Erhöhung des Grundfreibetrags ab 2013 auf 8.130 € und ab 2014 auf 8.354 €

Im Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates wurde am 12.12.2012 Einigung darüber erzielt, dass der Grundfreibetrag steigt. Die prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war hingegen nicht konsensfähig.

Der Bundestag hat der Einigung am 17.1.2013 zugestimmt.

Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Gesetz zum Abbau der kalten Progression ultima modifica: 2019-10-23T18:12:50+02:00 da lsthv-presse