Steht im Kleingedruckten eines  Rentner-Steuerbescheids, dass der Rentner aufgrund seines niedrigen zu versteuernden Einkommens keine Steuererklärungen mehr abgeben muss, ist das nur eine Momentaufnahme, kein unbefristeter Freibrief. Das hat das FG Düsseldorf  klargestellt.

Mit anderen Worten: Der Rentner muss solange keine Steuererklärungen mehr abgeben, wie sich sein zu versteuerndes Einkommen nicht wesentlich ändert. Sobald er aber neue Einkünfte erzielt (zum Beispiel aus Vermietung nach Auszug aus dem Eigenheim), lebt die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen wieder auf (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 7 K 2010/12 E; Abruf-Nr. 131194).

PRAXISHINWEIS: Wir empfehlen Rentnern deshalb, das zu versteuernde Einkommen regelmäßig von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein prüfen zu lassen. Und das unabhängig davon, ob ein ähnlich gearteter Hinweis im Erläuterungsteil des Steuerbescheids oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt.

Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 3 | ID 39047900

Erläuterungen im Steuerbescheid: Hinweise gelten nicht für immer ultima modifica: 2013-04-24T12:53:45+02:00 da lsthv-presse