Knapp 168 Milliarden Euro hat der Staat 2014 an Lohnsteuer eingenommen. Das ist ein Rekord-Ergebnis (plus 6 % gegenüber dem Vorjahr). „Einen erheblichen Anteil daran hat aber auch der deutsche Steuerdschungel“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. „Die komplizierte Steuergesetzgebung führt dazu, dass viele Steuerzahler zu hohe Steuern entrichten.“ Insofern müsse dieses Rekordergebnis hinterfragt werden.
„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in zahlreichen Fällen Arbeitnehmer zu viel Steuern zahlen.“ In welcher Größenordnung, das veranschaulicht diese Zahl: Im Schnitt erzielen Lohnsteuerhilfevereine pro Jahr eine Steuererstattung von 1120,00 € pro Mitglied. Das berichtete zuletzt die Verbraucher-Zeitschrift „Guter Rat“ (Ausgabe 2/2015). „Rund die Hälfte der Steuerzahler nimmt aber keine steuerliche Hilfe in Anspruch. Davon wiederum reichen viele noch nicht einmal eine Steuererklärung ein. Man muss also davon ausgehen, dass Millionen Steuerzahler unfreiwillig zu dem Rekordergebnis beigetragen haben,“ sagt Bernd Werner.
Zu den „Fallstricken“ im deutschen Steuerrecht zählt Bernd Werner vor allem: Das Reisekostenrecht, dass erst ein Jahr alt ist, aber inzwischen bereits mehrfach nachgebessert wurde. Das Reisekostenrecht regelt einen der wichtigsten Posten in der Lohnsteuererklärung: die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.
Weitere Hürden sind die Besteuerung der Renten, die Absetzbarkeit von Ausbildungskosten für das Erststudium oder die in diesem Jahr aufgekommene Besteuerung der Mütterente. Außerdem zeichnet sich seit mehreren Jahren ein Trend ab: „Immer öfter sind wir gezwungen, die Interessen der Steuerzahler mit Einspruchsverfahren und weiteren Rechtsmitteln durchzusetzen.“ Wer in all diesen Fällen auf sich allein gestellt sei, der laufe Gefahr, dem Staat unfreiwillig Steuergeschenke zu machen: „Die nimmt der Fiskus gerne an und hüllt sich in Schweigen,“ so Bernd Werner.