Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Heiraten und Steuern sparen: Für viele Paare kann die Ehe tatsächlich Steuervorteile bringen. Insbesondere dann, wenn die Einkünfte unterschiedlich hoch sind. Das Ehegattensplitting kann darüber hinaus auch Vorteile bei den Lohnersatzleistungen, also zum Beispiel beim Elterngeld, einbringen. Gleichwohl ist das Ehegattensplitting, das auch Lebenspartnerschaften nutzen können, nicht unumstritten.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Heiraten und Steuern sparen – Bild: Mediteraneo, fotolia.com

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Heiraten und Steuern sparen

Das Splittingverfahren kommt zu seinem Namen, da bei einem Ehepaar und auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 07. Mai 2013 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften (gleich geschlechtliche Paare) bei der zusammen Veranlagung das gemeinsame Einkommen gesplittet – aufgeteilt wird.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting und vor allem: Wer kann das nutzen? Dazu steht in § 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG):

“Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind, 2. sie nicht dauernd getrennt leben und 3. bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.”

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Ein Vergleich

Das Ehegattensplitting gibt es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1958. Seit dem gibt es auch Diskussionen zur Veränderung bzw. Abschaffung. Die Gegner des Ehegattensplittings haben als Hauptargument, dass durch das Ehegattensplitting die Ehefrauen keinen Anreiz haben zu arbeiten oder nur einen geringen Verdienst anstreben. Denn das Ehegattensplitting wirkt umso günstiger, je größer die Unterschiede des Einkommens sind.

Wenn z. B. ein Ehepaar ein Gesamteinkommen von 80.000 Euro erhält und davon der eine Ehepartner 60.000 Euro und der andere 20.000 Euro Jahreseinkommen verdient, dann wird die Einkommensteuer so berechnet, als ob jeder 40.000 Euro verdienen würde. Die dabei berechnete Steuer wird dann verdoppelt und das wäre die Steuer für das Paar.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Ein Vergleich zwischen Einzelveranlagung und Ehegattensplitting macht dies deutlich:

Einzelveranlagung Jahreseinkommen Steuer
Ehepartner 20.000 € 2.467 €
Ehepartner 60.000 € 16.578 €
Steuer gesamt 19.045 €
Ehegattensplitting Jahreseinkommen Steuer
Ehepartner 80.000 € 17.340 €

Bei dieser Konstellation entsteht für die Partner durch das Ehegattensplitting ein Steuervorteil in Höhe von 1.705 Euro.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Die Argumente der Kritiker

Das Argument, dass die Frauen durch das Splittingverfahren keinen Anreiz haben, sich beruflich zu entwickeln zählt unser Erachtens nicht mehr, denn immer mehr Frauen sind berufstätig und teilweise haben Frauen ein höheres Einkommen wie die Männer. Bei jungen modernen Paaren ist die Gleichberechtigung stärker ausgeprägt als in der Politik bei einigen Parteien und teilweise auch in der Gehaltsstruktur, denn noch immer gibt es bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation Unterschiede im Gehalt bei Männern und Frauen.

Die Forderung, das Ehegattensplitting nur für Paare mit Kindern anzuwenden, wäre unserer Meinung nach zeitgemäßer. Denn wenn Kinder vorhanden sind ist es im Interesse der Gesellschaft, wenn sich ein Elternteil verstärkt um die Erziehung und Entwicklung der Kinder bemüht.

Das Splittingverfahren führt dazu, dass das Prinzip der Besteuerung nicht auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen sondern auf das Paar als Wirtschaftsgemeinschaft zur Anwendung kommt.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting und wann nicht

Wie erwähnt: Je höher der Unterschied des Einkommens der beiden Partner ist, desto höher ist der steuerliche Vorteil. Hat ein Partner kein Einkommen, dann ist der Vorteil am höchsten. Haben beide Partner annähernd die gleichen Einkünfte, dann wirkt sich das Splittingverfahren gar nicht oder nur durch einen geringen Vorteil im Verhältnis zur Einzelveranlagung aus.

Je niedriger das gemeinsame Einkommen ist, desto höher fällt – prozentual gesehen – der steuerliche Vorteil aus. Je höher das gemeinsame Einkommen ist, desto höher wird der absolute Betrag der Steuerersparnis.

Ein Paar (Ehepaar /Lebenspartnerschaft) wird in der Regel zusammen veranlagt. Unter bestimmten Umständen kann eine getrennte Veranlagung günstiger sein. Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein Partner Arbeitslohn hat und der andere nur Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld usw.) oder eine geringe Rente. Grundsätzlich sollte man prüfen, ob die getrennte Veranlagung in Frage kommt. Paare sind auf sicheren Seite, wenn sie einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Was ist im Fall der Trennung?

Trennt sich ein Paar, so kann im Jahr der Trennung noch eine Zusammenveranlagung beantragt werden. Wenn das Paar das gesamte Jahr, also im Kalenderjahr nach der Trennung, getrennt ist, dann ist nur die Einzelveranlagung möglich, es sei denn ein Partner hat in dem Jahr wieder geheiratet. Dann kann er bzw. sie mit dem neuen Partner wieder das Splittingverfahren nutzen.

Verstirbt ein Partner, dann kommt das so genannte Witwen- oder Gnadensplitting im Jahr nach dem Tode zum Tragen. Im Jahr des Todes hat der Partner noch ein Teil des Jahres gelebt und damit erfolgt die Zusammenveranlagung. Im Jahr nach dem Todesfall kommt das Witwensplitting zur Anwendung.

Dies hat den Vorteil, dass der bzw. die Hinterbliebene den Grundfreibetrag (2018 9.000 € pro Person – also 18.000 € für das Paar) wie bei einem Paar in Anspruch nehmen kann. Der Sparerfreibetrag und auch sonstige Pauschalen zählen allerdings nur für den einen Partner.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting bzw. können Alleinerziehende auch profitieren?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Besonders in den letzten Jahren kam vielfach die Frage auf, ob Alleinerziehende (Mutter oder Vater mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt und keine andere erwachsene Person) auch den Splittingtarif nutzen können. Nein – die Gerichte haben entschieden, dass schon durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildungsbedarf eine steuerliche Begünstigung erfolgt.

Übrigens: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde ab 2015 von 1.308 Euro um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben und erstmalig nach der Kinderzahl gestaffelt. So steigt der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um weitere 240 Euro.

Das Splittingverfahren kann für Arbeitnehmer, Beamte usw.(abhängig Beschäftigte) durch die entsprechende Wahl der Steuerklassen schon in der monatlichen Lohnsteuer genutzt werden. Ein Paar hat zusammen der beiden Steuerklassen 4 + 4 oder 3 + 5 immer die 8.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Die Faustformel zur Wahl der Steuerklassen

Der Partner mit dem höheren Einkommen sollte die Steuerklasse 3 wählen. Bei annähernd gleichem Einkommen können beide die Steuerklasse 4 wählen. Mit einer Faustformel kann man die günstigsten Steuerklassen-Aufteilung finden. Beide Einkommen werden zusammengenommen. Wer mehr als 60 Prozent zum Gesamteinkommen beiträgt, der sollte die Steuerklasse 3 wählen.

Bei der Wahl der Steuerklassen sollte man beachten, dass die Steuerklasse Grundlage für die Berechnung der Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Elterngeld) ist. In der Steuerklasse 3 sind die Lohnersatzleistungen höher als in den Steuerklassen 4 und 5.

Wer von der Arbeitslosigkeit bedroht ist, oder wenn ein Kind zu erwarten ist (Elterngeld) sollte man nicht die Steuerklasse 5 wählen oder die Steuerklassen spätestens sieben Monate vor dem Ereignis wechseln. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse ist einmal pro Kalenderjahr möglich und zwar bis spätestens zum 30. November.

Lesen Sie mehr zum Thema: Steuerklassen Ratgeber – So wählen Sie die richtige Lohnsteuerklasse

Weitere wichtige Steuerthemen lesen Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein in der Kategorie “Arbeit und Rente”.

Wann lohnt sich Ehegattensplitting – Heiraten und Steuern sparen ultima modifica: 2021-11-24T11:01:00+01:00 da Gerd Wilhelm