Immer wieder erleben Riester-Sparer eine böse Überraschung in Form von anteilig gekürzten Riester-Zulagen. Dieses Schicksal droht, wenn Beiträge nicht angepasst wurden. Die vollen Riester-Zulagen erhält nämlich nur derjenige, dessen Beiträge mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Riester-Zulagen betragen haben. Wird der Mindestbeitrag unterschritten, droht die Kürzung der Zulagen.


Quelle: Wiso Steuer Brief Ausgabe 04 / 2013 | Seite 2 | ID 38630670

Riester-Vertrag: Beitragszahlungen eventuell anpassen ultima modifica: 2013-04-11T11:20:25+02:00 da lsthv-presse