Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen – Ganz wichtig: Kurzarbeiter, die 2022 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhielten, sind verpflichtet, die Steuerunterlagen auszufüllen. Das betrifft auch Steuerzahler, die eine andere “Lohnersatzleistung” erhalten haben, also zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld, Insolvenz- oder Arbeitslosengeld.

Kurzarbeit Steuererklärung - Steuernachzahlung Kurzarbeit. Damit müssen Betroffene rechnen
 

Nach Kurzarbeit Steuererklärung machen – Droht auch eine Steuernachzahlung Kurzarbeit?

Vielen Kurzarbeitern droht die Steuernachzahlung Kurzarbeit. Aber viele können trotz Kurzarbeit mit einer Steuererstattung rechnen. Wie es nun für jeden einzelnen ausgeht, hängt von zahlreichen individuellen steuerlichen Faktoren ab. es gibt auch keine Grundregel nach der man berechnen könnte, ob nun eine Erstattung kommt oder mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Von Kurzarbeit Betroffene sollten sich auch nicht auf die Ergebnisse der zahlreichen, im Internet angebotenen Kurzarbeit-Rechner allein verlassen. Bei der seriösen Berechnung spielen alle steuerlich wesentlichen Lebensumstände eine Rolle, das gilt ebenso für die Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und andere steuermindernde Ausgaben im Steuerjahr.

Kurzarbeit Steuererklärung – gut beraten ist, wer einen Steuerfachmann oder eine Steuerfachfrau anspricht. So erhält man Gewissheit, ob man mit einer Steuernachzahlung Kurzarbeit rechnen muss oder sich auf eine Steuererstattung durch das Finanzamt freuen kann. Die Steuerfachleute in einem Lohnsteuerhilfeverein oder die Steuerberater können dies ausrechnen.

Kurzarbeit Steuererklärung: Abgabefrist ist der 1. bzw. der 2. November

Gewiss ist dies: Bei Kurzarbeit Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen, das ist Pflicht. Wenn man 2020 mehr als 410 Euro aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, dann verlangt das Finanzamt die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2020.

Waren Sie im Jahr 2020 von Kurzarbeit betroffen, dann ist der letzte Abgabetag für die Kurzarbeit Steuererklärung der 31. Oktober. Da dieser auf einen Sonntag fällt, kann man die Steuerformulare allerspätestens auch noch am 1. November einreichen. In einigen Bundesländern ist der 1. November ein gesetzlicher Feiertag (Allerheiligen). Dort erhalten Steuerzahler noch einen weiteren Tag. Sie müssen spätestens am 2.11.2021 abgeben.

Der Vorteil, wenn Kurzarbeiter die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater machen lassen: Sie gewinnen zusätzliche Zeit. Sie erhalten nicht nur eine zuverlässige Antwort auf die Frage Steuernachzahlung Kurzarbeit oder gibt es doch eine Steuererstattung vom Finanzamt. Sondern Sie müssen die Steuererklärung Kurzarbeit dann erst Ende Mai des folgenden Jahres – also 2022 – fertigstellen.

Wer aber nicht bis spätestens 31. Mai 2022 die Steuererklärung eingereicht hat, der muss mit einer Aufforderung durch das Finanzamt und einem Verspätungszuschlag rechnen.

Wie viele Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit Steuererklärung und einer möglichen Steuernachzahlung nach Kurzarbeit betroffen?

Im April 2020 gab es die höchsten Kurzarbeiterzahlen: Knapp sechs Millionen (5.995.428) Arbeitnehmer waren betroffen. Diese Zahl veröffentlichte das Statistische Bundesamt in dem Dossier “Daten zur COVID-19-Pandemie” (Stand: Juli 2021). Nach den Angaben der Wiesbadener Statistiker lagen die Kurzarbeiterzahlen im Oktober 2020 bei rund zwei Millionen. Im Februar 2021 waren 3.358.070 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Hochrechnungen zufolge sollen im Juli 2021 noch 1.537.862 Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein.

Steuernachzahlung Kurzarbeit – Kurzarbeit Steuererklärung – so wird das Kurzarbeitergeld berechnet. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber reduziert die Arbeitszeit der Mitarbeiter um 50 Prozent. Die Betroffenen erhalten folglich auch nur noch 50 Prozent des ursprünglichen Lohns. Anders ausgedrückt: Der Verdienstausfall liegt in diesem Beispiel bei 50 Prozent. Um den Verdienstausfall abzumildern zahlt die Arbeitslosenversicherung einen Teil des Verdienstausfalls. In dem Beispiel heißt das: Verdienstausfall 50 Prozent – davon erhalten die Betroffenen anfangs 60 Prozent als Kurzarbeitergeld. Lebt im Haushalt eines der Betroffenen noch ein Kind, gleicht die Arbeitslosenversicherung 67 Prozent des Lohnausfalls aus.

Warum müssen viele Arbeitnehmer Steuern nachzahlen? Thema Steuernachzahlung bei Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Warum kann es dennoch in zahlreichen Fällen zu einer Steuernachzahlung kommen? Grund dafür ist der sogenannte “Progressionsvorbehalt”. Das heißt: Das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz. Auf die steuerpflichtigen Einkünfte müssen also höhere Steuern gezahlt werden. Dem Progressionsvorbehalt unterliegen alle Lohnersatzleistungen. Dazu zählen neben den Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung auch Krankengeld, Elterngeld, Insolvenz- oder Arbeitslosengeld. Anders ausgedrückt: Obwohl alle Lohnersatzleistungen steuerfrei sind, führen zu einem höheren Steuersatz. Das kann im Ergebnis bedeuten, dass man Steuern nachzahlen muss.

Ist man verpflichtet, nach Kurzarbeit eine Steuererklärung einzureichen, dann geht das Finanzamt so vor: Das Kurzarbeitergeld wird zu den gesamten steuerpflichtigen Einkünften des Steuerjahres dazugerechnet. Auch die – ebenfalls weitgehend steuerfreie – Aufstockung durch den Arbeitgeber wird hinzugerechnet. Der Gesamtbetrag führt folglich zu einem erhöhten Steuersatz.

Der höhere Steuersatz wird dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewendet.

Auch wenn nicht jeder Kurzarbeiter, der eine Steuererklärung abgeben muss, Steuern nachzahlt: Das Bundesfinanzministerium rechnet für das Steuerjahr 2020 damit, dass durch den Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeit rund 1,6 Milliarden Euro mehr Steuern in die Staatskasse fließen.

Die Corona-Sonderregeln zum Thema Steuernachzahlung Kurzarbeit und Kurzarbeit Steuererklärung

Der Gesetzgeber rechnete bedingt durch die Corona-Pandemie mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Um diese einzudämmen, erleichterte man den Zugang zur Kurzarbeit. Auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums heißt es zu den Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit:

„Kurzarbeitergeld soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Arbeitsausfälle haben.“

Im Wesentlichen gelten die Sonderregeln noch bis Ende 2021. Das heißt: Kurzarbeit Steuererklärung bleibt ebenso ein Thema wie Steuernachzahlung Kurzarbeit.

Dies sind die wichtigsten Sonderregelungen:

  • Bis zu 24 Monate lang darf Kurzarbeitergeld gezahlt werden und zwar ohne Unterbrechung;
  • je länger die Kurzarbeit andauert, desto höher die Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung;
  • bis zum vierten Monat beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent, lebt ein Kind im Haushalt, sind es 67 Prozent;
  • liegt der Entgeltausfall bei über 50 Prozent, erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 % mit Kind);
  • ab dem siebten Monat steigt das Kurzarbeitergeld noch einmal und zwar auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kind).

Diese Sonderregeln für die Kurzarbeit gelten für die Jahre 2020 und 2021. Außerdem vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang zur Kurzarbeit. Eine der wichtigsten Sonderregeln betrifft die Voraussetzungen. Normalerweise muss ein Drittel der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein. Während Corona reicht es aus, wenn mindestens zehn Prozent der Arbeitnehmer eines Unternehmens betroffen sind.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kurzarbeit Steuererklärung und Steuernachzahlung Kurzarbeit auf einen Blick

Wer muss nach Kurzarbeit eine Steuererklärung machen?
Jeder, der in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Das trifft im übrigen auch auf alle anderen Lohnersatzleistungen zu. Lohnersatzleistungen sind neben dem Kurzarbeitergeld zum Beispiel Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld. Die Pflichtveranlagung führt aber nicht automatisch zur Steuernachzahlung nach Kurzarbeit.
Ich habe 2020 Kurzarbeitergeld erhalten – bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 hat der Gesetzgeber um drei Monate verlängert. Das heißt, die Steuererklärung muss allerspätestens am 1. November 2021 dem Finanzamt vorliegen. In den Bundesländern, in denen der 1. November ein Feiertag ist (Allerheiligen), müssen die Steuerformulare spätestens am 2. November eingereicht werden.
Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beraten lässt, der erhält ebenfalls eine dreimonatige Fristverlängerung: Die Einkommensteuererklärung 2020 muss in diesen Fällen spätestens am 31. Mai 2022 abgegeben sein.
Wer muss nach Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Die Steuernachzahlung Kurzarbeit hängt vom Einzelfall ab. Viele werden Steuern nachzahlen müssen, viele wiederum erhalten trotz der Zahlungen von Kurzarbeitergeld dennoch eine Steuererstattung. Zuverlässige Antworten bieten hier nur Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater an. Im übrigen lohnt es sich auch aus einem anderen Grund, einen Steuerexperten oder eine Steuerexpertin die Steuern machen zu lassen: Die Steuerprofis sorgen dafür, dass man alle Steuervorteile und Förderungen ausschöpft.
Ist das kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wie alle Lohnersatzleistungen. Auch die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind im Wesentlichen steuerfrei.
Und warum muss ich trotz Gehaltseinbußen durch die Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Ausschlaggebend für Steuernachzahlungen bei Kurzarbeit ist der sog. “Progressionsvorbehalt”. Dadurch steigt der Steuersatz, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden. In der Folge kann es dann in zahlreichen aber bei weitem nicht in allen Fällen zu einer Steuernachzahlung kommen.
Was heißt “Progressionsvorbehalt”?
Der Begriff Progressionsvorbehalt beschreibt eine Neuberechnung des Steuersatzes durch das Finanzamt. Hat ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld erhalten, dann rechnet das Finanzamt die Zahlungen zu den gesamten Einkünften des Jahres dazu. Daraus ergibt sich nach Kurzarbeit ein erhöhter Steuersatz. Mit diesem werden dann die Einkünfte, die man versteuern muss, besteuert. Wichtig bei Kurzarbeit Steuererklärung und Steuernachzahlung Kurzarbeit: Der durch den Progressionsvorbehalt erhöhte Steuersatz führt dennoch nicht zwangsläufig zu einer Steuernachzahlung.
Woher kommt der Progressionsvorbehalt?
Die Höhe der Steuern bzw. des Steuersatzes orientiert sich an der wirtschaftlichen bzw. der finanziellen Leistungsfähigkeit. Vereinfacht ausgedrückt: Wer mehr verdient, soll höhere Steuern zahlen. Auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen tragen in gewisser Weise zu dieser Leistungsfähigkeit bei. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber schon vor Langem den Progressionsvorbehalt eingeführt. Dieses steuerliche Instrument gibt es übrigens nicht nur in Deutschland sondern in zahlreichen weiteren Ländern, so auch in Österreich oder der Schweiz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schreibt in einem Text zu Kurzarbeit und Einkommensteuer 2020: “Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Vorbehalt deshalb nicht von vornherein als ungerecht abzulehnen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat den Mechanismus gebilligt.” Gleichwohl forderte unter anderem der DGB, den Progressionsvorbehalt während der Corona-Pandemie auszusetzen um mögliche “untragbare Mehrbelastungen” für Beschäftigte zu verhindern.
Wie wirkt sich die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber auf die Steuer aus?
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diese Zuschüsse weitgehend steuerfrei gestellt. Das heißt: Wenn Aufstockung und Kurarbeitergeld nicht über 80 Prozent des ausgefallenen Lohnes hinausgehen, ist der Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei gestellt. Die Sonderregelung gilt für den Zeitraum 1.3.2020 bis 31.12.2021. Unter “normalen” Umständen ist die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber steuerpflichtig.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes liegt bei 60 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, dann gibt es 67 Prozent. Die Sonderregel während der Corona-Pandemie: Ab dem vierten Monat erhalten Kurzarbeiter 70 Prozent des ausgefallenen Gehalts, bzw. 77 Prozent mit Kind. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld noch einmal und zwar auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent (mit Kind). Das erhöhte Kurzarbeitergeld gilt nur bis 31.12.2021 und nur dann, wenn betroffene Steuerzahler vor dem 31. März 2021 erstmals Kurzarbeitergeld erhalten haben. Kurzarbeitergeld erhalten in der Regel auch Leiharbeiter.
Ist man während Kurzarbeit krankenversichert?
Ja, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht während Kurzarbeit fort. Das gilt im übrigen auch für die Renten-, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung. Auch die betriebliche Unfallversicherung bleibt bestehen.
Wie lange gilt der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit noch?
Zur Zeit gelten einige der Sonderregeln noch bis 31.12.2020. Im Rahmen der Sonderregeln können Unternehmen Kurzarbeit beantragen, wenn der Arbeitsausfall mindestens zehn Prozent beträgt. Allerdings muss das Unternehmen erstmalig vor September 2021 Kurzarbeitergeld erhalten haben.
Wo erhält man weitere Informationen zur Kurzarbeit, die über steuerrechtliche Fragen hinausgehen?
Über die Corona-Sonderregelungen informiert die → Agentur für Arbeit oder etwa er → DGB.

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Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen ultima modifica: 2023-01-02T14:47:52+01:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein