Vorsicht bei E-Mails mit dem Betreff „Rückerstattung/ refund“: Diese Mails könnten Schadsoftware enthalten, darauf macht jetzt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufmerksam.

Die Behörde schreibt: „Aktuell sind E-Mails im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern missbraucht und Schadsoftware verteilt wird.“ Die betrügerischen Mails sehen nach Angaben des BZSt so aus:

  • In der Betreff-Zeile steht „Rückerstattung/ refund“;[[{“type”:”media”,”view_mode”:”media_original”,”fid”:”207″,”attributes”:{“alt”:””,”class”:”media-image”,”height”:”141″,”style”:”width: 437px; height: 141px; margin: 10px; float: right;”,”typeof”:”foaf:Image”,”width”:”437″}}]]
  • In der Absender-Zeile steht: Bundeszentralamt für Steuern “bzst.bund@munich.com”;
  • Die E-Mails enthalten diesen Text: „Steuererstattung ist abgeschlossen, befestigt ist eine Kopie des Schlup. (tax refund completed, attached is a copy of the slip)”;
  • In der Anlage befindet sich ein Dateianhang “Steuerbescheid.pdf.rar”.

Die Anlage enthält nach Angaben des BZSt Schadsoftware. Inhalt der „.rar“-Datei soll eine Datei mit dem Namen „k-12.exe“  sein.

Das Bundesamt warnt dringend davor, die E-Mail oder deren Anhang zu öffnen: „Löschen Sie diese E-Mails umgehend“, heißt es. Die Behörde unterstreicht, dass „Benachrichtigungen über Steuererstattungen nicht per Mail verschickt werden.“ Im übrigen sei für die Rückerstattung von überzahlten Steuern nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt vor Ort.

Die Mitteilung des BZSt

Bild: BZSt

 

Bundeszentralamt für Steuern warnt vor betrügerischen E-Mails ultima modifica: 2015-06-01T10:43:38+02:00 da lsthv-presse