Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2014 werden erst ab Mitte März bearbeitet. Darauf wies jetzt Brandenburgs Finanzministerium in Potsdam hin.

Grund dafür: Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bundesweit bis Anfang März Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, so die Finanzbehörde. Bei den Daten die bis Ende Februar übermittelt werden müssen, handelt es sich beispielsweise um Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Anschließend, so heißt es weiter, müssten diese Daten elektronisch aufbereitet und an die jeweiligen Finanzämter weitergeleitet werden. Dies dauere einige Tage, so dass die Finanzämter in der Regel Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr beginnen können. Einkommensteuerbescheide für 2014 seien daher frühestens ab Mitte März 2015 zu erwarten.

Mitte März ist „Ziehung“ ultima modifica: 2015-02-09T17:04:13+01:00 da lsthv-presse