Am 31. Mai 2014 war Abgabeschluss. Bis zu diesem Tag musste die Einkommensteuererklärung für 2013 abgegeben sein. Frist verpasst – und nun?

Die Steuererklärung wird von vielen als Last empfunden, als Übel. „Wegducken und hoffen, alles wir gut“ – eine Vorgehensweise nach diesem Motto funktioniert nicht. Insbesondere Arbeitnehmer, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), sollten ihre Steuersachen rechtzeitig erledigen. Andernfalls kann es teuer werden.[[{“type”:”media”,”view_mode”:”media_original”,”fid”:”170″,”attributes”:{“alt”:””,”class”:”media-image”,”height”:”312″,”style”:”width: 427px; height: 312px; border-width: 0px; border-style: solid; float: right; margin: 15px;”,”typeof”:”foaf:Image”,”width”:”427″}}]]

Was passiert denen, die eine Einkommensteuererklärung für 2013 abgeben müssen, den letzten Abgabetermin aber verstreichen lassen? „Wer die Unterlagen zu spät abgibt, der kann mit einem Verspätungszuschlag bestraft werden“, sagt Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Die Finanzbehörde kann einen Zuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer verlangen.“

Die beste Möglichkeit, für Entspannung zu sorgen: „Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist bis zum Ende des Jahres“, sagt Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Steuererklärung für 2013? Wo liegen mögliche Vorteile?

Unter anderem zum Beispiel diese:

  • Der Grundfreibetrag für 2013 ist auf 8130 Euro angehoben. Steuerersparnis ca. 50,00 €.
  • Vom Ehegatten-Splitting profitieren seit 2013 auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner.
  • Studenten und Auszubildende können ihre Kosten für eine ‚Studentenwohnung‘, für Fahrten oder Materialien als Werbungskosten einsetzen, vorausgesetzt, sie sind in der Zweit-Ausbildung.
  • Die Opfer des Hochwassers vom Frühsommer 2013 haben gute Chancen, ihre Auslagen steuerlich geltend zu machen, sofern sie noch keine anderweitigen Ersatzleistungen erhalten haben.
  • Nicht vergessen sollte man auch Bescheinigungen über Spenden für die Opfer der Hochwasserkatastrophe.

„Gut beraten ist, wer jetzt einen Fachmann aufsucht“, sagt Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Ohne Beratung läuft man Gefahr, viele oder sogar alle Steuervorteile zu verschenken.“

So macht der Vorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins darauf aufmerksam, dass aktuell zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Thema: Krankheitskosten. Bernd Werner: „Es könnte sein, dass hohe Ausgaben für Krankheitskosten bald unbegrenzt als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.“ Je nachdem wie der BFH entscheidet. „Betroffene sollten aber jetzt schon Belege sammeln und alle Ausgaben für Krankheitskosten in der Steuererklärung 2013 angeben.“
 

Frist verpasst – und nun? ultima modifica: 2014-05-23T07:17:12+02:00 da lsthv-presse