Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken – Studenten können auch dann Mietkosten steuerlich geltend machen, wenn die Eltern die Miete zahlen, diese aber später zurückbekommen wollen. „Hier kann man beträchtlich Steuern sparen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Das geht auch dann, wenn der Student noch gar kein Einkommen hat. Allerdings ist dies auch eine komplizierte Angelegenheit. Ein Fehler reicht aus, und das Finanzamt erkennt die Ausgaben nicht an.“

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken – Foto: Günter Menzl / fotolia.com
Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen
Grundsätzlich ja. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:
„Egal ob Studentenwohnheim, WG oder Appartement: Studenten können Ihre Miete als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen – allerdings nur unter einer Bedingung: Bei dem Studienort darf es sich nicht um den Lebensmittelpunkt handeln. Der Hauptwohnsitz des Studenten muss sich an einem anderen Ort, zum Beispiel im Elternhaus befinden.“
Man kann die Miete grundsätzlich sogar dann steuerlich geltend machen, wenn die Eltern die Miete zahlen, und wenn der Student/Auszubildende noch gar kein Geld verdient. Doch die Materie ist kompliziert. Vor dem Finanzgericht Niedersachsen wurde jetzt ein Fall verhandelt, in dem wieder deutlich wurde, welche Fehler gemacht werden können.
Klägerin war eine Medizinstudentin. Sie hatte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 Mietzahlungen für eine Wohnung und eine Garage in Höhe von insgesamt 3580 Euro angesetzt. Den Betrag hatte sie als „vorweggenommene Werbungskosten“ geltend machen wollen. Denn in dem Jahr erzielte sie keine eigenen Einkünfte. Die Eltern hatten den Mietvertrag unterzeichnet, der Vermieter verlangte das so. Sie hatten auch die Miete bezahlt. Zwischen Eltern und Studentin gab es einen Vertrag. Die Rückzahlung der Miete sollte nach dem Studium erfolgen, sobald die Tochter eigenes Geld verdient.
Diese Übereinkunft reichte dem Finanzgericht nicht aus. Es lehnte die Absetzbarkeit der Mietzahlungen ab. Die Maklerprovision jedoch – die Eltern hatte mit der Wohnungssuche einen Makler beauftragt – wurde vom Finanzgericht anerkannt (Az.: 1 K 169/15).
„Die Hintergründe für diese ungleiche Bewertung der Auslagen verstehen oftmals sogar Experten nicht“, sagt Bernd Werner: „Für Laien sind sie umso unverständlicher. Wer hier einen Fehler macht, der zahlt zu viel Steuern.“
Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen? Auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken?
Grundsätzlich ja. Diese Punkte sind zu beachten:
- Die Tochter unterzeichnet den Mietvertrag selbst. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte schon allein dies ausgereicht und das Finanzgericht hätte die Mietkosten als „vorweggenommene Werbungskosten“ anerkannt. In dem Fall war das aber nicht möglich, der Vermieter verlangte die Unterschrift der Eltern, auch eine Bürgschaft reichte ihm nicht aus.
- Darlehensvertrag zwischen Tochter und Eltern: Dieser Vertrag muss den konkreten Betrag enthalten, hier also 3580 Euro, klare Rückzahlungsbedingungen, nicht irgendwann später sondern sehr konkret. Und der Vertrag muss wie alle Darlehensverträge auch die Zinsen regeln.
- „Unterstützung bedürftiger Personen“: In vielen Fällen schließen Vermieter aber einen Mitvertrag mit einem Studenten ab. Dann können die Eltern dem Kind alternativ monatlich Geld überweisen. Diesen Unterhalt können die Eltern in ihrer Steuererklärung als „Unterstützung bedürftiger Personen“ von der Steuer absetzen. Das geht bis zum Grundfreibetrag, dieser lag im Jahr 2015 bei 8.472 Euro. Wird für die Tochter Kindergeld gezahlt, können die Eltern dies nicht als Unterstützung bedürftiger Personen absetzen. Damit hat die Tochter Einkünfte (die sie nicht versteuern muss) und kann Ihre Miete bezahlen und von ihrem Konto überweisen.
„Das Stichwort in diesem Zusammenhang heißt „Abkürzung des Vertragsweges“. Die Richter haben in diesem Fall die Revision zugelassen. Offensichtlich in der Erwartung, dass höchstrichterlich geklärt wird, warum Maklerprovision und Miete so unterschiedlich behandelt werden“, sagt Bernd Werner: „Einstweilen raten wir dazu, in solchen Fällen unbedingt einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.“
Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – weitere steuerlich relevante Themen für Studenten in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.:
So können Studenten Steuern sparen
Erststudium steuerlich absetzbar – Verfassungsgericht muss entscheiden
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe während dem Studium in der Einliegerweohnung im Haus meiner Eltern gewohnt. Dabei habe ich Miete und Mietnebenkosten an meine Eltern gezahlt. Zuvor habe ich eine Ausbildung abgeschlossen(vielleicht ist das ja relevant?). Kann ich diese Kosten auch in der Steuererklärung angeben oder wird dies nicht anerkannt? Über eine Antwort würde ich mich in jedem Fall sehr freuen.
Hallo,
grundsätzlich können diese Kosten steuerlich dann abgesetzt werden, wenn man eine Zweitwohnung am Studien-/Ausbildungsort hat. Es müssen aber eine Reihe von Voraussetzungen geprüft werden. Zum Beispiel darf die Studentenwohnung nicht der Hauptwohnsitz sein und am Heimatort muss ein eigener Haushalt geführt werden. Stichwort: doppelte Haushaltsführung.
Im Zweitstudium/in der Zweitausbildung können diese Kosten grundsätzlich als Werbungskosten oder auch als vorgezogene Werbungskosten geltend gemacht werden.
Im Erststudium/in der Erstausbildung können diese Kosten jedoch nur sehr eingeschränkt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies wirkt sich steuerlich nur aus, wenn eigene Einkünfte vorliegen.
Bitte beachten Sie außerdem: Es müssen die Kontoauszüge von der Überweisung der Miete vorgelegt werden.
Falls Sie tatsächlich eine Zweitwohnung während des Studiums unterhalten haben raten wir Ihnen, Ihre Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen zu lassen. Die Materie ist recht komplex und das Finanzamt prüft die Voraussetzungen sehr genau.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich lese immer “bei dem Studienort darf es sich nicht um den Lebensmittelpunkt handeln” als Kriterium für doppelte Haushaltsführung?
Meine Situation: Ich befinde mich im Erststudium. Im September ziehe ich von Berlin (mein Studienort und Wohnsitz meiner Mutter, bei der ich sonst wohne) nach München (Praktikumsstelle). Ich werde wegen eines offenen Kurses aber nach Berlin oft pendeln müssen. Wie verhält es sich jetzt damit?
Ja, es ist richtig die Wohnung/Unterkunft am Studienort darf nicht der Lebensmittelpunkt sein. Also diese Wohnung darf nicht der Erstwohnsitz sein. Viele Städte und Gemeinden, besonders die mit Universitäten und Hochschulen, erheben Zweitwohnsteuer wenn diese Unterkunft in dieser Stadt die Nebenwohnung ist. Um die Zweitwohnsteuer zu vermeiden, wird vielfach die Wohnung am Studienort zum Hauptwohnsitz und damit ist es ausgeschlossen, die Mietkosten als Werbungskosten – auch als vorgezogene Werbungskosten geltend zu machen.
Sollte die Unterkunft am Studienort der Nebenwohnsitz sein dann ist es günstig, wenn die Miete für die Nebenwohnung vom Studenten selbst bezahlt wird. Die Eltern können diese Summe auf das Konto des Studenten, der Studentin überweisen.
In dem konkreten Falle – Studien- und Wohnort Berlin – Praktikum München –ist erstmal zu prüfen, bekommt der Student für das Praktikum Gehalt, Honorar oder sonstige Entschädigung, bezahlt der Praktikumsbetrieb die Unterkunft usw..
Für ein Praktikum wird man die Unterkunft nicht als Hauptwohnsitz anmelden.
Die Kosten die für das Praktikum für den Studenten anfallen (Unterkunft, Verpflegungspauschale, Fahrtkosten) können als Werbungskosten angesetzt werden.
Vielleicht noch dies: Bei Erststudium/Erstausbildung können nach der gegenwärtigen Gesetzeslage keine Werbungskosten bzw. vorgezogenen Werbungskosten beantragt werden. Hat man neben dem Studium einen Nebenjob mit Arbeitslohn bzw. Honorar, dann können die Kosten die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen bis zu maximal 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben angesetzt werden. Dies ist aber nur effektiv, wenn das zu versteuernde Einkommen höher als der Grundfreibetrag (2017 – 8.820 Euro) ist, denn erst dann fällt Einkommensteuer an, die durch die Sonderausgaben gesenkt wird. (Sonderausgaben können nicht auf andere Jahre – wie vorgezogene Werbungskosten übertragen werden.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo liebes Redaktions-Team,
ich hätte ebenfalls eine Frage.
Wenn ich es richtig verstanden habe, lassen sich die Mietkosten nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn es sich nicht um den Hauptwohnsitz handelt.
Nun ist es so, dass ich mich im Erststudium befinde und auch dafür umgezogen bin, das heißt meinen Lebensmittelspunkt am Studienort habe. Lassen sich in diesem Fall die Mietkosten als Sonderausgaben (also nicht als Werbungskosten) geltend machen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke für Ihre Anmerkung.
Es ist richtig, beim Erststudium können nach der gegenwärtigen Gesetzeslage die Kosten, die mit dem Studium/Ausbildung zusammen hängen, nur als Sonderausgaben bis maximal 6.000 € geltend gemacht werden. Dies lohnt aber nur, wenn Einkünfte vorhanden sind die Über dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres (2017 – 8.820 € / 2018 – 9.000 €) liegen.
Mietkosten können nur als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn neben der Wohnung am Studienort eine Wohnung/eigener Haushalt am Heimatort vorhanden ist (doppelte Haushaltsführung).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo Lohnsteuerhilfe,
ich hätte da auch eine Frage: Ich bin Student im Master (Bachelor erfolgreich abgeschlossen) und wohne bei meiner Mutter. Obwohl ich noch “zu Hause” wohne, bezahle ich 50% der warmen Miete & aller Nebenkosten (Strom, etc.). Dies ist dadrin berechtigt, dass meine Mutter Hartz4 Leistungen bezieht und das Amt (wegen meines Wohnens in der Wohnung) ihr deswegen nur die “halbe Wohnung” bezahlt. Bis auf mein Arbeitsbüro in der Universität besitze ich in der Universitätsstadt keinen Wohnsitz. Kann ich meinen Anteil der Miete auch steuerlich absetzen?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
In dem von Ihnen geschilderten Fall können Sie die Miete steuerlich nicht absetzen. Wäre Ihr Studienort weiter entfernt von Ihrem Hauptwohnsitz und Sie hätten am Studienort noch eine Unterkunft und damit doppelte Haushaltsführung, könnten Sie die Miete am Studienort steuerlich absetzen.
Ein Student/eine Studentin, ein Auszubildender kann die Unterkunftskosten am Studienort absetzen, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Eine doppelte Haushaltsführung liegt dann vor, wenn sie/er neben der Nebenwohnung am Studienort am Heimatort eine eigene Wohnung, einen eigenen Haushalt hat, oder wenn sie/er in der elterlichen Wohnung wohnt und mindestens 10 % der Kosten des Haushaltes trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo,
ich habe 2017 ein Pflichtpraktikum gemacht und bin deshalb für 5 Monate von Zuhause ausgezogen und habe dort auch einen Zweitwohnsitz angemeldet. Kann ich die Miete des Zweitwohnsitzes von der Steuer absetzen? Da ich schon eine Berufsausbildung habe, war mein Bachelor-Studium bereits meine Zweitausbildung.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Die Miete des Zweitwohnsitzes kann bei der Zweitausbildung nur abgesetzt werden, wenn es sich um eine doppelte Haushaltsführung handelt. Das setzt voraus, dass am Hauptwohnsitz ein eigener Haushalt besteht, also eine abgeschlossene Wohnung bewohnt wird und man nicht im Haushalt der Eltern wohnt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo,
ich habe auch eine Frage: Ich habe mein Erststudium in Erlangen absolviert und hatte währenddessen dort auch meinen Erstwohnsitz. Allerdings lag mein Lebensmittelpunkt weiterhin in meiner 200km entfernten Heimat. Ich bin wöchentlich gependelt. Meine Mietkosten kann ich trotzdem nicht absetzen, weil ich daheim keine Miete gezahlt habe und meinen Erstwohnsitz in Erlangen hatte oder?
PS: In meiner Heimat hatte ich während des Studiums keinen Wohnsitz angemeldet.
Danke für Ihre Anmerkung.
Die Mietkosten können nur bei doppelter Haushaltsführung geltend gemacht werden. Die doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass Sie am Heimatwohnsitz einen eigenen Haushalt führen. Also wenn man im elterlichen Haushalt wohnt und keine abgeschlossene Wohnung hat bzw. sich nicht an den Kosten der Haushaltsführung beteiligt (dafür müssen auch Nachweise geführt werden) und die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz gemeldet ist, dann besteht keine doppelte Haushaltsführung. Wenn Sie, wie Sie schreiben, am Heimatort nicht gemeldet waren können Sie auch keine Fahrtkosten für die wöchentlichen Heimfahrten geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo,
ich wohne bei meinen Eltern und zahle dort keine Miete. Aktuell befinde ich mich in einem dualen Studiengang (ich habe zuvor bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen und habe nun einen anderen Berufsweg mit Ausbildung eingeschlagen).
Ich musste für den Studienabschnitt 2018 für 5 Monate in eine vom Arbeitgeber organisierte Unterkunft in einer 150 km entfernten Stadt ziehen. Die Miete dort musste ich selbst zahlen.
In dieser Zeit blieb ich am Wohnort meiner Eltern gemeldet, da ich dort natürlich Familie, Freunde, Hobbys etc. habe und fuhr auch jedes Wochenende nach Hause.
Kann ich dann meine Unterkunftskosten als Werbungskosten angeben? Oder sind diese als Sonderausgaben nach § 10 (1) Nr. 7 EStG zu sehen?
Wie sieht es in dem Fall mit meinen Fahrtkosten aus, die ich am Freitag nach Dienstschluss und Montag bei Dienstantritt hatte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Leider nein! Die Kosten für die zweite Wohnung bei einem Zweitstudium / einer zweiten Ausbildung kann nur, wie bei der doppelten Haushaltsführung, geltend gemacht werden, wenn die Hauptwohnung ein eigener Haushalt ist. Ein eigener Haushalt besteht dann, wenn man eine abgeschlossene Wohnung bewohnt oder sich nachweislich an den Kosten der Wohnung / des Haushaltes der Eltern beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Guten Tag liebes Lohnsteuerhilfe-Team,
nächsten Monat werde ich für einen neuen Beruf in eine andere Stadt ziehen und nur am Wochenende nach Hause fahren. Momentan wohne ich bei meinen Eltern zuhause im selben Haushalt. Seit 2019 beteilige ich mich monatlich an den Mietkosten meiner Eltern in bar.
Was muss ich nun dem Finanzamt vorlegen, um die Fahrtkosten und Mietkosten meiner neuen Wohnung steuerlich absetzen zu können?
Im Voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Doppelte Haushaltsführung setzt normalerweise voraus, dass ich am Heimatort eine abgeschlossene Wohnung habe und mindestens 2 x im Monat meine Hauptwohnung aufsuche. Unter Umständen liegt sie auch vor, wenn ich mich an den Kosten der Haushaltsführung im elterlichen Haushalt mit mindestens 10 % beteilige. Diese Beteiligung muss allerdings nachgewiesen werden. Dies ist bei Barzahlung kaum möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.. Lohnsteuerhilfeverein
Guten Tag,
gilt das Kriterium der doppelten Haushaltsführung auch im Master?
Ich habe meinen Bachelor abgeschlossen und befinde mich nun im Master. Ich studiere 500km entfert von der Heimat und zahle lediglich am Studienort meine Miete. Kann ich diese dennoch absetzten? (Ich studiere etwas was ich nicht in der Heimat hätte studieren können, somit habe ich ja extra Kosten.)
Zwar würde ich die Heimat eher als Lebensmittelpunkt beschreiben, jedoch ist dieser zu weit weg, um jedes Wochenende hinzufahren.
Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass man am Heimatort eine eigene abgeschlossene Wohnung hat, und dass man im Inland mindestens 2 mal pro Monat die Hauptwohnung am Heimatort aufsucht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo liebes Lohnsteuerhilfe Team,
ich habe eine 2. Wohnung an meinem Studienort und mein Erstwohnsitz ist weiterhin noch bei meinen Eltern. Dort habe ich zwar eine seperate Wohnung, jedoch habe ich mich letztes Jahr nicht zu über 10 Prozent an den Nebenkosten beteiligt. Könnte ich jetzt im Mai noch meinen Eltern 500 Euro für die Nebenkosten vom Vorjahr überweisen. Sozusagen eine nachträgliche Nebenkostenabrechnung?
Wie müssten meine Eltern mit dieser Zahlung umgehen. Müssen sie diese in den Steuern angeben?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Nein dies ist nicht möglich. Einkünfte und Ausgaben sind in dem Jahr wirksam bzw. steuerlich anzugeben, in dem sie anfallen.
Wenn Sie Ihren Eltern künftig einen Anteil der Betriebskosten zahlen, müssten sie diese als Einnahmen bei Vermietung angeben. Überweisen Sie Ihren Eltern 10 % der Kosten der Haushaltsführung, so müssen Ihre Eltern dies nicht angeben. Sie können sich auch durch Quittungen für den Kauf von Lebensmitteln, Haushaltsgeräten, Energierechnungen an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen. Am einfachsten ist, Sie überweisen monatlich eine Summe als Kostgeld!
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.