Neue Einbauküche in der vermieteten Wohnung absetzen – Vor dem Fiskus sind Möbel nicht gleich Möbel. Wer eine Wohnung zum Beispiel mit einer Einbauküche vermietet, kann die Neuanschaffung der Möbel zwar von der Steuer absetzen. Er muss dabei aber beachten, dass etwa die Spüle aus steuerlicher Sicht anders behandelt wird als der Hängeschrank. Dies urteilte jetzt das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Az.: K 101/13).

Wer die vermietete, möblierte Wohnung, wieder „aufmöbelt“, der muss also aufpassen, wie er dabei vorgeht. Hier einige wichtige Ratschläge für Wohnungseigentümer, die eine neue Einbauküche in der vermieteten Wohnung absetzen wollen:

  • Spüle und Herd gelten heutzutage noch als „unselbständige Bestandteile des Gebäudes“. Ausgaben für die Erhaltung bzw. den Ersatz können demzufolge sofort komplett abgezogen werden.
  • Dagegen werden Ausgaben für austauschbare Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel oder auch die Arbeitsplatte als „Anschaffungskosten“ behandelt. Diese können im  Rahmen der „Abschreibung für Abnutzung“  (AfA) nach und nach abgesetzt werden, abhängig von der üblichen „Lebensdauer“. Die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“, wie es im Einkommensteuergesetz heißt, einer Geschirrspülmaschine beträgt zum Beispiel 7 Jahre, das heißt jedes Jahr kann ein Siebtel des Anschaffungspreises der Maschine in der Steuererklärung angesetzt werden.

Die unterschiedliche Behandlung der Bestandteile einer Einbauküche ergibt sich aus einer „historischen“ Betrachtungsweise. Demnach dient die Einbauküche der Haushaltsführung. Ausgenommen davon sind Spüle und Kochherd, weil ohne diese Ausstattung das Bauwerk als Wohngebäude unfertig wäre.

Das Finanzgericht Schleswig Holstein unterstrich, dass es keine Ausnahme davon gibt. Selbst wenn Einzelteile der Einbauküche in ihrer Funktion aufeinander abgestimmt und in ihrer baulichen Gestaltung den jeweiligen räumlichen Verhältnissen angepasst sind, müssen diese einkommensteuerlich unterschiedlich behandelt werden.

„Die Bewertung der ‚Lebenserwartung‘ der Möbel und Einrichtungsgegenstände kann man zwar der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums entnehmen. Wir raten jedoch dazu, bei Modernisierungsmaßnahmen steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel von einem Lohnsteuerhilfeverein“, so Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

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Neue Einbauküche in der vermieteten Wohnung absetzen ultima modifica: 2017-05-10T16:23:04+02:00 da Redaktion LSTHV