Homeoffice von der Steuer absetzen – Jahressteuergesetz 2020 – Die wichtigsten Änderungen – Wer wegen Corona zu Hause arbeiten musste, der kann mit dem Homeoffice Steuern sparen. Eine Steuerentlastung ist auch dann möglich, wenn das Homeoffice am Küchentisch untergebracht war oder in einer Ecke im Wohnzimmer. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Homeoffice in der Steuererklärung geltend machen und wer tatsächlich davon profitieren kann. Außerdem haben wir weitere wichtige Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 zusammengestellt.

Homeoffice von der Steuer absetzen – Jahressteuergesetz 2020 - Die wichtigsten Änderungen

So kann man das Homeoffice von der Steuer absetzen. Das Jahressteuergesetz 2020 macht es möglich.

 

Das Jahressteuergesetz 2020 und wie man das Homeoffice von der Steuer absetzen kann

Steuerentlastung für Heimarbeiter: Auch wer kein häusliches Arbeitszimmer hat, kann die Heimarbeit im sogenannten Homeoffice von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Heimarbeitsplatz in der Küche untergebracht ist, oder im Flur. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2020 erlaubt der Gesetzgeber Steuerzahlern, dass sie auch das improvisierte Homeoffice steuerlich geltend machen. Pauschal fünf Euro pro Tag kann man für das Homeoffice in die Steuererklärung eintragen.

Die Bundesregierung schreibt zu Steuererleichterungen während der Corona-Pandemie:

“Um die Folgen die Corona-Pandemie weiter abzufedern, sieht das Jahressteuergesetz zahlreiche Entlastungen vor. Arbeiten im Homeoffice: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.”

Das muss man bei der Homeoffice-Pauschale beachten:

  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können die Pauschale nur für die Tage ansetzen, an denen sie ausschließlich in der eigenen Wohnung gearbeitet haben;
  • Die Homeoffice-Pauschale akzeptiert das Finanzamt nur für die Jahre 2020 und 2021;
  • Wer das Homeoffice von der Steuer absetzen möchte, kann maximal 600 Euro geltend machen. Folglich kann man bis zu 120 Heimarbeitstage steuerlich geltend machen;
  • Die Steuererleichterung gibt es nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Vielmehr wird diese in die Werbungskostenpauschale eingerechnet.

Homeoffice von der Steuer absetzen – wer davon profitiert

“Viele Heimarbeiter werden von der Steuererleichterung nicht profitieren können“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: “Und zwar diejenigen, deren Werbungskosten den 1.000-Euro-Pauschbetrag nicht übersteigen.“

Darüber hinaus müssen Heimarbeiter bedenken, dass für die Tage im Homeoffice die Fahrtkostenpauschale entfällt. Das heißt: Betroffene Heimarbeiter sollten damit rechnen, dass sie insgesamt weniger Werbungskosten geltend machen können.

Bernd Werner: „Immerhin ist die Regelung ein Schritt in die richtige Richtung: Der Begriff Homeoffice ist jetzt auch in das Steuerrecht eingeführt.“

Vom Homeoffice steuerlich profitieren können Arbeitnehmer, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr 2020 hatten. Es lohnt sich also, die Unterlagen und Belege genau durchzusehen. Die Anschaffung einer Webcam zum Beispiel zählt in der Regel zu den Werbungskosten. Auch der Kauf eines Bürostuhls, auf dem man besser arbeiten kann als auf einem Küchenstuhl, fällt ebenfalls unter die Werbungskosten. Ein neues Regal für die Unterlagen, ein Drucker oder auch ein PC – diese und vergleichbare Anschaffungen kann man als Werbungskosten geltend machen und so auch in dieser Hinsicht das Homeoffice von der Steuer absetzen.

So kann man das Homeoffice von der Steuer absetzen

So gehen Sie vor: Alle Belege aufbewahren. Kostete die Anschaffung weniger als 800 Euro netto – also inklusive z.Zt. 16 % Mehrwertsteuer = 928 Euro -, dann kann man die Ausgaben komplett i ndie Steuererklärung 2020 eintragen. Teurere Geräte oder Möbel muss man über mehrere Jahre abschreiben. Ausschlaggebend ist dabei die Nutzungsdauer. Diese hat das Bundesfinanzministerium in der sogenannten AfA-Tabelle zusammengefasst. Danach beträgt zum Beispiel die Nutzungsdauer für einen Computer drei Jahre. Das heißt: Die kosten für einen PC muss man auf drei Jahre verteilt abschreiben.

Wer den neuen PC oder den Schreibtisch auch privat nutzt, der muss den Anteil der privaten Nutzung abziehen. Anders ausgedrückt: Grundsätzlich kann man immer nur den Teil der beruflichen Nutzung in die Steuererklärung eintragen.
Übrigens sind auch die Kosten für die Internet-Nutzung und den Telefonanschluss Werbungskosten. Üblicherweise kann man hier 20 Prozent oder maximal 20 Euro ansetzen.

Zu diesen Kosten addiert man dann die Zahl der Homeoffice-Tage. Also: Wer 30 Tage Homeoffice absolvierte, rechnet 150 Euro (5 Euro pro Tag) Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten dazu. Grundsätzlich sollte man sich die Homeoffice-Tage vom Arbeitgeber bescheinigen lassen – falls das Finanzamt nachfragt.

Das Homeoffice von der Steuer absetzen oder das häusliche Arbeitszimmer geltend machen?

Die neuen Regelungen, nach denen man auch das Homeoffice von der Steuer absetzen kann, sollen diejenigen entlasten, die zu Hause kein Arbeitszimmer haben. Aber was ist das eigentlich, ein “häusliches Arbeitszimmer”? Das Finanzamt ist bei der Bewertung, was ist ein häusliches Arbeitszimmer und was nicht sehr genau.

Zunächst einmal muss das Arbeitszimmer ein separater Raum in der eigenen Wohnung sein. Wird das Zimmer als Durchgang genutzt, akzeptiert das Finanzamt diesen Raum nicht als Arbeitszimmer. Unter bestimmten Bedingungen kann das Arbeitszimmer auch im Keller oder unter dem Dach untergebracht sein. Allerdings muss eine „innere häusliche Verbindung“ bestehen.

Weitere Regel: Das häusliche Arbeitszimmer darf man grundsätzlich nicht privat nutzen.

Das Homeoffice von Steuer absetzen kann praktisch jeder Heimarbeiter. Dagegen ist das häusliche Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht eine komplexe Aufgabe.

Erfüllt das Arbeitszimmer dennoch alle steuerlichen Voraussetzungen, dann kann man dafür Werbungskosten absetzen. In welcher Höhe, das hängt von zwei Faktoren ab: Bildet der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, dann kann man alle Kosten geltend machen.

Steht das Arbeitszimmer dagegen nicht im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, dann kann man als Heimarbeiter bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Dieser Fall trifft auf die Heimarbeiter während der Corona-Krise zu, denn sie haben ja einen Arbeitsplatz in ihrem Betrieb.

Wer die Corona-Krise zum Anlass nimmt, nun endlich ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, der sollte dies dokumentieren. Denn es kann sein, dass das Finanzamt nachfragt.

„Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind so komplex, dass man einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein um Rat fragen sollte“, sagt Bernd Werner.

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Aufstockungen bleiben 2021 steuerfrei – Die weiteren Regelungen im Jahressteuergesetz 2020

Die „Aufstockung“ zum Kurzarbeitergeld bleiben auch 2021 steuerfrei. Normalerweise besteuert der Fiskus die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Doch wegen der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Zuschüsse steuerfrei gestellt. Das Jahressteuergesetz 2020 verlängert diese Sonderregel.

Das müssen Steuerzahler bei dieser Regelung im Jahressteuergesetz 2020 beachten: Der Arbeitgeber darf den Lohnausfall höchstens zu 80 Prozent ausgleichen. Die Aufstockung unterliegt aber wie das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Zuschuss ist zwar steuerfrei, trägt aber mit dazu bei, dass der steuerpflichtige Lohn höher besteuert wird.

Arbeitgeber, die noch keine Corona-Beihilfe an die Beschäftigten gezahlt haben, bekommen mehr Zeit. Sie können die Corona-Beihilfe noch bis Juni 2021 zahlen. Allerdings verlängert das Jahressteuergesetz 2020 nur den Zeitraum. Die Höchstgrenze für die steuerfreie Corona-Unterstützung bleibt bei 1.500 Euro. Zahlungen, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, sind demzufolge nicht mehr steuerfrei.

Das Jahressteuergesetz 2020 entfristet außerdem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser war durch das zweite Corona-Steuerhilfe Gesetz auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben worden. Die Erhöhung bleibt jedoch auch nach 2021 erhalten. Ursprünglich lag der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 1.908 Euro.

Dies sollten Alleinerziehende unbedingt beachten:

  • Im Haushalt des Alleinerziehenden Steuerpflichtigen lebt mindestens ein Kind,
  • im Haushalt lebt keine weitere volljährige Person,
  • dem Haushalt steht Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zu.

Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind steigt der Betrag um 240 Euro. Treffen die Voraussetzungen nicht für das gesamte Jahr zu, dann kann der Alleinerziehende diesen auch für einzelne Monate in Anspruch nehmen. Das heißt: Man teilt den Gesamtbetrag dann durch zwölf und multipliziert das Ergebnis mit der Zahl der Monate, in denen Voraussetzungen vorlagen.

Jahressteuergesetz 2020 fördert das Ehrenamt

Das Jahressteuergesetz 2020 will das Ehrenamt wieder etwas stärker fördern. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Auch die Bedingungen für den vereinfachten Spendennachweis hat das Jahressteuergesetz ausgeweitet. Bislang galt die Vereinfachung nur für Beträge bis 200 Euro. Ab 2021 kann man Spenden bis 300 Euro mit dem vereinfachten Nachweis belegen. Das heißt: Grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt als Spendennachweis dann auch einen Kontoauszug.

Die Höchstgrenze von 200 bzw. künftig 300 Euro bezieht sich auf die einzelne Spende.

FAQ zu Homeoffice von der Steuer absetzen und Jahressteuergesetz 2020

Für welche Jahre kann ich das Homeoffice von der Steuer absetzen?
Die Steuerentlastung für das Homeoffice können Heimarbeiter für die Steuerjahre 2020 und 2021 in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag wurde wegen der Corona-Pandemie eingeführt. Deshalb kann man im Moment nicht davon ausgehen, dass diese Regelung verlängert wird.
Wer kann das Homeoffice von der Steuer absetzen?
Die Pauschale erhalten Heimarbeiter für jeden Tag, an dem sie ausschließlich zu Hause gearbeitet haben. Weitere Voraussetzungen muss man praktisch nicht beachten, wenn man das Homeoffice von der Steuer absetzen möchte.
Gibt es bei der Homeoffice-Pauschale einen Höchstbetrag?
Heimarbeiter, die ihr Homeoffice von der Steuer absetzen möchten, können maximal 600 Euro im Jahr geltend machen. Mehr als 120 Tage Heimarbeit kann man folglich nicht absetzen.
Wie hoch ist die Steuerentlastung für das Homeoffice?
Der Pauschbetrag für den Heimarbeitsplatz liegt bei 5 Euro pro Tag. Die Pauschale deckt alle Kosten wie Strom und Heizung etc. ab.
Wer profitiert von den Sonderregelungen zum Homeoffice?
Im Grunde profitieren Neuerungen im Jahressteuergesetz 2020 nur die Arbeitnehmer, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten haben. Denn die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale (1.000 Euro im Jahr) eingerechnet. Steuerzahler, die das Homeoffice von der Steuer absetzen möchten, “spüren” die Steuererleichterung nur dann, wenn ihre Werbungskosten darüber hinaus gehen. Zum Beispiel, weil man einen PC anschaffen musste, oder eine Webcam.
Wie kann man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener Raum in der eigenen Wohnung. Dieser darf ausschließlich privat genutzt werden. Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, kann man bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Dies dürfte auf die allermeisten Corona-Heimarbeiter zutreffen. Stellt das Arbeitszimmer dagegen den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, kann man alle angefallenen Kosten in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Das häusliche Arbeitszimmer bringt also eine deutlich höhere Steuererstattung als wenn man nur das Homeoffice von der Steuer absetzen kann.
Bleiben die Aufstockungen auch 2021 steuerfrei?
Das Jahressteuergesetz 2020 stellt die „Aufstockung“ zum Kurzarbeitergeld auch 2021 steuerfrei. Allerdings gilt für die Arbeitgeberzuschüsse der Progressionsvorbehalt. Die Sonderregelung im Jahressteuergesetz 2020 kann also dazu führen, dass man trotzdem Steuern nachzahlen muss.

Weiterführende Informationen: Kurzarbeit Steuererklärung – Steuernachzahlung Kurzarbeit – Damit müssen Betroffene rechnen – Nur noch wenige Tage.
 

Homeoffice von der Steuer absetzen – Jahressteuergesetz 2020 – Die wichtigsten Änderungen ultima modifica: 2021-10-20T11:53:33+02:00 da Redaktion LSTHV