Steuerentlastung nun auch für Alleinerziehende – Der Bundestag hat bei der Familienförderung jetzt auch Alleinerziehende Mütter und Väter berücksichtigt. „Der Entlastungsbetrag für diese immer größer werdende Bevölkerungsgruppe wird deutlich angehoben und zwar um 600 €“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Diese Maßnahme geht nicht auf die Bundesregierung sondern auf den Bundesrat zurück, der eine Entlastung auch der Alleinerziehenden gefordert hatte.“
Alle wesentlichen Steuererntlastungen im Überblick:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro)
– Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
– Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung)
– Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
– Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
– Anhebung um 4 Euro monatlich je Kind
– Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Entlastungbetrag für Alleinerziehende:
– Anhebung auf 1908 €
– Anhebung um 240 € für jedes weitere Kind im Haushalt.
Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a EStG):
– Anhebung 2015 um 118 € auf 8.472 €
– Anhebung 2016 um 180 € auf 8652 €.
Kinderzuschlag für bedürftige Familien:
– Anhebung ab 1. 7. 2016 um 20 € auf 160 €.
Der Bundestag hat mit seinem Beschluss, der auch die Steuerentlastung nun auch für Alleinerziehende enthält auch die sogenannte „kalte Progression“ berücksichtigt. Damit die Förderungsmaßnahmen nicht einem eventuell erhöhten Steuersatz zum Opfer fallen, wird der Einkommensteuertarif neu gefasst.
Das Gesetz muss auch noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Alle Änderungen sollen rückwirkend ab 1. Januar 2015 gelten. Das Geld wird jedoch frühestens im Dezember 2015 den Familien zur Verfügung stehen, offenbar aus verwaltungstechnischen Gründen.
Zum Thema Steuerentlastung nun auch für Alleinerziehende weitere Informationen in dne Steuernews der Lohnsteuerhilfe:
Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 – Ist das Geld auch angekommen?