2014 muss auch die Standardrente, die sogenannte „Eckrente“ versteuert werden – „Die Rentenbesteuerung ist nicht mehr länger ein Thema für Minderheiten“, sagt Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

[[{“type”:”media”,”view_mode”:”media_original”,”fid”:”156″,”attributes”:{“alt”:””,”class”:”media-image”,”height”:”593″,”style”:”width: 350px; height: 461px; float: right; margin: 10px;”,”typeof”:”foaf:Image”,”width”:”450″}}]]Immer mehr Rentner müssen ihre Rente versteuern. Mit dem Jahr 2014 sind auch erstmals die Neurentner betroffen, die eine Durchschnittsrente beziehen, die sogenannte „Eckrente“. Damit ist die im „Alterseinkünftegesetz“ von 2005 geregelte Reform bei der Mehrheit der Rentner „angekommen“. „Die Rentenbesteuerung ist nicht mehr länger ein Thema für Minderheiten“, sagt Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Rein rechnerisch stellt sich das so dar: Wer 2014 in Rente geht und eine Monatsrente bis zu 1225,00 € bezieht, der bleibt noch steuerfrei. Dies ergibt sich aus den Zahlen des Bundesfinanzministeriums vom Januar 2014. Neurentner, die höhere Einkünfte beziehen, müssen diese versteuern. Dies betrifft dann auch die sogenannte „Eckrente“, die für 2014 durch das Rentenrecht auf 1266,03 € festgelegt.

„Allerdings basiert die sogenannte Eckrente auf einem Rechenmodell, das zahlreiche Experten für ungeeignet halten, um einen Durchschnittswert zu ermitteln,“ sagt Bernd Werner. Gleichwohl betont er: „Die Rentensteuer ist kein Randthema mehr.“ Vielmehr sollten sich Arbeitnehmer, die jetzt in den wohlverdienten Ruhestand gehen, mit dem Thema auseinandersetzen und nicht darauf bauen, dass der Fiskus schon an ihnen vorbeigehen werde.

„Denn auch bei der Rente kann man Steuern sparen“,  sagt Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Was alles von dem steuerpflichtigen Rentenanteil abgezogen werden kann, das ist relativ komplex und vor allem von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. „Es gibt Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Zuzahlungen bei Medikamenten und und und.“  In vielen Fällen sei es „bares Geld wert“, den Rat zum Beispiel eines Lohnsteuerhilfevereins einzuholen.

Wichtig ist auch dies: „Rentner, die verpflichtet sind, Ihre Einkünfte zu versteuern, müssen sich an Fristen halten: Steuererklärungen sind bis zum 31. Mai. abzugeben“, betont Bernd Werner.

Wer 2014 in Rente geht, und Bezüge in Höhe der „Eckrente“ von 2014 erzielt, der kann wie folgt seine Steuern kalkulieren: Jahresrente 15.195,16 €, abzüglich Freibetrag von 32 % gleich: 10.332,71 €. Von dem zu versteuernden Betrag werden abgezogen: 8354,00 € (Grundfreibetrag), 1645,00 € (Pauschbeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie Vorsorgeaufwendungen). Versteuert werden müssen dann noch 333,71 €. Bei einem Steuersatz von 15 % macht das 50,00 €.

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen ultima modifica: 2014-03-19T10:55:20+01:00 da lsthv-presse