Der Kita-Streik ist in der vierten Woche angekommen. Gerade berufstätige Eltern wissen nicht mehr, wie sie Kind und Karriere organisieren sollen. Wer Glück hat, dem helfen Großeltern oder Freunde, andere beauftragen einen Betreuungsdienst. Was hat das Steuerrecht in dieser Lage zu bieten?

„Der Streik ist für viele Eltern sicher eine echte Herausforderung“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Für den aktuellen Tarifkonflikt gibt es natürlich steuerrechtlich keine Besonderheiten, aber es lohnt sich, im Detail hinzuschauen.“

Großeltern oder andere Familienangehörige springen ein:
Das ist nicht ganz unproblematisch, sollte aber vom jeweiligen Finanzamt anerkannt werden, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, die die den Umfang der Kinderbetreuung regelt. Die Familienangehörigen müssen wie Betreuungsdienste ebenfalls eine Rechnung stellen. Das Geld muss überwiesen werden. Bernd Werner: „Fraglich ist, ob der Steuerabzug als Vorteil den Nachteil überwiegt, dass der Betreuende seine Einkünfte versteuern muss.“

Fahrtkosten von Großeltern bzw. Angehörigen:
Grundsätzlich können auch die Fahrtkosten steuerlich angesetzt werden, und zwar üblicherweise auch dann, wenn die Großeltern oder andere Familienangehörige für die Betreuung kein Entgelt berechnen. Allerdings müssen die Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.

Betreuungsdienste zum Beispiel durch Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Haushaltshilfen:
Die Betreuungsleistungen durch professionelle Dienstleister – aber auch deren Fahrtkosten – müssen in Rechnung gestellt und das Geld muss per Bank überwiesen werden.

Ausgaben zum Beispiel für den Musikunterricht, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen, für den Nachhilfeunterricht können nicht abgesetzt werden.

Von den tatsächlichen Kinderbetreuungskosten werden nur 2/3 steuerlich wirksam, maximal jedoch
4000 € je Kind.

 

Kita-Streik: Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen? ultima modifica: 2017-08-21T16:15:05+02:00 da Redaktion LSTHV