Homeoffice von der Steuer absetzen – Jahressteuergesetz 2020 – Die wichtigsten Änderungen – Wer wegen Corona zu Hause arbeiten musste, der kann mit dem Homeoffice Steuern sparen. Eine Steuerentlastung ist auch dann möglich, wenn das Homeoffice am Küchentisch untergebracht war oder in einer Ecke im Wohnzimmer. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Homeoffice in der Steuererklärung geltend machen und wer tatsächlich davon profitieren kann. Außerdem haben wir weitere wichtige Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Das Jahressteuergesetz 2020 und wie man das Homeoffice von der Steuer absetzen kann Homeoffice von der Steuer absetzen – wer davon profitiert So kann man das Homeoffice von der Steuer absetzen Das Homeoffice von der Steuer absetzen oder das häusliche Arbeitszimmer geltend machen? Aufstockungen bleiben 2021 steuerfrei – Die weiteren Regelungen im Jahressteuergesetz 2020 Jahressteuergesetz 2020 fördert das Ehrenamt FAQ zu Homeoffice von der Steuer absetzen und Jahressteuergesetz 2020Das Jahressteuergesetz 2020 und wie man das Homeoffice von der Steuer absetzen kann
Steuerentlastung für Heimarbeiter: Auch wer kein häusliches Arbeitszimmer hat, kann die Heimarbeit im sogenannten Homeoffice von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Heimarbeitsplatz in der Küche untergebracht ist, oder im Flur. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2020 erlaubt der Gesetzgeber Steuerzahlern, dass sie auch das improvisierte Homeoffice steuerlich geltend machen. Pauschal fünf Euro pro Tag kann man für das Homeoffice in die Steuererklärung eintragen.
Die Bundesregierung schreibt zu Steuererleichterungen während der Corona-Pandemie:
“Um die Folgen die Corona-Pandemie weiter abzufedern, sieht das Jahressteuergesetz zahlreiche Entlastungen vor. Arbeiten im Homeoffice: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.”
Das muss man bei der Homeoffice-Pauschale beachten:
- Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können die Pauschale nur für die Tage ansetzen, an denen sie ausschließlich in der eigenen Wohnung gearbeitet haben;
- Die Homeoffice-Pauschale akzeptiert das Finanzamt nur für die Jahre 2020 und 2021;
- Wer das Homeoffice von der Steuer absetzen möchte, kann maximal 600 Euro geltend machen. Folglich kann man bis zu 120 Heimarbeitstage steuerlich geltend machen;
- Die Steuererleichterung gibt es nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Vielmehr wird diese in die Werbungskostenpauschale eingerechnet.
Homeoffice von der Steuer absetzen – wer davon profitiert
“Viele Heimarbeiter werden von der Steuererleichterung nicht profitieren können“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: “Und zwar diejenigen, deren Werbungskosten den 1.000-Euro-Pauschbetrag nicht übersteigen.“
Darüber hinaus müssen Heimarbeiter bedenken, dass für die Tage im Homeoffice die Fahrtkostenpauschale entfällt. Das heißt: Betroffene Heimarbeiter sollten damit rechnen, dass sie insgesamt weniger Werbungskosten geltend machen können.
Bernd Werner: „Immerhin ist die Regelung ein Schritt in die richtige Richtung: Der Begriff Homeoffice ist jetzt auch in das Steuerrecht eingeführt.“
Vom Homeoffice steuerlich profitieren können Arbeitnehmer, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr 2020 hatten. Es lohnt sich also, die Unterlagen und Belege genau durchzusehen. Die Anschaffung einer Webcam zum Beispiel zählt in der Regel zu den Werbungskosten. Auch der Kauf eines Bürostuhls, auf dem man besser arbeiten kann als auf einem Küchenstuhl, fällt ebenfalls unter die Werbungskosten. Ein neues Regal für die Unterlagen, ein Drucker oder auch ein PC – diese und vergleichbare Anschaffungen kann man als Werbungskosten geltend machen und so auch in dieser Hinsicht das Homeoffice von der Steuer absetzen.
So kann man das Homeoffice von der Steuer absetzen
So gehen Sie vor: Alle Belege aufbewahren. Kostete die Anschaffung weniger als 800 Euro netto – also inklusive z.Zt. 16 % Mehrwertsteuer = 928 Euro -, dann kann man die Ausgaben komplett i ndie Steuererklärung 2020 eintragen. Teurere Geräte oder Möbel muss man über mehrere Jahre abschreiben. Ausschlaggebend ist dabei die Nutzungsdauer. Diese hat das Bundesfinanzministerium in der sogenannten AfA-Tabelle zusammengefasst. Danach beträgt zum Beispiel die Nutzungsdauer für einen Computer drei Jahre. Das heißt: Die kosten für einen PC muss man auf drei Jahre verteilt abschreiben.
Wer den neuen PC oder den Schreibtisch auch privat nutzt, der muss den Anteil der privaten Nutzung abziehen. Anders ausgedrückt: Grundsätzlich kann man immer nur den Teil der beruflichen Nutzung in die Steuererklärung eintragen.
Übrigens sind auch die Kosten für die Internet-Nutzung und den Telefonanschluss Werbungskosten. Üblicherweise kann man hier 20 Prozent oder maximal 20 Euro ansetzen.
Zu diesen Kosten addiert man dann die Zahl der Homeoffice-Tage. Also: Wer 30 Tage Homeoffice absolvierte, rechnet 150 Euro (5 Euro pro Tag) Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten dazu. Grundsätzlich sollte man sich die Homeoffice-Tage vom Arbeitgeber bescheinigen lassen – falls das Finanzamt nachfragt.
Das Homeoffice von der Steuer absetzen oder das häusliche Arbeitszimmer geltend machen?
Die neuen Regelungen, nach denen man auch das Homeoffice von der Steuer absetzen kann, sollen diejenigen entlasten, die zu Hause kein Arbeitszimmer haben. Aber was ist das eigentlich, ein “häusliches Arbeitszimmer”? Das Finanzamt ist bei der Bewertung, was ist ein häusliches Arbeitszimmer und was nicht sehr genau.
Zunächst einmal muss das Arbeitszimmer ein separater Raum in der eigenen Wohnung sein. Wird das Zimmer als Durchgang genutzt, akzeptiert das Finanzamt diesen Raum nicht als Arbeitszimmer. Unter bestimmten Bedingungen kann das Arbeitszimmer auch im Keller oder unter dem Dach untergebracht sein. Allerdings muss eine „innere häusliche Verbindung“ bestehen.
Weitere Regel: Das häusliche Arbeitszimmer darf man grundsätzlich nicht privat nutzen.
Das Homeoffice von Steuer absetzen kann praktisch jeder Heimarbeiter. Dagegen ist das häusliche Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht eine komplexe Aufgabe.
Erfüllt das Arbeitszimmer dennoch alle steuerlichen Voraussetzungen, dann kann man dafür Werbungskosten absetzen. In welcher Höhe, das hängt von zwei Faktoren ab: Bildet der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, dann kann man alle Kosten geltend machen.
Steht das Arbeitszimmer dagegen nicht im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, dann kann man als Heimarbeiter bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Dieser Fall trifft auf die Heimarbeiter während der Corona-Krise zu, denn sie haben ja einen Arbeitsplatz in ihrem Betrieb.
Wer die Corona-Krise zum Anlass nimmt, nun endlich ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, der sollte dies dokumentieren. Denn es kann sein, dass das Finanzamt nachfragt.
„Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind so komplex, dass man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein um Rat fragen sollte“, sagt Bernd Werner.
Aufstockungen bleiben 2021 steuerfrei – Die weiteren Regelungen im Jahressteuergesetz 2020
Die „Aufstockung“ zum Kurzarbeitergeld bleiben auch 2021 steuerfrei. Normalerweise besteuert der Fiskus die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Doch wegen der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Zuschüsse steuerfrei gestellt. Das Jahressteuergesetz 2020 verlängert diese Sonderregel.
Das müssen Steuerzahler bei dieser Regelung im Jahressteuergesetz 2020 beachten: Der Arbeitgeber darf den Lohnausfall höchstens zu 80 Prozent ausgleichen. Die Aufstockung unterliegt aber wie das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Zuschuss ist zwar steuerfrei, trägt aber mit dazu bei, dass der steuerpflichtige Lohn höher besteuert wird.
Arbeitgeber, die noch keine Corona-Beihilfe an die Beschäftigten gezahlt haben, bekommen mehr Zeit. Sie können die Corona-Beihilfe noch bis Juni 2021 zahlen. Allerdings verlängert das Jahressteuergesetz 2020 nur den Zeitraum. Die Höchstgrenze für die steuerfreie Corona-Unterstützung bleibt bei 1.500 Euro. Zahlungen, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, sind demzufolge nicht mehr steuerfrei.
Das Jahressteuergesetz 2020 entfristet außerdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser war durch das zweite Corona-Steuerhilfe Gesetz auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben worden. Die Erhöhung bleibt jedoch auch nach 2021 erhalten. Ursprünglich lag der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 1.908 Euro.
Dies sollten Alleinerziehende unbedingt beachten:
- Im Haushalt des Alleinerziehenden Steuerpflichtigen lebt mindestens ein Kind,
- im Haushalt lebt keine weitere volljährige Person,
- dem Haushalt steht Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zu.
Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind steigt der Betrag um 240 Euro. Treffen die Voraussetzungen nicht für das gesamte Jahr zu, dann kann der Alleinerziehende diesen auch für einzelne Monate in Anspruch nehmen. Das heißt: Man teilt den Gesamtbetrag dann durch zwölf und multipliziert das Ergebnis mit der Zahl der Monate, in denen Voraussetzungen vorlagen.
Jahressteuergesetz 2020 fördert das Ehrenamt
Das Jahressteuergesetz 2020 will das Ehrenamt wieder etwas stärker fördern. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
Auch die Bedingungen für den vereinfachten Spendennachweis hat das Jahressteuergesetz ausgeweitet. Bislang galt die Vereinfachung nur für Beträge bis 200 Euro. Ab 2021 kann man Spenden bis 300 Euro mit dem vereinfachten Nachweis belegen. Das heißt: Grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt als Spendennachweis dann auch einen Kontoauszug.
Die Höchstgrenze von 200 bzw. künftig 300 Euro bezieht sich auf die einzelne Spende.
FAQ zu Homeoffice von der Steuer absetzen und Jahressteuergesetz 2020
Für welche Jahre kann ich das Homeoffice von der Steuer absetzen?
Wer kann das Homeoffice von der Steuer absetzen?
Gibt es bei der Homeoffice-Pauschale einen Höchstbetrag?
Wie hoch ist die Steuerentlastung für das Homeoffice?
Wer profitiert von den Sonderregelungen zum Homeoffice?
Wie kann man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Bleiben die Aufstockungen auch 2021 steuerfrei?
Weiterführende Informationen: Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen – Nur noch wenige Tage.
Guten Tag,
ich habe mich im Netz eingelesen bzgl. Homeofficetage 2020 in der Steuererklärung. Sehe ich das richtig, dass es bei mir keinen Sinn macht es einzutragen?
18 Homeoffice Tage = 90 €, die ich eintragen würde bei den Werbungskosten. Habe weitere Werbungskosten im Wert von 265 €. Somit komme ich insgesammt nicht über 1.000 €.
Dazu kommt noch, dass ich einen kurzen Arbeitsweg zur Firma von 3 Km habe.
Helfen ihnen meine Angaben um mir eine Antwort darauf geben zu können?
MfG
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Ja, Ihre Informationen sind richtig. Die Pauschale für das Homeoffice fliesst in die Werbungskosten ein. Wenn die Werbungskosten einschließlich des Homeoffice die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1.000 € nicht überschreiten, wirken sie sich steuerlich nicht aus.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.
Guten Tag,
ich arbeite Teilzeit, 3 Tage die Woche. In 2020 habe ich ca. 40 Tage von zu Hause (bzw. ‘mobil’) gearbeitet. Ich habe eine Entfernung von einfach 25 km zur Arbeitsstätte. Bin ich gezwungen, die Homeofficepauschale zu nutzen oder kann ich die insg. 138 Arbeitstage komplett als ‘normale’ Tage im Büro eintragen? Der Arbeitgeber hat eine ‘Bestätigung über mobiles Arbeiten’ zur Verfügung gestellt, auf dem steht, dass wegen des Zeiterfassungssytems eine Differenzierung von präsenz bzw. mobilem arbeiten nicht möglich ist.
Viele Grüße
S.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Wir können Sie nicht zur Steuerverkürzung anregen. Sie versichern alle Angaben in Ihrer Steuererklärung wahrheitsgemäß angegeben zu haben!
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.