einem Steuerberater beraten werden.
Der Vorteil, wenn Kurzarbeiter die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen: Sie gewinnen zusätzliche Zeit. Sie erhalten nicht nur eine zuverlässige Antwort auf die Frage Steuernachzahlung Kurzarbeit oder gibt es doch eine Steuererstattung vom Finanzamt.
Wie viele Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit Steuererklärung und einer möglichen Steuernachzahlung nach Kurzarbeit betroffen?
Die Zahlen vor der Corona-Pandemie sind noch nicht wieder erreicht. Immerhin ist die Kurzarbeit deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 (bis einschließlich November) waren durchschnittlich rund 428.000 Personen in Kurzarbeit, so die Bundesagentur für Arbeit. Aktuellere Daten lagen noch nicht vor. Im April 2020 gab es die höchsten Kurzarbeiterzahlen: Knapp sechs Millionen (5.995.428) Arbeitnehmer waren betroffen. Diese Zahl veröffentlichte das Statistische Bundesamt in dem Dossier “Daten zur COVID-19-Pandemie” (Stand: Juli 2021).
Steuernachzahlung Kurzarbeit – Kurzarbeit Steuererklärung – so wird das Kurzarbeitergeld berechnet. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber reduziert die Arbeitszeit der Mitarbeiter um 50 Prozent. Die Betroffenen erhalten folglich auch nur noch 50 Prozent des ursprünglichen Lohns. Anders ausgedrückt: Der Verdienstausfall liegt in diesem Beispiel bei 50 Prozent. Um den Verdienstausfall abzumildern zahlt die Arbeitslosenversicherung einen Teil des Verdienstausfalls. In dem Beispiel heißt das: Verdienstausfall 50 Prozent – davon erhalten die Betroffenen anfangs 60 Prozent als Kurzarbeitergeld. Lebt im Haushalt eines der Betroffenen noch ein Kind, gleicht die Arbeitslosenversicherung 67 Prozent des Lohnausfalls aus.
Warum müssen viele Arbeitnehmer Steuern nachzahlen? Thema Steuernachzahlung bei Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Warum kann es dennoch in zahlreichen Fällen zu einer Steuernachzahlung kommen? Grund dafür ist der sogenannte “Progressionsvorbehalt”. Das heißt: Das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz. Auf die steuerpflichtigen Einkünfte müssen also höhere Steuern gezahlt werden. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen alle Lohnersatzleistungen. Dazu zählen neben den Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung auch Krankengeld, Elterngeld, Insolvenz- oder Arbeitslosengeld. Anders ausgedrückt: Obwohl alle Lohnersatzleistungen steuerfrei sind, führen zu einem höheren Steuersatz. Das kann im Ergebnis bedeuten, dass man Steuern nachzahlen muss.
Ist man verpflichtet, nach Kurzarbeit eine Steuererklärung einzureichen, dann geht das Finanzamt so vor: Das Kurzarbeitergeld wird zu den gesamten steuerpflichtigen Einkünften des Steuerjahres dazugerechnet. Auch die – ebenfalls weitgehend steuerfreie – Aufstockung durch den Arbeitgeber wird hinzugerechnet. Der Gesamtbetrag führt folglich zu einem erhöhten Steuersatz.
Der höhere Steuersatz wird dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewendet.
Auch wenn nicht jeder Kurzarbeiter, der eine Steuererklärung abgeben muss, Steuern nachzahlt: Das Bundesfinanzministerium bezifferte die durch den Progressionsvorbehalt entstehenden Steuerbelastungen für Kurzarbeiter für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro. Dies geht aus einer Antwort der Behörde auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Linke) hervor.
Die Sonderregel zum Thema Steuernachzahlung Kurzarbeit und Kurzarbeit Steuererklärung
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber erneut verlängert. Diese beträgt weiterhin 24 Monate. Die Regelung gilt bis Ende 2026. Auf den Seiten der Bundesregierung heißt es zu den Sonderregelungen zur Kurzarbeit:
„Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 24 Monate. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Betroffene Unternehmen haben damit Planungssicherheit bis Ende 2026.“
Das heißt: Kurzarbeit Steuererklärung bleibt ebenso ein Thema wie Steuernachzahlung Kurzarbeit.
Ab 2027 gilt dann wieder die „normale“ Regelung. Das heißt ab 01.01.2027 kann Kurzarbeitergeld nur für maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit Steuererklärung und Steuernachzahlung Kurzarbeit auf einen Blick
Wer muss nach Kurzarbeit eine Steuererklärung machen?
Ich habe 2024 Kurzarbeitergeld erhalten – bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Wer muss nach Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Ist das Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Und warum muss ich trotz Gehaltseinbußen durch die Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Was heißt „Progressionsvorbehalt“?
Woher kommt der Progressionsvorbehalt?
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Ist man während Kurzarbeit krankenversichert?
Wie lang ist die maximale Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld?
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